» Orangene Standlichter doch erlaubt?! Ich bin verwirrt.

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10.11.2014, 23:00
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Hey Leute,

Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass die neueren Honda Motorräder in den Testvideos von z.b. 1000ps alle orangene Standlichter haben. Sprich die Blinker leuchten mit. Dachte mir erst, ok vielleicht ein US Modell zum testen. Beim durchstöbern eines Motorradforums habe ich dann zufällig gelesen dass die Maschinen wohl alle mit diesen Standlichtern ausgeliefert werden.

Jetzt ist die Frage, wie kann das sein?! Seit wann sind orangene Standlichter bei uns erlaubt, habe ich was verpasst? Konnte über Google auch nichts finden.

Ich finde die Idee eigentlich klasse, weil die Sichtbarkeit aufjedenfall erhöht wird. Aber versucht mal dem Polizisten zu erklären dass euer in Deutschland ausgeliefertes Fahrzeug ab Werk so vom Band lief :dumb:

Hier mal ein Beispielvideo:


pn
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11.11.2014, 12:24
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Ach Unsinn, erlaubt hin o. her. Mach einfach rein und gut ist. Ja irgendein Cop auf dieser Welt wird was zu meckern haben. Dann machste eben weiße Lampen rein.
Hatte auch lange oranges Standlicht. Dem Tüv hats nicht gefallen. Weiß rein fertig.


pn
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11.11.2014, 21:44
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Es geht mir doch nicht darum ob ich sowas verbauen soll oder nicht, sondern dass Honda das ab Werk anbietet obwohl es ja eigentlich verboten ist, oder wohl eher war?!

pn
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12.11.2014, 19:58
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Verbote sind immer so eine Sache.

Schon früher war es so, dass die Nebelscheinwerfer bei französischen Autos an blieben, wenn das Fernlich betätigt wurde. Bei deutschen Fahrzeugen unvorstellbar, da es eigentlich verboten ist. Da es aber in Frankreich zulässig ist und die Hobel dort ausgeliefert werden, dürfen sie es. Hätte ich in meiner Abschlussprüfung an der Lichtwand die Nebler so gesteckt, dass sie an bleiben, wäre es falsch gewesen.

Es hat immer was mit dem Herstellungs- und Auslieferungsland zu tun. Werden Fahrzeuge, egal ob PKW oder Krad, so ausgeliefert, ist es vollkommen legitim. Importierte Amikisten sind mit ihren Standlichtern ja auch nicht verboten.

Und was die Polizei angeht, würde ich mir da keine Gedanken machen. Die müssen dir erstmal nachweisen, dass es nicht erlaubt ist und net anders rum. Im Zweifel immer auf den Hersteller verweisen.


pn
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15.11.2014, 15:11
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Bei mir im Fzg-Schein und Brief steht Honda USA.
Soll jetzt nicht heißen, dass das ein Freifahrtschein ist und die Nachrüstung dadurch legal ist / wird, aber gegenüber den Schlümpfen macht es das ganze etwas einfacher zu erklären ...


pn
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15.11.2014, 16:14
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R-CookyBei mir im Fzg-Schein und Brief steht Honda USA.
Soll jetzt nicht heißen, dass das ein Freifahrtschein ist und die Nachrüstung dadurch legal ist / wird, aber gegenüber den Schlümpfen macht es das ganze etwas einfacher zu erklären ...

Das USA im Schein und Brief bringt am Ende aber nichts. Jeder Polizist weiß, dass diese Standlichter nur bei Import-Fahrzeugen so verbaut sind. Import bzw. Re-Importe erkennst an den Nullen im Schein bei der Typenschlüsselung.

Polizisten wissen oft mehr, als einige glauben, zumal es mittlerweile oft Polizisten gibt, die in Richtung Fahrzeuge und Tuning speziell geschult werden. Oft sind das sogar ehemalige Kfzler.


pn
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15.11.2014, 16:24
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Ist mir bekannt, dass die heutzutage besser geschult sind.
Das mir der Zusatz USA im Schein nichts bringt, ist mir auch bewusst.
Ich schrieb ja, dass das den Umbau nicht legalisiert.

Ich sagte ja nur, dass es eine Erklärungshilfe sein "kann".
Letztenendes liegt es im ermessen des Beamten und dessen Wissensstand um die Sache.

Gleiches gilt ja auch beim TÜV.
Ermessenssache des Prüfers, auch wenn eigentlich alles klar reguliert ist.


pn
Gast 
15.11.2014, 16:24
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