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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren Wenn der Scheinwerfer in England geprüft und zugelassen wurde erhält er das E11, dieser Scheinwerfer darf dann für das jeweilige Fahrzeug auch in Deutschland verwendet werden wenn er denn auch für Rechtsverkehr geeignet ist. So wie du es beschreibst dürften hier ja nur Autos die auch in Deutschland gebaut und geprüft wurden rumfahren und das ist ja nunmal nicht so. Und zu dem Zitat, alle Bauteile mit E/e Prüfzeichen sind anzuerkennen wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird, außer es widerspricht sich mit den nationalen Regelungen. (z.B. gelbe Scheinwerfer) |
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Senior ![]() Name: Niels Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX del Sol Anmeldedatum: 05.09.2012 Beiträge: 313 Wohnort: Leverkusen !! | zitieren auf die gefahr hin dass das vllt eine etwas unpopuläre meinung ist: Ich finde eher die sache mit dem ESD völligen humbug, da eine lärmbelästigung in meinen augen keine unmittelbare gefahr entwickelt. da kriegt man dann halt seine verwarnung und gut ist..aber was wirklich garnicht geht ist der kram mit den scheinwerfern! da könnte ich mich schwarz ärgern wenn man bei starkregen auf der bahn fährt, keine 50m gucken kann und dann so - sorry aber ist so - deppen mit bis zur schmerzgrenze lasierten rücklichtern vor einem her gurken, man sieht einfach NICHTS von den leuchten, das hat auch nichts mit aussehen zu tun, sowas ist einfach gefährlich! kommt allerdings öfter beim golf III klientel vor.. und ständig dieses rumgemeckere warum es denn keine legalen tuningscheinwerfer für den sol gebe..ist nunmal nicht, da muss man sich mit abfinden oder ein anderes auto kaufen, aber stattdessen irgendwelche ebay Da sollten sich manche mal überlegen ob es nicht sinnvoll wäre diese regeln wenigstens mal ordentlich und vielleicht auch ein bisschen selbstkritisch zu hinterfragen ob die nicht doch einen sinn haben, oder warum die autoindustrische jährlich vermögen für lichttechnische guthaben ausgibt ![]() übrigens finde ich es auch nicht arm von einem deutschen zu "verlangen" sein land zu verlasen, nur weil man deutsch ist erhält man jawohl nicht die berechtigung sich hier nicht an regeln zu halten. machen das ausländer wird wieder geschrien "geh doch woanders hin wenn es dir nicht passt" aber bei deutschen ist das ok? völlig unberechtigt und inkonsequent (und auch ziemlich ignorant)..stand glaub ich auf seite zwei ist mir jetzt nur nochmal so eingefallen. Wort zum Sonntag ende. |
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Trainee Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 17.03.2013 Beiträge: 34 Wohnort: Kreis Unna | zitieren Die Polizei hat aber selber gesagt das die lasierten Rückleuchten ok sind weil man da mehr als genug sieht , hat auch der TÜV gesagt und die frontscheinwerfer machen meiner Meinung nach auch mehr licht als die originalen, allerdings fehlt da die leuchtweitenregulierung , weshalb diese wahrscheinlich nicht legal sind. Das ist allerdings auch überflüssig da die Karre eh tieferliegt ist und die leuchtweitenregulierung da eh Unsinn ist, deswegen habe ich sie neben einem original vw Caddy gestellt und so eingestellt das diese fast das selbe Ergebnis erbringen wie die originalen vw scheinwerfer oder auch von anderen Fahrzeugen. Ist jetzt nicht so das ich die einfach rein knalle und gut ist , ich achte schon darauf das sie keine Gefahr für die Allgemeinheit bilden. Hauptsächlich ging es mir um die Sache mit dem ESD. Und zum Thema Land verlassen... Ich finde das ehrlich gesagt einfach nur lächerlich das man hier wegen Scheinwerfern von jemanden verlangt bzw sagt das Land zu verlassen. Du das würde ich jetzt gerne auch mal so stehen lassen weil es hier darum eh nicht geht. Und was andere zu Ausländern sagen warum sie das Land verlassen sollen ist mir ja egal, ich bin ja nicht dafür verantwortlich was andere zu unseren Mitmenschen sagen. 1x bearbeitet |
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Senior ![]() Name: Niels Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX del Sol Anmeldedatum: 05.09.2012 Beiträge: 313 Wohnort: Leverkusen !! | zitieren das ging auch nicht persönlich gegen dich ![]() ![]() die leuchtweitenregulierung ist aber ja hauptsächlich dazu da, um bei schwerer beladung auf der HA dem entgegenzuwirken, das kannst du eben nicht ohne ![]() ![]() ![]() ich denke wenn wir nicht soviele vollidioten (besagte VW "fahrer") hätten könnte man das vermutlich lockerer angehen. so haben alle drunter zu leiden, aber es ist meiner meinung nach sicher die bessere alternative als jeden mit irgendeiner funzel rumfahren zu lassen ![]() "Ich finde das ehrlich gesagt einfach nur lächerlich das man hier wegen Scheinwerfern von jemanden verlangt bzw sagt das Land zu verlassen." das wäre es auch. ich denke aber nicht dass das so gemeint war, viel eher dass wenn man diese scheinwerfer haben will und gleichzeitig legal damit rumfahren will weil man ein problem mit den strafen und regulierungen hat, dann ist das eine der lösungen die beides vereinen kann (oder ein gutachten für tausende von euro)..und das stimmt ![]() 1x bearbeitet |
