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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren
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Fortgeschrittener Fahrzeug: Honda Anmeldedatum: 10.11.2006 Beiträge: 180 Wohnort: NRW | zitieren dann fahr doch ohne deine Sachen Einzutragen rum wenn du meinst du bekommst trotzdem ne Strafe! ![]() deiner nicht? ![]() gruss ed7fahrer |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren kein prüfer hat diesen spielraum, begreif es doch einfach.und doch ich habe wirklich jeden sch*** eingetragen an meinem auto, aber wozu IMMER gutachten, abe, herstellerfreigabe etc vorhanden war. selbst materialgutachten hatten mich nie befriedigt beim kauf ! und nochmal, ja auch ich kann angehalten werden und die eintragung angezweifelt werden obwohl meine 100% legal sind. deine sind es sicher nicht ! |
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Fortgeschrittener Fahrzeug: Honda Anmeldedatum: 10.11.2006 Beiträge: 180 Wohnort: NRW | zitieren Bist du der alles wisser hier??? ![]() |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren
nie behauptet:!: |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren
er ist nicht der ALLESWISSER (um der Rechtschreibung mal genüge zu tun), sondern der der es begriffen hat.... Du hast ein ''Original'' lichttechnisch verändert und somit erlischt auch das E-Zeichen.... um das LEGAL eingetragen zu bekommen, müßte erst ein Gutachten über die Lichtausbeute erstellt werden und das kostet MEGA....glaube kaum das Du dieses Gutachten hast (denn das müßtest Du auch immer mitführen) und wie Ronny schon sagte, der TÜV-Prüfer hat nur soweit Ermessungsspielraum wie es der Gesetzgeber vorschreibt und bei der Lichtanlage gibt es KEINEN Ermessungsspielraum....auch für DEINEN TÜV-Prüfer nicht |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren *verschmolzen* |
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