» BHT: Ein Umbau endet vor Gericht

Turbo UMBAU oder direkt nen Turbo kaufen ???Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenD15 Turbosetup
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23.11.2011, 16:16
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es ist doch so,wenn jemand sein auto bei uns in die werkstatt bring zum z.b. zahnriemen wechseln und ich würde scheise bauen und der motor geht hops dann müssen doch auch wir für den schaden aufkommen.warum ist es da so das man sein auto hinbringt seinen motor mit allem drum und dran verstärken lässt der jenige beim abstimmen den motor jochjagt und der kunde muss noch für den tuner seine fehler zahlen???

pn
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23.11.2011, 18:05
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Ja und was ist, wenn Du lügst und sagst, dass der Motor bereits beim ersten Anlassen geplatzt sei?

So einfach ist das eben nicht immer. Manchmal kommt ein Motor bereits defekt in die Werkstatt und in anderen Fällen hat die Werkstatt was kaputt gemacht.

Lässt sich nur mit einem unabhängigen Gutachter klären. Aber der wird dann wieder teuer.

Deswegen ist eine Werkstatt immer eine Vertrauenssache. Ganz klar.


pn email
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24.11.2011, 09:40
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Also hiere gibt es mittlerweile ein urteil. Recht bekommen hat Murat nur teils. Den von seiner gesammten forderung wurde ihm nun 1/3 zugesprochen
Also hätte er recht bekommen im vollen umfang, dann wäre es nicht 1/3 gekommen.

Kurze schilderung der sache.

Das Fahrzeug wurde mit einem motorschaden (gerissene buchse) bei mir angeliefert. Das fahrzeug war bei anlieferung schon komplett zerlegt. Kopf demontiert im kofferraum usw.

Ich sollte den motor sleeven und dann wieder zusammenbauen und neu abstimmen.
Zwischenzeitlich wurde noch das getriebe von einer anderen firma auf eine endübersetzung von 304 kmh umgebaut.
Der ladeluftkühler der viel zu klein dimmensioniert war sollte erhalten bleiben laut murats wunsch.
der ladeluftkühler ist geeignet für leistungen bis 250ps. Fahrzeug sollte um die 500ps bekommen.
Ich habe Murat per email daruaf hingewiesen, dass dies mit dem langen getriebe und dem kleinen LLK nicht gehen wird.
Er schrieb mir in einer mail, dass er auf sein risiko möchte, dass ich das fahrzeug versuche triotzdem abzustimmen.
Bei diesem versuch von mir , ging auch der gesleevte motor kaputt.
dannach, als man diesen dann wieder repaieren sollte, hatte er kein geld dafür. Schlussendlich wollte er dann das auto wieder unrepariert und im angelieferten zustand wieder zurückholen.
Das ist dann auch geschehen.
es waren trotzdem offenstehzende rechnungen zu begleichen, die mit dem block selber nichts zu tun hatten. (neue sinterkupplung, komplett neue abgasanlage usw.) dies wurde auch mitgegeben. also keine rechnung bezahlt für sachen die man nicht erhalten hat.

So, der einzige hacken für mich an der sache war, dass ich die aussage von murat , dass das fahrzeug auf sein risiko mit dem zzu kleinen LLK abgestimmt werden so, nur in email form vorliegt.
Laut aussage des Richters in Ravensburg ist dies der grund für das urteil. Technisch kein fehler, aber ich hätte auf den wunsch von murqat nicht eingehen dürfen. Bzw laut richter gilt sowas NUR mit unterschrift also postweg oder fax unterschrieben.
Hätte ich also den wunsch von murat das fahrzeug trotz meiner zweifel auf sein risiko abzustimmen in schriftlicher form und mit unterschrift , müsste ich nichts bezahlen. also beruht das urteil laut dem richter nur auf der sache das ich diese auftragserteilung nicht schriftlich und unterschrieben hatte.
Den ganzen email verkehr wo murat mir schreibt , dass er aus finanzellen engpässen sich einen umabu auf einen andere passende LLK gerade nicht leisten kann habe ich noch.
Dies war damals sicher mein fehler, mich auf dies einzulassen. ich wusste nicht, dass eine email hier keine auftragserteilung ist.
Wie gesagt von der geforderten summe bekam er 1/3 zugesprochen.
Auch der richter hat dies damals schon gleich so geschildert und hat mir gesagt , dass es nur der fehler war, dass ich dies nicht in schrifgtform und mit unterschrift gebraucht hätte.
Na an solchen sachen lernt man.
Lehrgeld in einer anderen form.
Nun kann sich auch hierzu jeder seine meinung machen

gruss


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24.11.2011, 11:17
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@ek4turbo na du mußt dich ja mit sachen herumschlagen.. alter schwede, da kriegt man ja kopfschmerzen..

