» Wichtiges Urteil für alle Ebay-Verkäufer!

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General 

Name: tim
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Beiträge: 3863
Wohnort: reichshof nrw
09.02.2006, 18:17
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thx für die info

pn
Administrator 

Name: Marc
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Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 52420
Wohnort: Lohmar


Meine eBay-Auktionen:
09.02.2006, 18:29
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Sorry, aber ich hätte nicht verloren.

Wieso behauptet das Gericht, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde? Das gebot wurde zurückgezogen. Das kann man nur wenn die Auktion noch mindestens 12 Stunden läuft.

Das sagt aus, dass noch 12 Stunden Zeit war, in der ein anderer Bieter hätte noch höher gehen können.

Zusätzlich hätte ich ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass beweist, dass die meisten Gebote erst in den letzten 30 Minuten abgegeben werden. Damit wäre ein weit aus höherer Preis möglich gewesen.

Der Verkäufer hat zwar wahrscheinlich die Auktion gestoppt, weil er schneller anderweitig verkaufen konnte, aber dennoch muss dem Verkäufer hier so viel Schutz entgegengebracht werden, so dass er jederzeit die Möglichkeit hat Ware zurückzuziehen, die sich zwischenzeitlich verändert hat.

Stellt Euch mal vor mitten in der Nacht demolieren sie dir das Auto, während Du es bei Ebay Anzeige drin hast.

Dieses Urteil ist meiner Meinung nach einfach nur falsch. Etwas anderes kann ich dazu nicht sagen. Ich müsste ja jedesmal Angst um meine Ware haben, während sie bei Ebay drin ist. Echt eine Frechtheit. Da bietet jemand auf Deinen Artikel. Man selbst zahlt Gebühren und der Käufer bekommt auch noch Geld :dumb:



Verfasst am: 09.02.2006, 18:29
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Da fällt mir gerade ein.. mir ist genau das gleiche passiert :hrhr: (als Käufer)

Wunderbar.. werde morgen mal mit meinem Rechtsanwalt telefonieren :D
pn email
GTI Killer 

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Beiträge: 6399
Wohnort: NRW
09.02.2006, 18:32
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ja ne,erst meckern das es das urteil giebt und dann zum nutzen machen :hrhr: :hrhr:

aber ich würds auch so machen!


pn
Master 

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Fahrzeug: Civic D16 TURBO (sold), S2000 usw usw sold- aktuell Del Sol und etwas aus Affalterbach
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Wohnort: Stuttgart City
09.02.2006, 18:39
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sicher, ich lese das alles :dumb:

pn
Gesperrt 
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Beiträge: 7566
09.02.2006, 18:48
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kaufvertrag kommt durch angebot und annahme zustande. und gebot=annahme zu dem maximalpreis. insofern ist das urteil völlig korrekt.

pn
Veteran 

Anmeldedatum: 17.10.2004
Beiträge: 624
09.02.2006, 18:56
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Hallo,

ich bin auch der Meinung , daß das Urteil vollkommen korrekt ist.
Sonst ist man wirklich als Bieter der Willkür des Verkäufers ausgesetzt.

Nach dem Motto, der Preis paßt mir nicht ich ziehe mein Angebot zurück.

Wen dem so wäre, hätte ebay Anzeige ein großens Problem.

Gruß
Armin


pn email
Gesperrt 
Anmeldedatum: 31.10.2005
Beiträge: 7566
09.02.2006, 19:18
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das gleiche gilt dann übrigens auch hier... wenn einer unter biete was reinstellt und einer schreibt, dass er haen will, ist der vertrag da...
insofern ist die "plattform" hier gleichzusetzen.
wer also meint, nicht zu zahlen oder nicht zu liefern kann grundsätzlich belangt werden.


pn
Administrator 

Name: Marc
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Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 52420
Wohnort: Lohmar


Meine eBay-Auktionen:
09.02.2006, 19:57
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nochmal: die auktion hätte noch mindestes 12 stunden laufen können. der preis wäre wahrscheinlich höher gegangen.

stellt dir mal vor, der hätte den am 1. tag gelöscht und der stände noch bei einem EURO?!


pn email
Gesperrt 
Anmeldedatum: 31.10.2005
Beiträge: 7566
09.02.2006, 20:06
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schicksal. das einstellen des artikels ist ein angebot, das gebot die annahme. und wenn es ein euro ist. ausnahmen stehen in den ebay Anzeige-agbs.
im urteil steht ja auch ganz klar, dass es hier NICHT um irrtum o.ä. geht.

das demolieren mitten in der nacht ist was völlig anderes, siehe urteil.
(lies das teil mal komplett)


pn
Gast 
09.02.2006, 20:26
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