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Meile-Heizer! Name: Uwe Geschlecht: Fahrzeug: nix, da ED9 geschrottet... Anmeldedatum: 21.07.2005 Beiträge: 2540 Wohnort: Dresden | zitieren Grüße! Also ich hab ne UBB dran, von FoliaTec. Als ich mit angeschalteter Anlage von den Cop´s angehalten wurde, haben die ziemlichen Stress gemacht. Bin aber nochmal mit ner Verwarnung davon gekommen... Jedenfalls haben die mir erzählt, dass es während der Fahrt verboten ist, die UBB in Betrieb zu nehmen. Im Stand ist das absolut kein Problem, egal ob mit E-Prüfzeichen oder nicht. Tschüüü |
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Premium-Member Geschlecht: Anmeldedatum: 29.08.2004 Beiträge: 8230 Wohnort: krefeld | zitieren das mit dem ablenken ist sowas von affig....würden die sagen blau und orange ist verboten wegen polizei und wanrlcutehn ok......aber sonst...dann darf auch nicht irgendwo neben der ab eine risen mc doof M stehen was leuchtet.... |
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Senior Name: Eileen Geschlecht: Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 05.06.2005 Beiträge: 239 | zitieren Kann es sein, daß die Grünen selbst nicht wirklich wissen, wie das nun eigentlich ist? Mein Mann ist mit angeschalteter Unterbodenbeleuchtung (rot und Neon) beim Fahren rausgezogen worden und vom Polizisten nur angeschnautz worden, daß er die während der Fahrt net anhaben darf. Es gab weder Verwarnung noch Strafe oder Sonstiges. |
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Meile-Heizer! Name: Uwe Geschlecht: Fahrzeug: nix, da ED9 geschrottet... Anmeldedatum: 21.07.2005 Beiträge: 2540 Wohnort: Dresden | zitieren RICHTIG! Die normalen Cop´s, die nur sinnlos Streife fahren, haben selbst keinen Plan! Hatte es schon so oft, dass die nichtmal wussten was sie mit der ABE für meinen Auspuff machen sollen... Dreimal drin rumgeblättert, blöd geglotzt und mir ne schöne Weiterfahrt gewünscht... Aber wieder zur UBB... Keine Strafe oder sonstiges? Na ganz toll! Ich durfte 10 Euro zahlen... Aber mit der Begründung, dass man ja Nebelscheinwerfer auch nicht einfach so anmachen darf. Wie bitte??? Naja, möchte gar nicht wissen wer solche Leute auf die (Tuning)Gesellschaft loslässt... |
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Trainee Fahrzeug: Civic EG6 Anmeldedatum: 27.05.2005 Beiträge: 40 Wohnort: 74613 Öhringen | zitieren mein Freund wurde mal in so einer Verkehrskontrolle angehalten. Die Polizei hat das Auto durchsucht nach Drogen etc. und die haben den Schalter der UBB gefunden und auch gleich betätigt. Nach dem die Lichtershow beendet war durfte er die UBB vor Ort abmontieren ansonsten hätte er nicht weiterfahren dürfen. Manche scheinen halt Glück zu haben, manche nicht ^^ |
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Elite Name: Björn Geschlecht: Anmeldedatum: 06.12.2004 Beiträge: 2125 Wohnort: Gelsenkirchen | zitieren Ich hab von einem Ortsansässigen PHK erfahren das Standlicht/Nebels erlaubt sind, vorausgesetzt das man 2 Nebelscheinwerfer hat. Was nicht erlaubt sei ist Abblendlicht+Nebels. Aber andere Bullen behaupten ja sogar das Nebelscheinwerfer erst ab einer Sichtweite unter 50m eingeschaltet werden dürfen *rofl* |
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Meile-Heizer! Name: Uwe Geschlecht: Fahrzeug: nix, da ED9 geschrottet... Anmeldedatum: 21.07.2005 Beiträge: 2540 Wohnort: Dresden | zitieren Hmm... Also ich komm jetzt überhaupt nicht mehr klar! Was heist denn "ortsansässig"? Also wo kommt denn der PHK bitte her? Bei mir in Sachsen ist es grundsätzlich verboten, am Tag oder in der Nacht mit Neblern zu fahren! Die darf man nur bei starkem Regen oder Nebel (logisch, oder?) benutzen! Wurde schon etliche Male deswegen angehalten, weil ich tagsüber immer mit Standlicht und Neblern unterwegs bin! Eigentlich stört das ja niemanden, oder??? Und warum ist Abblendlicht und Nebelscheinwerfer zusammen verboten? Wenn ich (so wie gestern erst...) auf der Autobahn unterwegs bin, plötzlich Nebel da ist, soll ich dann etwa erst das Abblendlicht ausschalten? |
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Street Hunter Name: Andy Geschlecht: Fahrzeug: EG3 ,Opel Calibra Turbo 16v Anmeldedatum: 16.06.2005 Beiträge: 4315 Wohnort: E-Town; summer residence Bakersfield CA | zitieren Also zum thema aussehen find ich sind die LEDs echt nicht schlecht....Und die halten auch richtig lang! aber ihr könnt euch ja selbst davon überzeugen! So sieht das bei mir aus! pic 044.jpg - [Bild vergrößern] |
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Junior Name: Flo Geschlecht: Anmeldedatum: 16.11.2004 Beiträge: 73 Wohnort: Düsseldorf | zitieren die wiedersprechen sich doch eh alle gegenseitig wieder is wie mit den led rückleuchten mit e-zeichen, sind ja größtenteils auch wieder illegal. deutschland strickt sich da immer selber schön was zusammen. wenn se erstmal den magnaflows hinterherkommen verbieten sie die bestimmt auch und die foliatec leds gibts nur in weiss mit gutachten und nur im stand zulässig |
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Elite Name: Björn Geschlecht: Anmeldedatum: 06.12.2004 Beiträge: 2125 Wohnort: Gelsenkirchen | zitieren Ich komme aus Gronau/Westf. Es steht in den Regeln zur Beleuchtung auch drin: Alternativ zum Abblendlicht kann auch mit Nebelscheinwerfern gefahren werden. Das ZUSCHALTEN von Neblern ist jedoch erst bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung durch Regen, Nebel oder Schneefall zulässig. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Unterbodenbeleuchtung dank EU Rechtline doch erlaubt???" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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