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Sportsitze anstatt RückbankNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenstrafen aus dem ausland
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29.04.2008, 16:12
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was ist eigentlich wenn ich mit den dingern zum TÜV fahre und der mir die anhand eines Teilegutachtens einträgt, udn ich DANACH einen Unfall bauezb. mir fährt einer hinten drauf, wie siehts dann mit versicherungsschutz aus? weil cih selber ja die dinger vllt eingetragen bekommen habe ^^

pn
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29.04.2008, 17:05
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Kein vernünftiger Prüfer würde sie einzragen...weil keiner den Grad der Tönung festhalten kann. Man kann ja nach der Eintragung noch schichten draufsprühen...und keiner kanns kontrollieren...mal abgesehen davon, das keine tests gemahct werden...

Und wenn es jemand einträgt, bleibt die EIntragung UNGÜLTIG.
Wenn einer hinten drauffährt und sagt, er hat die Bremsleuchten nicht gesehen, bekommste Du die Teilschuld.


pn
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29.04.2008, 17:06
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Es ist ganz einfach ich habe schwarz lasierte Rückleuchten und diese sind erlaubt ! Mann muss halt den Reflektor sehen können und sie sollte nicht schwarspiegeln dann ist der rest beim tüv kein problem !

pn
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29.04.2008, 19:08
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Civic_HaizaEs ist ganz einfach ich habe schwarz lasierte Rückleuchten und diese sind erlaubt ! Mann muss halt den Reflektor sehen können und sie sollte nicht schwarspiegeln dann ist der rest beim tüv kein problem !

vergiss es, nix legal...selbst ne einzelabnahme mit lichttechnischem gutachten wirste nciht bekommen da der mindest helligkeitswert nciht erreicht wird, normales/standlich 7 LUX!!! diese werden nur erreicht wenn die rückleuchten so bleiben wie sie sind ;) lasierst du die rückleuchten änderst du eigenschaft des transluzenten kunstoffes, somit wird der helligkeitsgrad nciht mehr erreicht.......denn wie wir alle wissen wird licht dunkler wenn es durch etwas schwarzes leuchten muss, genauso wie alle anderen farben, du trägst da ne schicht auf!!! diese schicht verhindert dass das licht so da durch leuchten kann wie es soll


pn
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30.04.2008, 08:35
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Ännywas ist eigentlich wenn ich mit den dingern zum TÜV fahre und der mir die anhand eines Teilegutachtens einträgt, udn ich DANACH einen Unfall bauezb. mir fährt einer hinten drauf, wie siehts dann mit versicherungsschutz aus? weil cih selber ja die dinger vllt eingetragen bekommen habe ^^

Garantierte Teilschuld ist die Folge


Schwarz lasieren ist wohl das NoGo mittlerweile. Hatte selber welche, aber da diese tiefschwarz waren und mir zu gefährlich waren sie nach 2 tagen gleich wieder unten.


pn
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30.04.2008, 08:41
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wie ihr wisst gibt es Schwarze mit denne man durch de Tüv kommt klar so wie auf dem bild sind sie einfach zudunkel verständlich . Doch ich habe ein Lichttest machen lassen etc... und siehe nun bin durch den tüv gekommen durch mehrere Polzei kontrollen etc.. ich hatte nie Probleme damit und meine sind Legal da wette ich einen drauf sonst hätt ich se ja nicht abgenommen bekommen . Bei mir schiemerte die Rückleuchte nur schwarz so wie es bei jedem zweiten golf dran ist.

pn
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30.04.2008, 09:34
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Du wirst solang beim Tüv und der Polizei durchkommen, bis einer sagt das es ihm nicht gefällt. Ist leider so. Eine Eintragung garantiert heute überhaupt nichts mehr.

Klar bei einem Unfall hast du dank deiner Eintragung keine Schuld zu tragen, es wird dann mehr der Prüfer belastet der dir das eingetragen hat.
Danach wirst du es aber garantiert ausgetragen bekommen.


pn
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30.04.2008, 17:39
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Du sagst es danach ! Mein auto ist 18 Jahre alt da trag ich nichts mehr aus. Da bring ich es zum schrott nach nem Unfall

pn
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02.05.2008, 11:22
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Kommt doch auf den Unfall drauf an, wenn dir jemand leicht ins Heck fährt wirst du ja wohl nicht dein Auto verschrotten ;)

Da wird man sich aber auch auf die Aussage stützen, das der hinterher fahrende z.b. kein bremslicht an deinem Fzg gesehen hat. Polizei sagt "Rückleuchten sind auch etwas dunkel"... und so fängt das an.

Fazit ist einfach das lasierte Rückleuchten einfach bei einem Unfall als Unfallgrund angegeben werden können. Vor allem Auffahrunfälle oder Unfälle bei Nacht. :(


pn
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11.05.2008, 08:14
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Hallo Leute,

Eingetragen is Eingetragen!

Ein Eintrag is erst dann ungültig wenn ein Gegengutachten erteilt wird,
das diesen Eintrag wiederruft.

Solange muß der volle Versicherungsschutz bestehen.

Ich selber habe auch dezent getönte Rückleuchten.
Mit Tüv Bestätigung und Reflektoren liegt das im Ermessensbereich
eines jeden Tüv Prüfers das ohne Probleme Einzutragen.

Habe die auch Eingetragen bekommen und
mitlerweile die zusätzlichen Reflektoren angebracht.


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
02.07.2008, 01:01
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