pn
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24.11.2011, 12:44
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Tja, du kannst bei der arbeit noch so gut und gewissenhaft sein. in deutschland hilft das einer firma nichts. du brauchst hier für jede sache en rechtsbeistand der alles genau weiss. Selber ist man da chancenlos. woher soll man dies alles wissen.
als ich dies meinem anwalt gegeben habe mit den emails,hat selbst der erst gesagt
"was fordert der kunden den nun?? in der emailhat er doch geschrieben , dass er mir den auftrag auf sein eigenes risiko erteilt"
Tja , vor gericht war mein anwalt und ich dann auch schlauer
Der Richter hat wie gesagt selber danach gesagt (Murat war leider schon abgereist, da er auf die bahn musste) , einzig und allein nur das problem, dass ich die auftragserteilung per email hatte.
Man muss dazu sagen, dass der Richter auch ganz klar gesagt hat, dass ich dies eigentlich nicht mal nach schriftlicher auftragserteilung machen hätte sollen. Er sagte in so fällen auf der rechnung genau vermerken und das fahrzeug teilmontiert übergeben und begründung dazu ,wieso eine fertigstellung nicht möglich ist. Macht man auch dies nicht, kann man einen wieder verklagen, weil das fahrzeug nicht fertiggestellt übergeben worden ist.
Wenn man hier die rechtslage sich anhört ,fällst vom glauben ab.
In diesem hätte ich die abstimmung nicht durchführen dürfen, hätte aber somit den werksvertrag nicht erfüllt. also das soll einer verstehen.
Wie gesagt ich tue es in den ordner "leergeld vom feinsten"
Ich habe noch einen ähnlich fall, wo auch bereits vor gericht ist.
Ich habe einen crx auf turbo umgebaut. Das fahrzeug hatte einen alten wasserkühler, der eigentlich keine kühllamellen mehr besessen hat.
ich habe das fahrzeug umgebaut und schon bei kurzen fahrten mit last, fing dermotor an zu überhitzen. ich habe dann zum abstimmen einen neuen kühler von mir eingebaut. somit war die abstimmung problemlos möglich. Natürlich habe ich dem kunden ganz klar gesagt, was sache ist und dass ein neuer kühler rein muss.
Der kunde sagte , er habe zuhause schon einen liegen. Ich schlug ihm vor, dass er mir diesen per post zusendet und ich diesen verbaue, so dass man mit demfahrzeug fahren kann. eine nachhause fahrt war mit dem alten kaputten kühler NICHT möglich. alles per email geschrieben .
Den angeblich neuen kühler hat der kunde mir nie zugesandt. ich habe nach der abstimmung seinen alten kühler wieder verbaut.
Als er das fahrzeug abholen wollte, sagte ich ihm AUSDRÜCKLICH, dass da fahrzeug nicht fahrbereit ist.
Ich habe ihm gesagt, dass das fahrzeug so nur mit einem anhänger nachhause gebracht werden kann.
Am abholtag stand er dann mit seiner freundin da. kam in einem mietwagen an. kein anhänger !!!!
Ich habe auf der rechnung dann ausdruücklich geschrieben, dass derkühler defekt ist, das fahrzeug nicht fahrbereit und nur mit einemanhänger zu transportieren.
Er wollte das fahrzeug heimfahren , so wie er ist, mit defektem kühler. Ich konnte es nicht verhindern, den er bezahlte die rechnung und verlangte den schlüssel. kann ich ihm nicht verwehren!!!
Auf halber strecke zuhause überhitzte ihm das fahrzeug, was ich natürlich wusste. den mit dem kühler nicht anderst zu erwarten.