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Trainee Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 17.03.2013 Beiträge: 34 Wohnort: Kreis Unna | zitieren Da muss ich sagen stimme ich dir voll und ganz zu. ![]() |
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Elite ![]() Fahrzeug: EH6 & FD3 Anmeldedatum: 16.07.2011 Beiträge: 1113 Wohnort: TBB/MGH im Taubertal | zitieren kurz zur Leichtweitenregulierung, man sitzt ja schon ganz schon unten im "Sol" naja also mich blendet jeder "SUV" wie die sau ![]() |
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Grand Master ![]() Name: Frank Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Lancer Evolution IV, DelSlow EH6, Civic EE9 Anmeldedatum: 15.03.2010 Beiträge: 16175 Wohnort: Kiel | zitieren ? den scheinwerfer, der für rechts und linksverkehr gleichermaßen geeignet ist würde ich gern sehen.. ![]() (selbst die japanischen funzeln, welche synchron scheinen sind im rechtsverkehr nicht zugelassen obwohl sie niemanden blenden..) und das ist genau das was ich meinte.. scheinwerfer werden nunmal anders behandelt.. ich rede hier nicht von allen bauteilen, sondern von anfang an EXPLIZIT nur von scheinwerfern.. das es zwei verschiedene formen von e-zeichen gibt und sie nunmal unterschiedliche geltungsbereiche haben, kannst du leider nicht ignorieren. der rest ist ladde, felgen zb. dürfen in deutschland gerne genauso hässlich sein wie in england oder frankreich.. ![]() 1x bearbeitet |
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Elite ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1066 Wohnort: Bremen | zitieren Gibt es nicht theoretisch für jedes e-Zeichen eine ABE? Sprich ein schriftliches Stück, in dem ggf. noch Auflagen etc drin stehen? Beim Magna ja nicht anders. Oder so manch anderer Catback, Beispiel: "ABE nur gültig, wenn Rest der Abgasanlage original ist". Sowas müsste es dann doch eigentlich auch für solche Scheinwerfer geben? Nur noch nie gesehen ![]() |
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Grand Master ![]() Name: Frank Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Lancer Evolution IV, DelSlow EH6, Civic EE9 Anmeldedatum: 15.03.2010 Beiträge: 16175 Wohnort: Kiel | zitieren naja, es gibt zu jedem geprüften bauteil son plünn der irgendwo, kein plan ob nun kba oder die prüfstelle selbst, hinterlegt wird.. in diesem schriebs stehen dann alle bedingungen und alles andere wichtige drinn.. ein e-zeichen besteht ja nicht nur aus dem "E" sondern auch noch aus ner nummer dahinter.. mit dieser nummer "könnte" jeder prüfer dann auf diese unterlagen zugreifen.. (wenn er denn möchte) wie du schon sagtest: "auflagen".. son auspuff könnte ja auch mit bestimmten krümmer geprüft werden, dann gilt die abe auch in verbindung mit krümmer x.. gibt da ja tausend kombinationen, deswegen die "auflagen".. bei nem scheinwerfer gibt die nummer die zu verwendenden leuchtmittel vor.. (gibt dort spezielle nummern, für xenon zb. muss ne bestimmte nummer draufstehen usw.) somit sollte son schreiben mit auflagen entfallen.. die letzten 2 absätze sind jetzt nur ne vermutung von mir auf die frage, "warum nicht überall papiere zu?".. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren E39 Scheinwerfer, diese haben z.B. oben im Gehäuse einen Umschalter ![]() Ich meinte auch vielmehr, das ein Scheinwerfer der für Rechtsverkehr ist auch ein E11 Prüfzeichen tragen kann. Teile die mit einem großen E versehen sind, wurden nach ECE Richtlinien geprüft und sind von allen teilnehmenden Staaten anzuerkennen solange sie nicht den nationalen Richtlinien widersprechen. Teile mit kleinem e in einem Rechteck sind nach EG Richtlinie geprüft und ebenso von jedem Mitgliedstaat anzuerkennen wenn es nicht den nationalen Richtlinien widerspricht.(Obwohl EU Recht über nationalen Recht steht) Dabei gibt es in Deutschland für Scheinwerfer keine Sonderregeln in welchem Land diese geprüft sein müssen. Wenn doch bitte ich um die Quelle.Weiterhin habe ich noch keine Scheinwerfer mit einem kleinen e im Rechteck gesehen sondern nur mit großen Buchstaben. Die Aussage das die Nummern die Leuchtmittel vorgeben ist ebenfalls falsch. Diese werden durch Prüfzeichen wie z.B. HC/HCR, DC etc angegeben. Soviel erstmal dazu. 1x bearbeitet |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Polizei Kontrolle" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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