» schwarz lasierte Rückleuchten Erlaubt oder Nicht?

Sportsitze anstatt RückbankNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenstrafen aus dem ausland
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29.06.2006, 10:49
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hmm legga ich komm ma eben rum ne :P

pn
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29.06.2006, 10:54
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ich glaube nicht :P

pn
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29.06.2006, 11:03
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Ihr seid kunden :D

Unterhaltet euch im längsten ;)

(wenn mal ein Mod reinschaut, glaube das Thema kann geschlossen werden)


pn
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29.06.2006, 11:40
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oh weia *hihi*

pn
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29.06.2006, 11:43
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War doch nicht bös gemein ;)

pn
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jaja sagen se alle :P

pn
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24.08.2006, 12:27
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hallo undzwar .... laut stvo bla bla absatz bla und kullerkeks müssen rückleuchten ja nen e-prüfz. haben(um eintragungsfrei zu fahren) so aber aber aber .... bei meinem civic(eg) ist das e-prüfz. ja irgendwie warum auch immer von innen in den rückleuchten und nun wollte ich wissen ob das e-prüfz. auch gillt wenn man das zeichen nur bei eingeschaltetem licht sieht? bei getönten rückleuchten?schwarz schwärmte mir da vor .... aber so das der blinker noch gelb lämpelt und das rücklicht auch noch weiß zu erkennen ist?
ob die reflektoren dann noch gehen (man bräuchte eigendlich exta welche ... sind aber schwul ^^)weiß ich ncith ahbe mich erstmal erdreistet nur mit den inneren leuchten an der heckklappe zu fahren macht auf jedenfall hammer optic naja ich habe ebend nochmal pic's gemacht und meckert ncithw egen nem cup diffusor ich bin noch inner aufbauphase
asso dazu auch nochmal ne frage nen hondaemblem auf der motorhaube top oder flopp? bin selber unschlüssig habe ich 50fotos von gemacht und das beste von genommen ist echt sch***e zu fotografieren sorry.
kay .... vielen dank schonmal :D

bis dann wir sehn uns auf der straße ....
einmal honda imma honda :P


 
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pn
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24.08.2006, 12:35
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Wenn du Rückleuchten tönst musst dus eintragen lassen und das macht so gut wie kein TÜV mehr!

Egal wie stark es die Lampen beeinflusst!


pn
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24.08.2006, 12:36
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Nettes Emblem, wo hast du das her???

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24.08.2006, 12:42
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das emblem sieht total daneben aus.. abmachen und ablassen.


sobald du deine rückleuchten mit farbe beschmirst, erlischt das e-zeichen und somit die betriebserlaubnis für die leuchten und somit fährst du ohne rücklichter, was zur folge hat, dass deine betriebserlaubnis fürs auto erlischt.

ob's nun gut aussieht oder nicht spielt dabei ja nur eine untergeordnete rolle ;)


pn
Gast 
02.07.2008, 01:01
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