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General Name: Martin Geschlecht: Anmeldedatum: 12.09.2006 Beiträge: 4090 Wohnort: Nähe FFM | zitieren Die Nachfolgenden Aussagen stammen von Rhd Speedmaster der Anfragen an das KBA sowie sämtliche TÜV Einrichtungen schickte und wurden von meinem TÜV Prüfer ebenfalls bestätigt. Hier die neue Richtlinie für eine Sondereintragung für Felgen. Eine legale Abnahme der Felgen ist mit der neuen Richtlinie nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Fahrwerke. Wir haben uns extra an das Kraftfahrtbundesamt und an die Qualitätsmanagement`s der TÜV Organisationen gewandt :TÜV Süd, TÜV Hessen, Dekra, TÜV Thüringen, TÜV Rheinland, TÜV Saarland und VDAT. Über all dieselbe Aussage. Hier die Aussage Verband der Automobiltuner: VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin -Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig -Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert -Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen. Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder. Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten. Ein Materialgutachten ist deshalb nicht zielführend. Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland: Einfach kopiert (ist jedem öffentlich zugänglich gepostet von RHD Speedmaster bzw. Herrn Müller) Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen. Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden. Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen. Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht. Mit freundlichen Grüßen Jörg Wehrfritz Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz +49 6131 - 4654 305 +49 160 - 7481 392 +49 221 - 806 369108 joerg.wehrfritz _ät_ de.tuv.com TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. Geschäftsbereich Mobilität 55124 Mainz An der Krimm 23 http://www.tuv.com/"]http://www.tuv.com[/URL][/QUOTE] |
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Master Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ2,EM2,CW2 und CU2 Anmeldedatum: 13.02.2011 Beiträge: 8447 Wohnort: Krefeld | zitieren Frechheit! Deutschland will immer mehr das wir 0815 Fahrzeuge fahren! Welche Partei unterstützt "tuning" ? |
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Premium-Member Name: Basti Geschlecht: Fahrzeug: CRX@RCN|CG4@Breit|CM1|CG4@RCN|LEX GS300|LEX LS460 Anmeldedatum: 17.05.2005 Beiträge: 7769 Wohnort: 335KM bis Nordschleife | zitieren Was ist dann mit bereits eingetragenen Felgen oder Fahrwerken nach §21 ? Das würde ja bedeuten dass alle Eintragungen in diesem Sinne nichtig sind... Es fahren wahrscheinlich einige tausende mit Felgen oder Fahrwerken rum die nach §21 positiv abgenommen wurden Komisch dass sowas seit zig Jahren funktionierte und nun auf einmal nicht mehr Als ob täglich 2 Felgen brechen nur weil das KBA seinen Stempel nicht draufgedrückt hat... die wollen einfach richtig kassieren 1x bearbeitet |
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General Name: Martin Geschlecht: Anmeldedatum: 12.09.2006 Beiträge: 4090 Wohnort: Nähe FFM | zitieren Das Prob ist ganz einfach die Tatsache, dass immer mehr ungeprüfter Mist aus dem Land der aufgehenden Sonne mit irgendwelchen Fake Gravuren auftaucht und im einzigen Land, in welchem es noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auf öffentlichen Strassen bewegt wird! Leider hat die Physik auch seine Grenzen |
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Premium-Member Name: Tobias Geschlecht: Fahrzeug: EJ9@B18C6 Anmeldedatum: 22.07.2012 Beiträge: 4944 Wohnort: Oberlausitz | zitieren Wundert mich überhaupt nicht. Der TÜV + DEKRA haben ja schon bei meinen EK4 Felgen blöde gemacht letztes mal.... |
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Premium-Member Name: John Geschlecht: Fahrzeug: Mako beste Anmeldedatum: 30.06.2009 Beiträge: 9512 Wohnort: Ilos | zitieren Joa nix mit legal "Japan racing" fakes fahrn. 😆 Aber somit leider auch keine echten volk rays ssr enkei usw. 😐 Auf der einen Seite nachzuvollziehen aber andererseits geht's aufn Sack das wir weiter beschnitten werden. |
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General Name: Martin Geschlecht: Anmeldedatum: 12.09.2006 Beiträge: 4090 Wohnort: Nähe FFM | zitieren Joa, der Uncle Trump will auch, dass die AMI's nur noch AMI-Felgen fahren |
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Premium-Member Name: Basti Geschlecht: Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7025 Wohnort: Springe | zitieren Das ist aber schon länger so, dass man nur noch Felgen eingetragen bekommt die ein Gutachten besitzen. Finde ich grundsätzlich auch gut so, da es mit den Fake Felgen von Fake Felgen teilweise doch recht kriminell ist. Schade das man dann halt Felgen von Namenhaften Herstellern wie Work auch nicht mehr eingetragen bekommt. Allerdings muss halt irgendwo eine Grenze gezogen werden. |
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General Name: Martin Geschlecht: Fahrzeug: Integra DC2, Civic EG9 Anmeldedatum: 22.07.2010 Beiträge: 2941 Wohnort: 37412 Herzberg | zitieren Sehe das auch so wie Stussy. Wer seine Felgen hier verkaufen will muss dann eben auch Teilegutachten erstellen lassen. Mit 300km/h über die Autobahn brettern wollen aber ungeprüfte Taiwanfake Felgen fahren wollen ist halt auch grob fahrlässig. @AC/DC: Das hat ja nichts mit der 21er Abnahme an sich zu tun. Wenn du Felgen und Fahrwerk zusammen abnehmen lässt ist das immer nach Paragraf 21. Wichtig ist halt, dass Teilegutachten vorliegen. Aber die Frage ist schon richtig, was mit den Eintragungen ist bei denen es nur Festigkeitsgutachen oder gar keine Gutachten gab... Und nur weil es bei einigen Prüfern auch ohne Gutachten eintragbar war heißt das ja nicht, dass es auch legal eingetragen wurde. 1x bearbeitet |
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General Name: Martin Geschlecht: Anmeldedatum: 12.09.2006 Beiträge: 4090 Wohnort: Nähe FFM | zitieren Da kommt dann irgendwann die natürliche Sterberate zum tragen |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "**Sonderabnahmen für Felgen und Fahrwerke offiziell nicht mehr möglich.**" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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