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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2010 Beiträge: 5173 Wohnort: Deutschland | zitieren |
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Gesperrt Anmeldedatum: 17.01.2006 Beiträge: 13596 | zitieren nur mal so am rande... EK3 facelift hat D3 als abgasnorm... |
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Premium-Member Name: Pierre Geschlecht: Fahrzeug: Gisela - FL5R - Mr. Blum FK2 Tourer - Soli EH6 Del Sol Motegi Anmeldedatum: 10.10.2005 Beiträge: 23580 Wohnort: Langenzenn | zitieren Edit fail von mir ich war woanders ^^ |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren So eine Grenze gibt es nicht. Es ist immer ein Abgasgutachten nötig. Auch ein Leistungsgutachten. Der TÜV akzeptiert hier auch nur eigene Leistungsprüfungen. Auch das Fahrzeuggewicht wird neu eingetragen. Wenn das jemand weglässt, trägt er simpel schwarz ein. Mag auch gehen, aber nicht jeder hat solche Kontakte. Damit meine ich die, die für das Gutachten Voraussetzung sind. Wenn ein Tuner z.B. ein Abgasgutachten hat, das in Verbindung mit einem 400 Zellen Kat realisiert wurde, darf man nicht einfach den OEM Kat drin lassen oder einen anderen verbauen. Auch Marken der verbauten Komponenten oder fixe Maps könnten Bestandteil des Abgasgutachtens sein. Im Grunde muss man sich von vorneherein klar sein, dass eine legale Eintragung beim Selbermachen einfach zu teuer ist. Entweder man fährt ohne Eintragung oder aber mit einer schwarzen herum. Im Fall eines Unfalls aber natürlich so eine Sache. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 08.06.2006 Beiträge: 110 | zitieren kommt drauf an. wenn du zu einem absoluten vollplonk fährst zum eintragen der einfach alles einträgt - ist die wahrscheinlichkeit gross dass sie dem mal die bude dichtmachen und danach alle leute die bei ihm waren zwecks eintragung mal zum "richtigen" tüv schicken. gehst du allerdings zu einem 100% tüv wirst du genau so wenig glücklich. das is einfach nicht machbar, auch nicht für die (kleineren) tunerklitschen. es braucht einfach einen tüver mit einem gesunden verhältnis zur realität. wenn der sagt er will die bremsen so, und dieses und jenes so und so und das auto am ende verkehrssicher dasteht inklusive bestandener au und erlaubtem lärmpegel gibt es nicht viel was die versicherung im falle eines unfalls machen kann. wer natürlich 180 ps eingetragen hat, mit 400 rumfährt und bremsen vom eg3... |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Gut. Wenn ein Prüfer die Leistung ermittelt und einträgt und das alles auf Basis seines Fachwissen abnimmt, ist das ok, allerdings bleibt dann immer noch die Steuerhinterziehung. Die AU sagt nichts darüber aus, ob die Norm wirklich noch eingehalten wird. Ich weiß nur eben, dass die TÜV Hauptstationen in diesem Punkt sehr streng sind. Ist aber eigentlich auch logisch. Die wollen ja Geld damit verdienen. Wer weiß. Vielleicht ist sogar eine EMV Prüfung bei der Turbonachrüstung Pflicht ^^ Was ich nur ziemlich verdächtig finde ist, dass quasi niemand über die Abnahme spricht, wenn er selbst einen Turbo nachgerüstet hat. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 08.06.2006 Beiträge: 110 | zitieren Das ist völlig korrekt! Andererseits wird durch eine nicht erfüllte Abgasnorm dein Versicherungsschutz nicht gefährdet , der TÜVler wird (zu recht) behaupten dass das Auto sie zum Zeitpunkt der Abnahme geschafft hat (hat es ja auch...jenachdem), und du kannst FALLS es wirklich darauf hinausläuft dass du die Abgasnorm nicht bestehst bisschen was an der Abstimmung drehen und gut is Es is ja auch überhaupt kein Ding eigentlich dass nen Auto mal schlechte Abgaswerte hat. Sensor futsch, Steuergerät futsch, was weis ich was futsch. Abstimmung verfälscht weil Temperatur geändert oder Höhe oder sonstwas. Sowas kommt vor - kein Beinbruch. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2010 Beiträge: 5173 Wohnort: Deutschland | zitieren von welcher "grenze" gehst du aus? es gibt ein grenze und die ist fahrzeugspezifisch, und bei jedem fahrzeugmodel unterschiedlich und dafür gibt es auch eine bestimmte tolleranz. ich brauch da nicht viel erzählen wenn du mir alles wiederlegen willst hatt es für mich keinen sinn in diesem thema mich zu vertiefen. da ich immer durch meine ziele als erstes durch bin. bei leistungs gesteigerten fahrzeugen ist es schwierig das erstelle abgasgutachten einzuhalten. man kann auch anders arbeiten, aber wenn man nur auf ein´s fixiert ist wird das nix nimm die scheuklappe runter |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Ja Du hast von einer Grenze gesagt. Und nun sprichst Du von Tolleranzen. Eine Tolleranz gibt es bei der Serienstreuung des Fahrzeugs, aber doch nicht bei der Turbonachrüstung. Wenn Du was behauptest, musst Du es auch belegen, wenn es bestritten wird. Ansonsten steht es ungeklärt im Raum. Vielleicht gibts ja einen Paragraphen. Dann hätte ich aber gerne gewusst welche Tolleranz der zulässt. Wäre ja schließlich allgemein von Interesse. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 27.02.2010 Beiträge: 5173 Wohnort: Deutschland | zitieren
kein ding |
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