» Xenon-Nachrüstset mit E-Zeichen erlaubt oder nun doch nicht?

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05.02.2007, 17:59
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hallo. nachdem ja mittlerweile jeder sich die besagten xenon nachrüstsets reinbastelt bin ich momentan am schauen ob ich es auch mache. weil das orginallicht von honda ist nicht grad das beste. nur was mich stutzig macht ist wegen erlaubt und nicht erlaubt. bei ebay Anzeige wird mit E-Zeichen und tüv-zertivikat angeboten. aber unten drunter steht im bereich der stvo nicht zugelassen. siehe link. wiederum lese ich im anderen thread, daß nur 5000K und weniger erlaubt sind. ja wer blaustich drin haben will bzw blau muß aber auf mindestens 8000K gehen. somit auch wieder doof. wird beim einbau die vorhandene leuchtweitenregulierung ausser gefecht gesetzt? weil wenn ja ist auch wieder doof da es nur sinn macht deswegen zum tüv wenn als zweisitzer gemeldet. wegen waschanlage ist mir klar. alles was vor 2000 iist müßen keine haben. gibt es da besondere firmen wo angebote haben und gute erfahrungen damit. will ja net die katze im sack kaufen. muß ja net unbedingt ebay sein. aber zumindest mit E-Zeichen. gut und günstig wie man immer sagt. preislich sollte ja H4 und H1 gleich sein oder? weil ich für H1 brauche. fällt dann das standlich weg oder auch noch funktionstüchtig? was ist mit Bi-Xenon gemeint? danke im vorraus. und bitte keine diskusion ob xenon ja oder nein.


http://cgi.ebay.de/H1-XENON-Nachruest-Kit-Satz-Set-8000k-ISO9001-E11_W0QQitemZ110085845994QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem Anzeige


pn
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05.02.2007, 19:07
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hi!
leider bekommt man es nicht eingetragen bzw es bleibt illegal
du musst für eine zulässige eintragung dcr scheinwerfer besitzen(xenongeprüft)
und eine alwr (automatische leuchtweitenregulierung)
leider sogut wie unmöglich.
mfg


pn
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06.02.2007, 07:53
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danke für die antwort. dann werd ich es sein lassen. mfg


Verfasst am: 06.02.2007, 09:28
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habe grad mal eine seite aus einem anderen forum in sachen xenon gefunden. lesen lohnt sich. mfg

http://www.autobild.de/test/zubehoer/artikel.php?artikel_id=6173
pn
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Meine eBay-Auktionen:
06.02.2007, 14:39
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Das predige ich immer wieder:
Zitat
Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen.

Bitte setzt mehr Euer Recht durch und verklagt bei Bedarf die Händler. Wenn Sie "passgenau", "eintragung problemlos" oder sonstige Versprechen machen, müssen sie dafür gerade stehen. Anders verschwinden die Billigheimer sonst nie.


pn email
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06.02.2007, 14:42
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ja aber in dem fall kann er doch nicht bei universalen sachen für alle fahrzeuge das vorraussagen.

pn email
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06.02.2007, 14:48
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also ist es so das es aufjedenfall ilegal ist die dinger einzubauen wenn man keine reinigungsdüsen hat oder eone automatische Leuchtweiten regulierung.
mein del sol ist ein Zwei sitzer brauche ich den da die leuchtweitenregulierung?????


pn
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Beiträge: 7363
06.02.2007, 21:04
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ja brauchst du. egal ob 4 oder 5 oder einsitzer. war heut bei der dekra. mit den reinigungszeug und regulierung bekommst sie eingetragen. ohne dem keine chance.
mfg


pn
Senior 
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13.02.2007, 03:51
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Moin moin
wenn es nur ums Licht und nicht um den Effekt geht probier doch mal die
Die Power2Night 150 von Philips.( das Paar ab 17€+Versand)
Super Ausleuchtung, das werden dir alle die diese Lampen eingesetzt habe bestätigen.
Vergleichsbilder gibt es hier im Forum.
Gruß Michael


pn
Gesperrt 
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Beiträge: 7363
13.02.2007, 08:48
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ja werd auch auf xenon-optik-birnen wechseln. risiko ist mir einfach zu hoch. noch bissi suchen. habe ja bis 1.4. zeit. danke für den tip für power2night. mfg

pn
Gast 
13.10.2007, 12:05
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