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Sportsitze anstatt RückbankNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenstrafen aus dem ausland
<1231011
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11.05.2008, 08:20
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ed7fahrerHallo Leute,

Eingetragen is Eingetragen!

Ein Eintrag is erst dann ungültig wenn ein Gegengutachten erteilt wird,
das diesen Eintrag wiederruft.

Solange muß der volle Versicherungsschutz bestehen.

Ich selber habe auch dezent getönte Rückleuchten.
Mit Tüv Bestätigung und Reflektoren liegt das im Ermessensbereich
eines jeden Tüv Prüfers das ohne Probleme Einzutragen.

Habe die auch Eingetragen bekommen und
mitlerweile die zusätzlichen Reflektoren angebracht.


  1. es gibt keinen ermessensspielraum eines tüv prüfers
  2. eine eintragung schütz nicht vor strafe
  3. hast du eine lichttechnische veränderung vorgenommen und somit sind die e-prüfzeichen ungültig und du müsstest ein neues gutachten für diese erstellen, eine eintragung ist KEIN gutachten


pn
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11.05.2008, 08:56
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Zitat
  1. es gibt keinen ermessensspielraum eines tüv prüfers
  2. eine eintragung schütz nicht vor strafe
  3. hast du eine lichttechnische veränderung vorgenommen und somit sind die e-prüfzeichen ungültig und du müsstest ein neues gutachten für diese erstellen, eine eintragung ist KEIN gutachten

dann fahr doch ohne deine Sachen Einzutragen rum wenn du meinst du bekommst trotzdem ne Strafe! :D Ach und übrigens mein Tüv Prüfer der hat einen Ermessensspielraum,
deiner nicht?
:P

gruss
ed7fahrer


pn
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11.05.2008, 09:00
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ed7fahrer
Zitat
  1. es gibt keinen ermessensspielraum eines tüv prüfers
  2. eine eintragung schütz nicht vor strafe
  3. hast du eine lichttechnische veränderung vorgenommen und somit sind die e-prüfzeichen ungültig und du müsstest ein neues gutachten für diese erstellen, eine eintragung ist KEIN gutachten

dann fahr doch ohne deine Sachen Einzutragen rum wenn du meinst du bekommst trotzdem ne Strafe! :D

Ach und übrigens mein Tüv Prüfer der hat einen Ermessensspielraum,
deiner nicht?
:P

gruss
ed7fahrer

kein prüfer hat diesen spielraum, begreif es doch einfach.und doch ich habe wirklich jeden sch*** eingetragen an meinem auto, aber wozu IMMER gutachten, abe, herstellerfreigabe etc vorhanden war.

selbst materialgutachten hatten mich nie befriedigt beim kauf !

und nochmal, ja auch ich kann angehalten werden und die eintragung angezweifelt werden obwohl meine 100% legal sind.

deine sind es sicher nicht !


pn
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11.05.2008, 09:06
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Bist du der alles wisser hier???
:laugh:


pn
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11.05.2008, 09:07
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ed7fahrerBist du der alles wisser hier???
:laugh:

nie behauptet:!:


pn
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11.05.2008, 09:47
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ed7fahrerBist du der alles wisser hier???
:laugh:


er ist nicht der ALLESWISSER (um der Rechtschreibung mal genüge zu tun), sondern der der es begriffen hat.... Du hast ein ''Original'' lichttechnisch verändert und somit erlischt auch das E-Zeichen.... um das LEGAL eingetragen zu bekommen, müßte erst ein Gutachten über die Lichtausbeute erstellt werden und das kostet MEGA....glaube kaum das Du dieses Gutachten hast (denn das müßtest Du auch immer mitführen) und wie Ronny schon sagte, der TÜV-Prüfer hat nur soweit Ermessungsspielraum wie es der Gesetzgeber vorschreibt und bei der Lichtanlage gibt es KEINEN Ermessungsspielraum....auch für DEINEN TÜV-Prüfer nicht


pn
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