So,nun liegt die sache beimanwalt und vor gericht und ich soll ihm einen neunen motor bezahlen incl einbau und allem drum und dran!!!!
Mir fehlen dazu nach wie vor die worte.
Entschieden ist hier noch nichts , aber ich habe auch hier kein sonderliches gutes gefühl.
Mein anwalt nach dem ausgang mit diesem fallvon murat auch kein aber schon gar kein gutes gefühl.
Wie gesagt auch hier. Es wurde bei übergabe von mir sogar auf der rechnung vermerkt, dass das fahrzeug wegen defektem kühler NICHT fahrbereit ist


gruss


pn email
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24.11.2011, 12:53
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wenn man solche sachen liest,ist das schon krass wie die leute auf dir rumhakken.
die geschichte mitm kühler is wahnsinn ey...intelligenz vom feinsten. jetzt würd ich aber über das gesetz lachen,falls du wirklich 1 cent auch zahlen müsstest. manche leute müssen wirklich schei$e fressen um zu wissen das es nach kakkke schmeckt.


pn
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24.11.2011, 13:06
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Also das ist aber der Hammer.. ich mein wie bescheuert muss man eigentlich sein, wenn einem schon der Tuner sagt, Hey, das Teil ist nicht fahrbereit und man fährt trotzdem..

Wenn man ne Firma hat, ist man anscheinend immer der angeschissene.. das kanns ja auch nicht sein.. wenn ma sich jetzt alles schriftlich geben lassen muss mit Stempel, notariel beglaubigt und was weiß ich noch, ich mein wo kommen wir da hin.. da pfeift doch jede Firma drauf..

anscheinend ist das bei euch in Deutschland noch schlimmer als bei uns in Österreich... traurig eigentlich..


pn
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24.11.2011, 13:16
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Der Richter wird abgewägt haben, dass der Kunde das Risiko eingehen wollte und Du aber als Fachmann hättest wissen müssen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass daraus ein Schaden resultiert. Also eine Frage der Sorgfaltspflicht.

Es kommt da aber drauf an wie der Inhalt der Email war. Wenn da genau drin stand "mit dem LLK kann der Motor bereits beim Abstimmen platzen" dann halte ich das für greifbar, aber wenn es eher eine Wischi-Waschi-Formulierung war in Richtung "das kann später Probleme geben", dann ist es schwierig.

Was der Richter nach dem Urteil sagt ist irrelevant. Was in der Begründung steht ist binden. Die kann man ja schließlich nur in der nächsten Instanz bestreiten. Oder wurde ein Vergleich geschlossen?


 1x  bearbeitet
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24.11.2011, 14:29
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Es wurde kein vergleich geschlossen.
Wie gesagt, der richter sagt genrell, dass dies mit einer mailnicht gehen würde. mache ich auch seither nicht mehr.
Aber aus allem lernt man. Was der richter danach sagte mag irrelevant sein. für mich nicht, den es waren alle beteiligten ausser murat noch im saal. auch sein anwalt.
Das dies dann nichts ändert ist mir auch klar, aber es wurde genau gesagt, dass ich nur einfach pech hatte, weil ich es per email den auftrag erteilt bekommen habe.
auch habe ich in der email damals nicht geschrieben, dass es deffinitive nicht geht . sondern dass ich die vermutung habe dass es nicht geht.,
auch baue keine umbauten mit solch ungeeigneten ladeluftkühlern. es war aber damals kein komplettumbau sondern nur ein teilauftrag.
somit konnte ich nicht sagen , ob es geht oder nicht.
wie gesagt, heute würde ( bzw tue ) ich handerst handeln. liegt ja auch ein paar jahre zurück.
wie man auf den MKR bildern dann sieht, wurde am fahrzeug dann ein deutlich grössere LLK verbaut.
MKR wird sich damals auf die sache gleich gar nicht eingelassen haben.
Ich akzeptiere das urteil auch so wiees ist. Es ist nur nicht so dass ich die volle schuld hatte und mir ist wichtig, dass es lediglich ein formfehler war, der mir hier zum problem wurde.



Verfasst am: 24.11.2011, 14:33
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mguttDer Richter wird abgewägt haben, dass der Kunde das Risiko eingehen wollte und Du aber als Fachmann hättest wissen müssen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass daraus ein Schaden resultiert. Also eine Frage der Sorgfaltspflicht.

?

Die wahrscheinlichkeit, dass ein sehr stark getuntes fahrzeug kaputt geht, ist schon grundsätzlich gegeben.
Deshalb wird auf motorsport keine gewährleistung gegeben.
Nimm einen porsche, fahr damit ein paar trackdays und wenn was kaputt ist, geh zu porsche und sag, dass dies kaputt gegangen ist als du auf dem trackday am HHR warst. die werden die gewährleistung selbst beim serien porsche ablehnen.
Bei nissan GTR wird es auch ausgeschlossen. auvch wenn der GTR serie ist.
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Gast 
28.11.2011, 15:02
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