» Polizei bemängelt Frage dazu

Wie vorgehen bei insolventem Felgen/Gutachten-Hersteller?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenReifenfreigabe gesucht für 7,5 9*16 195/45/16 215/40/16!!!!
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AutorNachricht
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08.03.2012, 14:11
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Sturmhaube ist zugelassen sonst dürfte man auf ein Motorrad oder Quad
so was auch nicht Tragen meine Haube für das Quad hat nur ein ganz schmalen Sehschlitz da würde ich in Erfurt keine 50 Meter Fahren können wenn es nicht erlaubt wäre.

Heute kurz vor den Mittagessen auf einmal ein Tatü Tata wie in Alarm für Cobra 11 Rumpel die bumpel die Karre in den Graben versenkt Tür auf und los gesprintet aber die haben ihn gekriegt innerhalb von 4 Min waren
5 Streifenwagen da und die hatten zu tun der hat sich mit Händen und Füßen gewehrt und unser Trupp war gerade mal 50 Meter entfernt vom geschehen.
Wer weiß was der angestellt hat.

Aber wo die überall herkamen sonst sieht man keinen von der Rennleitung und auf einmal so viele.


pn
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09.03.2012, 13:40
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Dragon85Naja, so läuft´s aber. Wie wenn se dich sonst wo erwischen. Er kann dir ne Strafe aufbrummen oder dich nur verwarnen. Liegt alles im Ermessenspielraum. Schließlich muss die Polizei auch entscheiden können ob sich die Person einsichtig zeigt oder nur rum pöbelt.
Ja das verstehe ich, denn kenne sowas selbst am besten, da ich oft angehalten werde. Sicher kommt es auch drauf an wie man sich verhält, aber trotzdem haben die Beamten ja eine rechtliche Grundlage warum sie mich angehalten haben. Eben z.B. weil ich vorn rotes Standlicht oder US Blinker habe usw... was ja nicht zugelassen ist im deutschen Straßenverkehr. Und somit handeln sie nach dem Gesetz, weil ich dagegen verstoßen habe.

Dragon85Da unsere imaginären, leicht senilen Zeugen eine mögliche Gefahr erkannt haben sind sie dazu verpflichtet die Polizei zu rufen.
Wo steht das, das man dazu verpflichtet ist? Denn ich kenne kein Gesetz was mir vorschreibt, die Polizei zu rufen nur weil ich in der Annahme bin das da irgendwo was sein könnte.


Dragon85Nö, würd ich nicht. Aber die Polizei kann mich durchaus dann dafür anzeigen.
Du schreibst selbst das du auch nicht zahlen würdest. Aber warum tust du das denn nicht, denn schließlich habe ich mich genauso durch dich bedroht gefühlt, wie Agathe und Inge vom osteuropäischen Gangster.

Dragon85Kommt allerdings damit nicht weit, da man in Deutschland die Schuld eines Täters beweisen muss und nicht der Täter seine Unschuld.
Und genau das ist der springende Punkt den ich versuche die ganze Zeit aufzuzeigen. Wegen was hat sich denn der Autofahrer mit Sturmhaube strafbar gemacht? Also welche Grundlage setzt solch ein Handeln der Polizei voraus, wenn es doch kein Problem mit dem Vermummungsverbot im Straßenverkehr gibt? Und allein nur weil von ihm eine Gefahr ausgehen könnte ist das keine rechtliche Handhabe. Denn dann könnte die Polizei jeden Autofahrer anhalten, da von allen eine Gefahr ausgeht!

Dragon85Da dir als geistig ausgereiften Menschen die Konsequenzen deines Handelns klar sein sollten/müssen...
Davon sollte man ausgehen, aber dieses läßt dann aber auch auf alle Menschen schließen (wenn sie nicht grad ne Behinderung haben), also auch Agathe und Inge und nicht nur der vermeindliche Gangster. Somit können also alle zur Rechenschaft gezogen werden.

