» Interessantes Urteil für Forenbetreiber

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02.06.2006, 08:47
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OLG Düsseldorf, Az.: 1-15 U 180/05 v. 26.4.06
Leitsatz:
ZitatIn einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.

Revision ist zugelassen.


Zitat(...) Eine Ausnahme kann nach Auffassung des Senats dann bestehen, wenn es sich um ein Meinungsforum handelt. In diesen Fällen ist vorrangig derjenige in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat.

Es ist anerkannt, dass derjenige, der sich von einer Äußerung ausreichend distanziert, sich diese nicht zu eigen macht (Burhardt in: Wenzel, a.a.O. Kap. 10 Rz. 208 ff). Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich angebrachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Folge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die "alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.). Die grundsätzliche Möglichkeit, dass der Host Provider, d.h. der Betreiber eines solchen Meinungsforums, sich auf die grundrechtlich verbürgten Freiheiten berufen kann, wird auch in der Literatur angenommen, wenn tatsächlich meinungsbildende Inhalte verbreitet oder kommunikationsbezogene Dienste wie Meinungsforen bereitgehalten werden (Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 11 Rz. 59). Selbst bei Kenntnis des Anbieters von den Beiträgen sei dem Charakter einer "quasi-live" Sendung Rechnung zu tragen, der zu entsprechenden Milderung der Verantwortlichkeit führe (Spindler/Schmitz/Geis, a.a.O., § 11 Rz. 74). Dies verweist auf die Grundsatzentscheidung des BGH, nach der dort, wo das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt und – etwa im Rahmen einer gar "live" ausgestrahlten Fernsehdiskussion – gewissermaßen nur als "Markt" der verschiedenen Ansichten und Richtungen in Erscheinung trete, es dem Wesen des Mediums und seiner Funktion widerspräche, es n Jnoder gar anstelle des eigentlichen Urhebers der Äußerung in Anspruch nehmen zu können (BGH, Urt. v. 06.04.1976, VI ZR 246/74, http://www.jurisweb.de Rz. 18 = BGHZ 66, 182 ff ???Panorama").(...)

Link zum Urteil: http://www.aufrecht.de/4727.html


Jemand hatte in einem Forum geschrieben:
Zitat„Sie (Anmerkung der Kläger) dagegen haben nichts zu verlieren, we­der einen Ruf, noch eine Arbeit. Sie suhlen sich wie eine Sau im Deck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschut­zes, um damit Ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken. Sie müssen faul und arbeitsscheu sein, leben seit Geburt an auf Kosten der Allgemeinheit. Um Ihrem erbärmlichen Dasein einen Sinn zu ge­ben, haben Sie sich ein Feindbild geschaffen, eines, dass zumindest so wie Sie es sehen nicht existiert. Zum größten Teil trieb Sie wahr­scheinlich der Neid auf andere Menschen, die es im Gegensatz zu Ihnen, zu etwas gebracht haben."


pn
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02.06.2006, 10:14
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Über das Urteil und viele weitere diskutiere ich mit anderen Forenbetreibern aus Deutschland. Das Problem ist nämlich dieser Satz:
ZitatIst der Äußernde bekannt

Auch weitere Urteile stützen sich auf die freie Meinungsäußerung, sagen aber alle nicht aus, wo die Daten von den Verursachern herkommen sollen. Die Realität sieht dann so aus, dass erst der Betreiber um die Informationen "gebeten" wird. Das macht man aber nicht mal eben so, sondern direkt in einem gerichtlichen Verfahren, wo der Betreiber dann automatisch mit involviert ist.

Eine IP-Adresse und/oder Emailadresse gilt nämlich nicht als "bekannt" bzw. verifiziert. Soll heißen im normalen Forenbetrieb haftet immer der Betreiber. Die Seite "Heise.de" beispielsweise wurde vor kurzem verklagt. Sie haftet ab sofort für alle Meinungen, die veröffentlicht werden.

Weiterhin haftet der Betreiber im 1. Zuge immer für seine Moderatoren. Hier ist es egal, ob ihm die Daten bekannt sind. Klar kann man dann als Betreiber gegen die einzelnen Verursacher vorgehen, nur als Betreiber mit einem Impressum ist es ein leichtes diesen zuerst zu verklagen im Gegensatz zu einem anonymen Usern.

So oder so. Der Ärger bleibt und den wollen wir natürlich vermeiden. User, die sich strafbar machen mit Ihrer Meinung dulden wir hier daher nicht bzw. Ihre Beiträge werden entfernt.

Weiterhin gibt es Urteile, die in den Bereich Rechtsberatung gehen. Z.B. kauft einer einen PKW bekommt ihn aber nicht. Nun macht er in einem Forum einen Beitrag dazu auf und fragt nach "Tipps" für den weiteren Verlauf. Er selbst macht sich erstmal nicht strafbar. Nur der, der beratet und der Betreiber der Seite, der die Beratung duldet. D.h. im Gegensatz zur freien Meinungsäußerung sieht die Situation da nochmal schlechter aus.


 1x  bearbeitet
pn email
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02.06.2006, 10:28
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:o
interessant... und gut zu wissen


pn
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02.06.2006, 19:05
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mgutt
Weiterhin gibt es Urteile, die in den Bereich Rechtsberatung gehen. Z.B. kauft einer einen PKW bekommt ihn aber nicht. Nun macht er in einem Forum einen Beitrag dazu auf und fragt nach "Tipps" für den weiteren Verlauf. Er selbst macht sich erstmal nicht strafbar. Nur der, der beratet und der Betreiber der Seite, der die Beratung duldet. D.h. im Gegensatz zur freien Meinungsäußerung sieht die Situation da nochmal schlechter aus.


Ähm...versteh ich das jetzt richtig....???

Wenn hier jemand nach dergleichen fragt und mal angenommen ich hab sowas schon durch und rate ihm zu dem und dem, mache ich mich damit strafbar :?:


pn
Gast 
02.06.2006, 19:05
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