» Urteil: Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind unzulässig!

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Elite 
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02.12.2014, 06:10
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Ich habe im August meine Bearbeitungsgebühren von der Santander gefordert. Nach gut einer Woche kam ein Schreiben, dass man den Sachverhalt noch prüfen muss und sie unaufgefordert auf einen zu kommen.
Ungefähr einen weiteren Monat später kam dann ein dreiseitiges Ablehnungsschreiben worin sie begründen wollten warum sie sich nicht meinen an Urteile des Bundesgerichtshofs halten zu müssen. Begründung im Prinzip: "wir hätten die Bearbeitungsgebühr auch anders nennen können". Mal abgesehen davon, dass sie das nicht gemacht haben, hat der BGH ausdrücklich entschieden, dass die Bezeichnung der Gebühren keine Rolle spielt.
Zu dem Zeitpunkt habe ich mich an die Schlichtungsstelle gewendet. Dann hat die Santander sich entschieden "aus Kulanz" die Gebühren zu erstatten. Das haben sie allerdings nur der Schlichtungsstelle und nicht mir mitgeteilt. Nach vielen Anrufen und Beschwerden habe ich dann im November das Geld erhalten.

Bei meinen Eltern war der Ablauf der gleiche, nur dass das Geld sofort nach einschalten der Schlichtungsstelle erstattet wurde.
Meine Mutti hat gerade nochmal Geld für einen älteres Darlehen gefordert. Da kam sofort die Zusage aus Kulanz zu erstatten.
Ich bin gespannt wie lange es bei mir diesmal dauert.

Fest steht für mich, die Santander hat da versucht sich im großen Stil zu drücken und ihren Kunden das Recht zu verwehren. Ich habe das Vorgehen der Santander im Internet verfolgt und es gab etliche Betroffene. Keine Bank hat so viel Ärger bei der Erstattung gemacht wie die Santander. Diese Bank ist für mich gestorben.

Egal, ich habe eh gerade den hoffentlich letzten Kredit meines Lebens abgeschlossen.


pn
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09.12.2014, 21:19
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Ich habe nun die Bearbeitungsgebühren von 3 Krediten zurückgefordert. 2x Santander und 1x Deutsche Bank. Fast 2.000,- EUR wären das. Ich muss morgen noch mal meine Eltern abfragen. Mal sehen was die noch rausholen können.

Weitere Infos gibt es auch hier:
https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4709243-0/


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12.12.2014, 15:29
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Das ist echt eine ordentlich Abzocke mit diesen Gebühren (Die Banken mal wieder!!!). Für alle, die jetzt noch Ihre Gebühren zurückverlangen möchten. Ich habe vor einige Tage eine ZDF reportage darüber gesehen. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen läuft Ende diesen Jahres aus! Es bleiben also noch 3 Wochen. Es wurde außerdem berichtet, dass Forderungen von Privatpersonen NICHT verjährungshemmend wirken. Die Reportage legt nahe, dass die realistischste Methode sein Geld noch vor Ablauf der Frist zurückzubekommen entweder das Einschalten eines Anwalts oder eines Dienstleisters wie Bankright zum Beispiel ist. Bankright wird auch in der Reportage erwähnt und sieht ziemlich seriös aus (die arbeiten ausschließlich gewinnbasierend.). Es wird gesagt dass Neue Fälle noch bis zum 14.12 (Morgen!!) angenommen werden. Vielleicht die letzte Last Minute Chance, um das Geld was einem zusteht zurückzubekommen. Viel Glück!
Bernd


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12.12.2014, 16:07
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Man kann die Frist auch hemmen, in dem man sich an den Ombudsmann der jeweiligen Bank wendet. Das steht zumindest auf der Seite von Test.de:
ZitatWie stoppe ich die Verjährung?
Wenn es ganz schnell gehen muss, wenden Sie sich am besten an den für Ihre Bank oder Sparkasse zuständigen Ombudsmann. Die Beschwerde bei ihm hemmt die Verjährung, auch wenn Sie die Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei ihrer Bank noch gar nicht angefordert haben. Ausnahme: Die Schlichtung bei der Bundesbank. Sie stoppt die Verjährung nach Ansicht der Schlichter dort nicht. Auch der Ombudsmann bei einzelnen Sparkassen hemmt die Verjährung nicht. Lesen Sie die Informationen auf der Homepage des für Ihr Geldinstitut zuständigen Ombudsmannes.

