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Veteran Name: Robert Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic Type-R 15" FK2R, Honda CRX VT 91" EE8 Anmeldedatum: 28.04.2007 Beiträge: 663 Wohnort: Taufkirchen bei München | zitieren hallo leute also ich wuerde mir gern meine rueckleuchten dunkel lasieren aber auf den ganzen dosen steht immer drauf das das spray zeugs da nicht zulaessig sei, was is denn nun is es nur bis zu einem bestimmten grad zulaessig oder wie weil bei mir in der gegen fahren etliche wagen mit lasierten leuchten rum. hoffe ihr koennt mir weiterhelfen. |
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Elite Name: Dominik Geschlecht: Fahrzeug: ED9 Anmeldedatum: 31.05.2007 Beiträge: 1518 Wohnort: NRW | zitieren einfach mal die Suche benutzen^^ MFG |
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Veteran Name: Jörg Geschlecht: Anmeldedatum: 14.11.2006 Beiträge: 926 Wohnort: Duisburg | zitieren ich habe bei mir die rückleuchten von innen in rot lasiert(es gibt leute die es von aussen machen),und hatte noch nie probleme damit |
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Bling-Bling Admin Name: Tomek oder Thomas ;) Geschlecht: Fahrzeug: CiviC EJ9 Anmeldedatum: 30.08.2004 Beiträge: 13808 Wohnort: Hürth (NRW) | zitieren up Verfasst am: 28.08.2007, 19:07 zitieren up Verfasst am: 28.08.2007, 19:08 zitieren up Verfasst am: 28.08.2007, 19:08 zitieren up |
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Beobachter Anmeldedatum: 29.04.2008 Beiträge: 1 | zitieren Hallo bin neu hier im Forum, "auch OSSI" musste aber mal was zu diesem Thema loswerden, da ich selbst schwarz lasierte Rückleuchten besitze und gestern zum 2. Mal TÜV bekommen habe. (Honda Civic EG3) Zu den Lasierten Rückleuchten habe ich ein Gutachten bekommen (welches ich gern kopiert weiter gebe) außerdem müssen 2 zusätzliche Reflektoren angebracht werden (zwar hässlich hab ich aber nur für TÜV rangemacht) kosten bei Ebay Anzeige 2 €. habe den TÜVer extra gefragt ob das alles so Regelgerecht, ist er meint mit Reflektoren kein problem und die Lampen besitzen ja eine E-Nummer (sind ja originale) dadurch hat er kein problem gesehen. vieleicht hilft es jemand ja weiter. |
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Senior Name: Heiko Geschlecht: Fahrzeug: Civic MA8 Anmeldedatum: 19.06.2006 Beiträge: 298 Wohnort: Hannover | zitieren dann hat der tüver geschlampt, das e-zeichen ist erloschen als die rüli's lasiert wurden, die helligkeit der rückleuchten ist nicht mehr die selber wie vorher (ich glaube 7lux müssen es sein)....bzw die selbe wie bei der prüfung als sie das e-zeichen bekommen haben....somit ILLEGAL!!! |
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Veteran Name: Benjamin Geschlecht: Fahrzeug: Celica T23 (ehemals 88´Civic EC9 @D16A9) Anmeldedatum: 08.02.2006 Beiträge: 603 Wohnort: Hildesheim / Niedersachsen | zitieren Seit 2005 sind Veränderungen (darunter fällt auch das lasieren, bekleben, lackieren von Rückleuchten) an der Beleuchtungsanlage als "erheblicher Mangel" einzustufen, welches den Polizisten in einer Kontrolle berechtigt, die weiterfahrt zu untersagen, und dich zu einem TÜV zu begleiten, woraufhin einamtlich anerkannter Sachverständiger den Wagen still legen darf, oder, wenn der Wagen auf öffentlicher Strasse steht, auch zu beschlagnahmen (auch zur Beweissicherung) . Dann kann es sein, das Du noch eine Anzeige wegen fahrens ohne Pflichtversicherung bekommst, da durch die abgeänderten Rückleuchten die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges erloschen ist. Auch kann der Halter die gleiche Strafe nochmal bekommen wie der Fahrer! Bei einem Auffahrunfall, auch wenn der Draufgefahrene nichts davon erwähnt, das er die Lichter nicht gesehen hat, wenn die Bullizei das sieht und der Versicherung meldet, durch Unfallbericht etc. Kannst Du mit bis zu 5000 EUR von der Versicherung in Regress genommen werden! Ebenso wenn der draufgefahrene sagt, er habe die Bremslichter nicht gesehen! Glaubs mir, ich habe das schon durch! Und ich habe zusätzlich in die Rückleuchten noch 4 Birnen, also insgesammt 6 Fahrlicht und Bremslichtbirnen + 3te LED Bremsleuchte eingebaut, damit es heller wird. Und es gibt keine helleren Birnen. Höchstens LED Cluster, aber die habens nicht gebracht...mal abgesehen davon, das dan eine eventuelle Birnenkontrolle nicht mehr funktioniert, da dieses lastabhängig vom Relais überwacht wird... Es ist und bleibt verboten - muss aber jeder selber wissen! Leuchtet ja auch ein, oder? Denn selbst wenn es schwarz lasierte Rückleuchten mit Unbed.Besch. geben würde, könnte man ja hinterher selber noch ein paar Schichten draufsprühen, das keiner kontrollieren kann!! Daher sind auch etwaige TÜV-Abnahmen und Begutachtungen sowie Eintragungen auch ungültig, da der genaue Grad der Tönung nicht festgehalten und nachgeprüft werden kann. Das einzige was zur tönung erlaubt ist, sind Filterkappen, die aber einer Einzelabnahme unterliegen! |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "schwarz lasierte Rückleuchten Erlaubt oder Nicht?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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