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erwischt sdurch zivilbullenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenhab ne frage zu meine füherschein
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AutorNachricht
Junior 
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20.07.2006, 15:14
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Hi @ all !
Hab anlässlich dem heiß begehrtem Film Tokyo Drift meine Unterbodenbeleuchtung dran gemacht,weil bei uns hier in der Stadt so ein kleines Light-event war. Nun ist es so das ichs eigentlich wieder abmontieren wollte --- aber da es mir ganz gut gefällt .....doch nicht.

Frage:- Ist es jetzt so das man das jetzt dranhaben darf aber das es nicht nicht beim fahren eingeschaltet sein darf / nur beim stehen ?
  • oder gar nicht dran ?
  • oder nur dran, wenn an die Türkontake gekoppelt ist ? (bzw dann auch eingetragen )
und wenn es net so erlaubt is das -was für eine Strafe erwartet einen ?

( Dieses gebrabbel von stvzo nicht versichert ist klar aber punkte mäßig oder bußgeld )

Danke euch kompetenten Fachmännern :D


pn
Gesperrt 
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20.07.2006, 15:18
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150€ und 3 punkte glaube

und evtl nachschulung :D


pn
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20.07.2006, 15:21
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3 punkte pro röhre egal ob angeschlossen oder nicht.

is mir aber schnuppe hab keine probezeit mehr und noch nicht ein pünktchen auf mein konto


pn
Elite 

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20.07.2006, 15:36
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man kann nur 1x Punkte kriegen... Ich hätte für meine fehlenden 7 (!)
Eintragungen auch nur 3 Punkte bekommen. Aber zum Glück war mein
Anwalt anderer Meinung ^_^


pn
Senior 

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20.07.2006, 15:55
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Wie wäre es mal mit SUCHE ?

Aber davon abgesehen, stimmt glaube ich soweit, ist verboten kostet Strafe und 3 Punkte !
Kannst auch nur einma Punkte kriegen wenn sie dicherwischen, da das Auto ja nicht 7 oder 8 mal nicht Strassentauglich ist.


pn
Veteran 

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20.07.2006, 18:30
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ZitatHi!

Hier also mal die wirkliche Gesetzeslage!

Grundsätzlich: Anbau von UBB verboten!

Aber was ist mit Röhren mit E-Zeichen?
Also nochmal zum E-Zeichen der UBB´s!

Ich war damals bei der DEKRA, TÜV sowei GTÜ und mir wurde folgendes beiderseitig bestätigt:

Seit Ende 2002 ist diese Zertifizierung ( E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 ) für alle und jegliche Dinge vorgeschrieben,
welche elektrisch betrieben werden und im oder am Fahrzeug eingebaut werden.

So eine Neonröhre ist kein Fahrzeugteil! Das e-Prüfzeichen darauf bedeutet, dass es irgendeiner ECE-Regelung entspricht, z.B. elektrische Sicherheit oder Funkentstörung. (das "e" bedeutet also teilweise nichts anderes als elektronisch betriebssicher)

FAHRZEUGTEILE mit einem e-Genehmigungszeichen sind grundsätzlich eintragungsfrei und legal, wenn sie dem Verwendungsbereich entsprechend verbaut sind.
Man darf aber trotzdem eben nicht alles einbauen, bloss weil es ein e-zeichen hat. Es muss ein anerkanntes Fahrzeugteil sein und das "e" muss eben aufgrund von Prüfgrundlagen vergeben worden sein, die den Richtlinien der STVZO entsprechen.
Und dies kann nicht erfolgen unter anderem deswegen hier
ZitatNach § 49a Abs.1 der StVZO ist festgelegt, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodaß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Anbauabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Noch ein Beispiel zur Erläuterung: Wenn ich einen Nebelscheinwerfer mit e-Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer verbaue, oder Blinkleuchten mit e-Prüfzeichen als (amerikanische) Standlichtleuchten verwende, ist es genauso illegal wie diese UBB-Beleuchtung. (Weil dadurch die Ergebnisse der Prüfungen, die hinter den E-Nummern stehen, verfälscht werden bzw. der Verwendungszweck -und Bereich verändert wird)

Die Neon Röhre wurde zwar geprüft und mit einem E-Zeichen versehen, allerdings wurde sie nicht nach Richtlinien der Stvzo geprüft, sondern unterlag anderen Prüfungsvorschriften!
Es ist eben kein Fahrzeugteil!

