» Urteil: Bearbeitungskosten für Rücklastschriften max. 6,27 EUR

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17.05.2013, 10:18
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Ein neues Urteil führt nun zur Deckelung von Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften:
http://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html
ZitatDie Richter legten für die Berechnung den Mittelwert zwischen den Mindestgebühren für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift (drei Euro) und den höchsten vorgetragenen Bankgebühren von 8,75 Euro zugrunde. Daraus ergibt sich ein Schaden von durchschnittlich 5,87 Euro. Rechne man die die Benachrichtigungskosten, die dem Mobilfunkanbieter entstehen (0,40 Euro) hinzu, ergebe sich dennoch nur ein durchschnittlicher Schaden in Höhe von 6,27 Euro.

Wie die Richter erklärten, dürfen die vom Unternehmen angesetzten Personalkosten und IT-Kosten für die Software, die zur Bearbeitung der Rücklastschriften erforderlich ist, nicht in die Schadenspauschale einfließen. Denn im vertraglichen Schadensersatzrecht gelte der Grundsatz, dass Personalkosten und systembedingte allgemeine Kosten nicht erstattungsfähig sind. Auch würden die hier geltend gemachten Refinanzierungskosten und entgangener Gewinn nicht durch die jeweilige Rücklastschrift selbst verursacht, sondern durch einen Zahlungsverzug des Kunden sowie von der unternehmerischen Entscheidung, säumige Kunden nach einer Rücklastschrift zu sperren und so von weiteren Umsätzen auszuschließen.

Auch folge der Senat der Forderung, die Gewinne zu Gunsten des Bundeshaushalts abzuschöpfen (§ 10 UWG). Die Richter sahen es als bestätigt an, dass der Mobilfunkanbieter vorsätzlich eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen und dadurch zu Lasten einer Vielzahl von Kunden Gewinne erzielt habe (Urteil vom 26. März 2013, Az.: 2 U 7/12). (gs)

Wobei ich selbst über 6,- EUR für zu viel halte. Die automatisierte Zahlungserfassung ist in jedem Unternehmen Standard und lässt sich mit wenigen Handgriffen um Rücklastschriften ergänzen. Dann noch die automatische Erstellung einer Mahnung, die man kostengünstig sogar per Email versenden kann.

Und selber Mahnungen eintüten muss heute auch keiner mehr. Für die sich keine Kuvertiermaschine lohnt, die können einen externen Dienstleister nutzen. Die verschicken die Briefe für unter 1,50,- EUR. Inkl. Porto versteht sich.

Wobei Mahngebühren sowieso davon unabhängig zu betrachten sind. Die werden sowieso separat erhoben.

Also geht es schlussendlich nur um die Softwareeinrichtung, Wartung und den entgangenen Gewinn in Form von Zinsen. Wie man da auf die 6,27 EUR kommt... keine Ahnung.


pn email
Gast 
17.05.2013, 10:18
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