Wenn Sie bereits mit unserem Muster­brief oder entsprechendem Schreiben Erstattung verlangt haben und die Bank nicht inner­halb der Frist gezahlt hat, können Sie einen Rechts­anwalt beauftragen, den zuständigen Ombuds­mann einschalten (Ausnahme: Die Schlichter der Bundes­bank; eine Beschwerde bei diesem stoppt die Verjährung nicht) oder sich an den Metaclaims-Sammelklagen gegen Deutsche Bank, Targo­bank, Sant­ander, Post­bank und Bank für das deutsche Kraft­fahr­zeuggewerbe beteiligen. Für die Rückforderung zwischen 1.1.2005 und 31.12.2011 gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren müssen Ihre Unterlagen bis spätestens Montag, den 15. Dezember, bie Metaclaims vorliegen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich keinen Ombudsmann einschalten kann...
... und in den nächsten Tagen Verjährung droht?
Wenn Sie Ihre Forderung noch durchsetzen wollen, müssen Sie unbe­dingt sofort einen Rechts­anwalt einschalten oder selbst einen gericht­lichen Mahn­bescheid beantragen. Beachten Sie: Wenn die Bank Ihre Forderung darauf hin sofort anerkennt, müssen Sie die Gerichts­kosten (bei Erstattung von bis zu 1 000 Euro: 32 Euro) und/oder die Anwalts­honorare (mindestens rund 100 Euro) selbst tragen. Der Antrag auf Mahn­bescheid lässt sich auch online stellen. Das an sich gute Online-Formular richtig auszufüllen, ist aber nicht einfach. Unterläuft Ihnen ein Fehler, läuft die Verjährung weiter. Nur wenn der Mahn­antrag auf Anhieb korrekt ist und Ihrer Bank alsbald zugestellt wird, stoppt der die Verjährung. Beachten Sie: Elektronisch und damit sofort ist der Antrag nur wirk­sam, wenn Sie die Möglich­keit haben, ihn mit zertifizierter Signatur zu versehen. Dazu brauchen Sie mindestens eine geeignete Chipkarte mit Signatur und ein passendes Kartenlesegerät. Sonst müssen Sie den Antrag ausdrucken, unter­schreiben und bei Gericht einreichen. Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag dort eingeht. Alternative: Sie können die betreffende Bank bitten, auf die Einrede der Verjährung für eine Weile zu verzichten. Das ist sinn­voll, wenn wie bei KfW-Krediten oder gewerb­liche Darlehen die Rechts­lage noch nicht endgültig geklärt ist. Parallel sollten Sie bei der Bank die Erstattung fordern. test.de hat für diese Konstellation einen Musterbrief erarbeitet.

Leider fehlen mir die Unterlagen zu zwei weiteren Krediten. Aber ich meine die waren auch vor 2004. Daher sowieso nicht mehr relevant.


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14.12.2014, 16:06
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Dieses Jahr verjähren glaube ich erstmal nur die Kredite aus 2004 wegen der 10-Jahresfrist.

Ich habe diesmal tatsächlich innerhalb der Frist von der Santander eine Zusage bekommen die Gebühren zu erstatten. Das Geld ist auf dem Konto, aber noch keine Zinsen. Die wurden aber bei der letzten Erstattung auch separat überwiesen (eher als die Gebühren selbst).

Banken und Versicherungen sind bei mir total unten durch. Leider ist man manchmal auf die angewiesen...


pn
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14.12.2014, 17:36
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Nein das stimmt nicht:
ZitatEtwas mehr Zeit ist für die Erstattungsforderung von in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren. Sie haben bis Jahresende (31.12.2014) Zeit, um die Verjährung zu stoppen. Die Erstattungsforderung für 2012 gezahlte Gebühren verjährt Ende des Jahres 2015.


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Verfasst am: 30.12.2014, 17:12
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Ich habe mich soeben an den Ombudsmann von Deutsche Bank und Santander gewendet, da sich beide nicht gemeldet haben.

Dazu habe ich ein PDF beim "bankenverband" ausgefüllt und per E-Mail zugesendet. Laut der FAQ reicht das:
http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/faq/
ZitatAb wann gilt die Verjährung durch das Ombudsmann-Verfahren als gehemmt – mit Zugang der Beschwerde beim Ombudsmann? Reicht dazu ein Fax oder eine E-Mail aus?

Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.

Zur Sicherheit habe ich eine zweite E-Mailadresse als Empfänger eingetragen, damit ich die Zustellung belegen kann. Außerdem habe ich jede E-Mail einzeln versendet. D.h. drei Beschwerden in drei E-Mails, damit auch nichts untergeht.

Hier geht es zum Formular:
http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

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31.12.2014, 10:31
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Ich ebenfalls. Die Santander weigert sich anscheinend diesmal die Zinsen zu zahlen und ist nicht zu Auskünften zum Bearbeitungsstand bereit.

Ich habe das Formular auch per Mail an den Ombudsmann und in Kopie an mich geschickt. Zusätzlich habe ich es per Post abgeschickt. Ich wusste nicht, dass die Mail ausreicht.


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31.12.2014, 12:04
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Also ich habe auch einen brief am 15.12.2014 per einschreiben der santander geschickt!So wie ich das nun verstehe,läuft die frist am 1.01.15 ab und mann kann die bearbeitungsgebühr von 2008 nicht mehr zurückfordern oder?also werde ich auch mal eine email an das ombudsmann unternehmen schreiben

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31.12.2014, 12:45
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Ja du musst dich heute noch beim Ombudsmann melden. Also diesem Bankenverband. Alternativ geht auch ein Mahnbescheid, aber der müsste heute noch beim Gericht eingehen, was dann nur per Kurier möglich wäre.

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Gast 
17.07.2015, 17:03
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