» Adobe RTMPE (DMCA) rtmpdump und JDownloader2 für kurze Zeit illegal: Urteil fragwürdig

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20.06.2013, 07:53
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JDownloader2 wurde als illegal bezeichnet, weil man damit einen wirksamen Kopierschutz umgehen konnte (konnte, weil das passende Plugin mittlerweile entfernt wurde):
http://www.golem.de/news/jdownloader2-downloadsoftware-fuer-streaming-in-deutschland-verboten-1306-99891.html

In den USA wurde das gleiche mit rmtpdump gemacht:
http://linuxcentre.net/adobe-has-issued-a-dmca-removal-request-for-rtmpdump

Das war allerdings nur eine Beschwerde ohne Gericht. Die RMTPE Unterstützung wurde aber sofort entfernt.

Das neue deutsche Urteil gegen JDownloader 2 besagt, dass per RTMPE und Token-URL ein Kopierschutz erreicht wurde.

Adobe versucht schon länger RTMPE als Kopierschutz durchzusetzen und damit vom deutschen Urheberrecht und dem amerikanischen DMCA abgedeckt zu werden. Meiner Ansicht nach ist es aber keiner, denn das Passwort zur Entschlüsselung wird mit dem Stream mitgeliefert. Ich mein was soll das für ein Schutz sein, wenn das Passwort mitgeliefert wird.

RTMPE wurde extra dafür geschaffen, denn der normale Standard RTMP konnte schon immer per SSL also ebenfalls verschlüsselt übertragen werden. Das hieß dann RTMPS:
http://en.wikipedia.org/wiki/Real_Time_Messaging_Protocol
ZitatThe RTMP protocol has multiple variations:
The "plain" protocol which works on top of TCP and uses port number 1935 by default.
RTMPS which is RTMP over an TLS/SSL connection.
RTMPE which is RTMP encrypted using Adobe's own security mechanism. While the details of the implementation are proprietary, the mechanism uses industry standard cryptography primitives.[1] But the design of RTMPE is fundamentally flawed and provides no actual security in itself.
RTMPT which is encapsulated within HTTP requests to traverse firewalls. RTMPT is frequently found utilizing cleartext requests on TCP ports 80 and 443 to bypass most corporate traffic filtering. The encapsulated session may carry plain RTMP, RTMPS, or RTMPE packets within.

Im Artikel wurde weiterhin eine Token-URL genannt. Das ist nichts anderes als eine Maßnahme um die Server vor Traffic zu schützen, da jede URL damit einmalig wird und nur von dem benutzt werden kann, der das Video gerade anschaut (auf die Art kann der Link nicht einfach in einem Forum etc. verbreitet oder in einem Videoplayer einer anderen Website eingebettet werden). Außerdem wird so in der Regel sichergestellt, dass die Werbung vor der Ansicht ausgeliefert wird. Mit Kopierschutz hat das aber nichts zu tun.

Auch wenn es damit eher offensichtlich ist, dass es sich um keinen Kopierschutz handelt, so hat sich noch keiner (weltweit) vor Gericht dagegen gewehrt.

rtmpdump, JDownloader2, usw. haben einfach aufgegeben.

Siehe zum "Missbrauch" der DMCA auch das englische Wikipedia, was wie zitiert aber ohne Quelle abschließend eher eine Meinungsäußerung darstellt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Real_Time_Messaging_Protocol#Client_software
"Within the United States of America, software which contains measures for circumventing copy-protection code may be in breach of the U.S. Digital Millenium Copyright Act (DMCA). It is considered that only software which removes encryption from an RTMP stream (i.e. which unencrypts an RTMPE stream) is affected by that Act, and only if that software is used in, or hosted on a server within, the United States. In fact RTMPE is not a copy-protection mechanism, and as such the provisions of the DMCA are not applicable. Adobe is liable for initiating a false action under the Act, but thus far has not been prosecuted for their misuse of the DMCA.[citation needed]"

Fazit:
Wenn RTMPE ein Kopierschutz darstellt, dann ist RTMPS bzw. die simple Übertragung von Websites per https (SSL) auch einer.


pn email
Gast 
20.06.2013, 07:53
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