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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Ein neues Urteil führt nun zur Deckelung von Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften: http://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html Wobei ich selbst über 6,- EUR für zu viel halte. Die automatisierte Zahlungserfassung ist in jedem Unternehmen Standard und lässt sich mit wenigen Handgriffen um Rücklastschriften ergänzen. Dann noch die automatische Erstellung einer Mahnung, die man kostengünstig sogar per Email versenden kann. Und selber Mahnungen eintüten muss heute auch keiner mehr. Für die sich keine Kuvertiermaschine lohnt, die können einen externen Dienstleister nutzen. Die verschicken die Briefe für unter 1,50,- EUR. Inkl. Porto versteht sich. Wobei Mahngebühren sowieso davon unabhängig zu betrachten sind. Die werden sowieso separat erhoben. Also geht es schlussendlich nur um die Softwareeinrichtung, Wartung und den entgangenen Gewinn in Form von Zinsen. Wie man da auf die 6,27 EUR kommt... keine Ahnung. |
▲ | pn email |
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