» Unterbodenbeleuchtung dank EU Rechtline doch erlaubt???

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28.04.2006, 00:10
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*verschoben*

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01.05.2006, 11:09
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Also wie siehts nun aus??? Eigentlich sind die Teile verboten gell??? Da sind immer Widersprüche in den komischen Stellungnahmen der Dekra oder Foliatec etc. Was kann man nun machen???? Bei mir bleibt alles beim alten.

 
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pn
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01.05.2006, 12:00
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verboten verboten verboten lol

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02.05.2006, 16:09
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ich möchte nur mal kurz eine bestätigung bekommen:

hab mal bei benz gearbeitet und mit einem von der dekra gelabert. er sagte mir, dass ich im interior machen kann was ich will. heisst auch neon röhren verbauen.

so, was passiert denn, wenn ich die bei der fahrt anmache? erlaubt oder nicht. an scheiben versteh ich ja, aber fußraum oder allgemein der untere bereich stört doch keinen...


ps: ich bin eh total verwirrt, was das mit den ganzen neon und leds betrifft...

kollege musste seine abbauen, weil sie bei der durchsuchung welche gefunden haben.
ein anderer ist mal mit eingeschalteten neons an den bullas vorbeigefahren und die haben nur geguckt und weiter...


ratlos :no:


pn
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02.05.2006, 16:18
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Das Licht darf nicht nach außen dringen. Also es darf nicht so sein, dass Du andere damit blendest.

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02.05.2006, 18:42
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Shceiss deutsche Regelungen bzw. nicht eindeutig beschriebende und bestimmende Gesetze. Wenn ich einen mit Unterbodenbeleuchtung mal sehe (sehr sehr selten) staune ich und freue mich darüber und es lenkt mich in keinster Weise ab.. da mach ich doch meine eher direkt auch an :hrhr: Nunja... innen habe ich 4 rote verbaut im fussraum und unter den vorderen Sitzen. Mal sehen was die Bullen dazu sagen *g*

pn
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03.05.2006, 08:27
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dürfen die LEDS/Neons die im innenbereich angebracht sind nicht von aussen sichtbar sein oder darf man auch den lichtkegel sprich das innen angeleuchtete nicht sehen?

zudem laut österreichischem recht darf man am tag standlicht + nebelscheinwerfer fahren wissen aber nicht mal alle polizisten!

mfg


pn
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03.05.2006, 08:35
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es darf kein Lciht nach außen dringen. Fußraumbeleuchtung ist also ok.

pn
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03.05.2006, 10:50
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aber fußraum beleuchtung dringt ja auch nach aussen da man es am fahrzeug himmel sehen kann!?!?

pn
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03.05.2006, 11:05
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Die Regelung für Innenraumbeleuchtung lautet: Die Lichtquellen dürfen von
aussen nicht sichtbar sein. Farbe kann frei gewählt werden.

Standlicht Nebelscheinwerfer ist auch nach deutschem Recht zulässig, weil:
1-3 Paar Standlichtquellen (6 Quellen maximal) + 2 55W Scheinwerfer. Ob diese
Scheinwerfer nun Abblendlicht oder Nebellicht ist ist nicht weiter definiert.

Verboten ist es nur bei normaler Witterung mit voller Beleuchtung zu fahren.
Also Abblend + Nebels...


pn
Gast 
08.08.2006, 13:54
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