Wenn ihr allerdings ne Röhre findet, die wirklich nach Regelung der Stvzo geprüft und für positiv befunden wurde, könnt ihr diese auch anbauen. Aber hinter dieser E-Nummer eben, muss eine Prüfung für den Einsatzbereich"Auto" bzw. Stvzo stattgefunden haben. Und beweisst einem Polizisten mal bei einer Kontrolle, dass das auch so ist!

Ich habe schon welche gesehen, die es eingetragen bekommen haben.
Allerdings durften die Röhren nur weiss sein (mit glück Rot), durften nur links und rechts montiert werden und max. 60 cm lang sein!

Foliatec bietet solche Röhren mit Gutachten an - allerdings eben nur weiss, nur links und rechts und max. 60cm lang!

Bestes Beispiel mit dem "LEGALE UBB mit E-Zulassung" ist der Elektrofachhandel Conrad! Vor knapp zwei Jahren wurde dort eine blaue UBB mit E-Zeichen als "STVZO Zulässig" gekennzeichnet. Knapp ein Jahr später wurde festgestellt, das das E-Zeichen nicht aufgrund von Richtlinien der STVZO vergeben bzw. geprüft wurde und somit wurde bei Conrad die gleiche Beleuchtung als "Nicht STVZO Zulässig" gekennzeichnet!

Die Röhren könnten ja bei einem Unfall splittern und wen verletzen... :roll: Deutschland eben...

Sprich: Anbau verboten, da kein Fahrzeugteil!! Selbst wenn E-Zulassung (das mit dem E genau wie mit Angel Eye´s)

Aber die meisten Bullen wiessen dies nicht!

Es kursiert immernoch das Gerücht, das man es angebaut haben darf. Nur eben nicht angeschaltet. Und das ist gut so, das man das glaubt!!

Die meisten Bullen sagen auch nichts, wenn man die Röhren dran hat, diese aber aus sind! Wer allerdings im Bereich der STVO mit eingeschalteter UBB fährt, der hat selber Schuld und da habe ich auch kein Mitleid, wenn dieser jenige bestraft wird.


pn
Junior 
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20.07.2006, 19:29
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sooo DAS freut mich .... ich fahr so rum und wenn so ein netter polizist sagt ich soll mein auto stehen lassen ( wie es schonmal der fall war mit meinem damals nicht eingetragenen sportluffi) dann mach ich die eben ab und fahr weiter. und vielleicht lässt sich mit dem reden oder so das der mal von na strafe absieht.

also klasse und danke für eure meinungen und hilfen besonders *Civic EC9*

freundlichen gruß und weiterfahrt =) :hrhr:


pn
Senior 

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Beiträge: 413
Wohnort: Dortmund
20.07.2006, 19:40
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Interesanter Text den du da al verfasst hast respekt...
hab jetzt seit paar monaten ne ubb dran und hab doch schon sehr viel respekt wenn die rennleitung nachts auftaucht...
hat denn jemand schonmal die erfahrung gemacht, dass er in eine kontrolle geraten ist und dir kollegen die ubb gesehen haben (allerdings aus) und ein auge zugedrückt haben.. ich kom jetzt mal auf die sache zu sprechen, dass das gerücht auch unter polizisten kursiert, dass an die im abgeschalteten zustand dran abn darf...

also hat jemand schonmal was ähnliches erlebt???


pn
Elite 
Name: steff & elke
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Beiträge: 1382
Wohnort: kitzingen
02.12.2006, 14:43
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sorry weng arch spät aber ja man darf sie im stand an haben wenn motor aus is und so! man darf sie also dran haben solange sie während der fahrt aus is :yes:
hab nämlich schon des öfteren erfahrung damit gemacht lol


pn email
Veteran 

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02.12.2006, 19:31
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Was man DARF und die BULLEN WISSEN ist egal - sie bleibt verboten wegen das, was ich oben geschrieben habe. Ungeprüftes Glas, was bei einem Unfall splittern kann = VERBOTEN!

pn
Gast 
04.12.2006, 10:32
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