Was meinst du wohl warum sich heute kaum noch einer traut irgendwo anzurufen? Oder schau mal in die Medien, warum die meisten Leute wegschauen, wenn irgendwo was passiert. Weil sie ganz einfach Angst haben man könnte ihnen was antun bzw. evtl. die Kosten auferlegen, obwohl sie völlig unbeteiligt waren. Und die Gesetze in Deutschland machen es leider den ehrlichen Bürgern schwer, die vielleicht einfach nur helfen wollen.

@Tuti11
Wenn du Motorrad oder Quad fährst ist das auch was anderes. Denn gehe auch mal von aus, das du da ja auch noch einen Helm drüberhast, was ja Pflicht ist.
Denke aber mal wenn du nur mit der reinen Haube fährst werden sie dich auch anhalten. Zwar evtl. nicht wegen der Haube, sondern wohl eher wegen der Helmpflicht.

Aber hier geht es ja hauptsächlich um eine Sturmhaube im AUTO.

Gruß


pn email
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09.03.2012, 19:26
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Ah, lebst ja auch noch ;-)

Würde vorschlagen wir kürzen dass jetzt mal hier ab. Ich genieße zwar die ewige Diskussion, aber wir drehen uns nur im Kreis.

Also zu Inge´s und Agathe´s Pflichten:
"Nichtanzeige geplanter Straftaten" heißt der für uns hier wichtige Spruch. Einfach ausgedrückt: Gehen unsere Zeugen von einer Straftat aus, sind sie verpflichtet zu einer Anzeige. Ich verweise jetzt mal auf Wikipedia, auch wenn ich weiß dass dort auch häufig Fehler drin sind. Aber für uns wird´s reichen, sind ja beides keine Winkeladvokaten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanzeige_geplanter_Straftaten

Und um unser Lieblingsthema "Vermummungsverbot im Straßenverkehr?" abzuschließen:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/vermummungsverbot-im-strassenverkehr-fuer-fahrer-nur-die-pappnase-oder-auf-welcher-grundlage-kann-eine-maskierung-im-fasching-10-euro-oder-noch-viel-mehr-kosten

ZitatIn Deutschland ist das Vermummungsgebot im § 17a II Versammlungsgesetz geregelt ... bezieht sich jedoch auf „öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin“ ... Ausdrücklich heißt es im Text weiter: „Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt“. Entsprechend ist dieses Gesetz nicht auf PKW-Fahren im Allgemeinen oder das Anhalten bei einer Polizeikontrolle anzuwenden, - es sei denn man führe gerade zu so einer Versammlung und dies wäre nachweisbar.

Hoffe wir haben damit das Thema geklärt.

PS: Ich sagte dass ich nicht zahlen würde. Das hat aber nichts mit dem Bewustsein von Schuld zu tun, sondern weil ich der Meinung bin, dass ich die Straftat die mir dabei vorgeworfen wird nicht begangen habe.
Als Beispiel: Du bekommst ein Ticket aus der Schweiz wegen Falsch Parken, sagen wir mal als Datum 01.12.2011. Bist dir aber sicher, die letzten 3 Jahre nicht in der Schweiz gewesen zu sein. Würdest du zahlen?


pn
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10.03.2012, 14:01
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Hey

ja habe keine Benachrichtigung bekommen das hier geantwortet wurde, daher hat es auch etwas länger gedauert ;)

Natürlich würde ich nicht zahlen, da ich dort ja nicht war und mir demzufolge auch nichts zu Schulden hab kommen lassen. Und demzufolge würde es weder ein Foto noch sonst was geben.
Nur kann man das ja nicht mit dem anderen Sachverhalt vergleichen, da es beim Ticket ja schon begangen wurde, während dessen man ja bei einer Kontrolle sofort seine Meinung kund tun kann.

Jedenfalls ist es in Deutschland so, das für jedes Handeln unserer Blauen Freunde eine Rechtsgrundlage bestehen muss, denn sonst könntest ja du und ich jeden Anhalten der uns nicht passt. (das wäre ja mal was)

Und was mich nur wundert ist folgendes:

Nach Ansicht vieler Experten, ist dies bei den gängigen Masken (von Bankräuber bis Affenkostüm) gegeben. Damit liegt ein Verstoß gegen die StVO § 23 Abs. 1 (sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) vor

Sehr komisch, das es im Auto nicht erlaubt ist, aber auf dem Motorrad schon, zumal beide den gleichen Sichtwinkel haben :wall:

Mehrere Zeitungsartikel weisen darauf hin, dass außerhalb der Faschingszeit eine Maskierung stets das Bußgeld nach sich zöge: weil sie einen Verstoß gegen das Vermummungsgebot darstelle. Dies lässt sich juristisch schwer nachvollziehen

Ist zwar schön formuilert, lässt sich aber demzufolge auch nicht ganz ausschließen ;)

Scheint wohl eine rechtliche Grauzone zu sein, denn wie man es auch dreht und wendet, es ist und bleibt alles eine Ermessensgrundsache.

Gruß


pn email
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10.03.2012, 16:25
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sunnytnNach Ansicht vieler Experten, ist dies bei den gängigen Masken (von Bankräuber bis Affenkostüm) gegeben. Damit liegt ein Verstoß gegen die StVO § 23 Abs. 1 (sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) vor

Sehr komisch, das es im Auto nicht erlaubt ist, aber auf dem Motorrad schon, zumal beide den gleichen Sichtwinkel haben :wall:
Ich glaub das bezieht sich mehr auf die Comic-Masken wie beispielsweise die Panzerknacker bei den Ducktales tragen.

Als billigst China-Produkt wird sowas wohl auch nicht allzu verrutschsicher sein...

sunnytnMehrere Zeitungsartikel weisen darauf hin, dass außerhalb der Faschingszeit eine Maskierung stets das Bußgeld nach sich zöge: weil sie einen Verstoß gegen das Vermummungsgebot darstelle. Dies lässt sich juristisch schwer nachvollziehen

Ist zwar schön formuilert, lässt sich aber demzufolge auch nicht ganz ausschließen ;)
Würde ich schon sagen, da in der Gesetzgebung genau drin steht wann das Vermummungsverbot gilt. Straßenverkehr (wenn es nicht grad der Weg zu einer der genannten Veranstalltungen ist) ist dabei nicht aufgeführt.
sunnytnScheint wohl eine rechtliche Grauzone zu sein, denn wie man es auch dreht und wendet, ...
So wie alles in Deutschland. Du kannst machen was du willst, brauchst nur jemanden der für dich die Gesetze richtig auslegt.
sunnytnes ist und bleibt alles eine Ermessensgrundsache.
Pfui! Und noch so ein böses Wort aus deinem Munde ... äh... Tastatur. :D


pn
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Name: Sunny
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10.03.2012, 16:55
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Willkommen in Deutschland und seinen Gesetzen. :wall:

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14.03.2012, 12:56
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Die machen nur ein auf " wir sind es", die wollten mir auch schon sagen das meine ori. lufterfilteranlage "getunt" ( :lol: ) wär!!

Ist nicht mein Ej9 !!!!


 
foto0492e.jpg
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14.03.2012, 13:02
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TimekkDie machen nur ein auf " wir sind es", die wollten mir auch schon sagen das meine ori. lufterfilteranlage "getunt" ( :lol: ) wär!!

Ist nicht mein Ej9 !!!!

Warst letztes Jahr beim Reisbrennen oder was? :hrhr:

http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben-taeglich-wissen/clip/tuning-asiatisch-1.44797


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Elite 

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14.03.2012, 13:34
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geil :D:D nein, aber mir ist das gleiche passiert XDXD

pn
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14.03.2012, 13:59
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lol da hat sich dein Wachtmeister wohl über K1 weitergebildet lol

pn
Gast 
14.03.2012, 14:12
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