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Senior Geschlecht: Fahrzeug: Civic ej2,Im Winter AG Civic Anmeldedatum: 24.04.2006 Beiträge: 417 Wohnort: Fürth Bay | zitieren hi! wisst ihr was passiert wenn die polizei einen aufhält weil er auspuff zu laut ist!? weil er zb. schon alt ist oder ausgebrannt was auch immer! zwegs punkte, geldstrafe oder so! würde mich mal interessieren! danke schon mal! |
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Gesperrt Name: jessy Geschlecht: Fahrzeug: honda civic Anmeldedatum: 30.09.2006 Beiträge: 326 Wohnort: dortmund | zitieren in der regel bekommst du erstmal eine standpauke, danach sehen die sich dein auto noch etwas genauer an und wenn du pech hast stellen sie dir ne mängelkarte aus. sollte das der fall sein hast du genau 7 tage zeit den mängel zu beseitigen, musst den wagen dann einer werkstatt vorführen in der dir der meister die mängelkarte abstempelt und diese abgestepelte karte musst du dann an die zulassungsstelle schicken. solltest du das nicht innerhalb der 7 tage tun kann es mächtig ärger geben.... |
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Elite Name: CHRISTIAN Geschlecht: Fahrzeug: FN2SC + EG5 Anmeldedatum: 26.01.2006 Beiträge: 2051 Wohnort: LANGENSELBOLD | zitieren und wenn die ganz schlecht drauf sind kriegst du anzeigen wegen lärmbelästigung und ähnlichem [umweltverschmutzung] oder sie versuchen dir die kiste still zu legen... im extremfall von dem wir hier ja nicht ausgehen |
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Gesperrt Name: jessy Geschlecht: Fahrzeug: honda civic Anmeldedatum: 30.09.2006 Beiträge: 326 Wohnort: dortmund | zitieren kiste stillegen kannste vergessen, das dürfen die nur wenn du keine steuern bezahlt hast, deine versicherungsbeiträge nicht entrichtet hast oder dein fahrzeug mit geklauten teilen bestückt ist. ansonsten für alles was neben der norm liegt gibts ne mängelkarte und natürlich ggf auch ne anzeige |
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Premium-Member Name: Andy Geschlecht: Fahrzeug: 2005er FRV ;2009er Suzuki Swift ; 1997ger CQP *R.I.P.* ;1995ger CHB *sold* ; 2004er CQP FL *RIP* Anmeldedatum: 13.02.2005 Beiträge: 7044 Wohnort: Cookie Monsters House, Sesame Street | zitieren Die dürfen! Wenn aus Sicherheitstechnichen Gründen eine Gefahr für zweite und dritte besteht, weil kaputt geschraubt wurde, dann dürfen sie es. Es liegt immer in deren ermessen, ... ... und laune!!! |
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Senior Name: Andreas Fahrzeug: 06´er Honda Accord Tourer 2.4 Type S Anmeldedatum: 29.03.2007 Beiträge: 309 Wohnort: Potsdam | zitieren sobald ein fahrzeug nicht der STVzO entspricht verliert es seine Allgemeine Betriebserlaubnis und das Auto kann nicht nur sondern muss sogar stillgelegt werden bzw. darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das heißt Stilllegen werden sie das fahrzeug selten bis garnicht aber eben die weiterfahrt untersagen. beliebtes beispiel sind jegliches eintragungspflichtiges tuningzubehör --> ist es eingetragen ist alles super, ist es nicht eingetragen verliert das gleiche fahrzeug mit dem gleichen zubehör die betriebserlaubnis und darf nicht weiterfahren. zum auspuff, also wenn der geräuschpegel nicht gerade an einen startenden düsenjet ranreicht werden sie dir wohl ein mängelschein ausstellen mit entsprechendem bußgeld. wenn sie allerdings vermuten das du an der abgasanlage rumgespielt hast könnten sie dir auch die weiterfahrt verweigern... umweltschutz etc. |
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Veteran Name: Marc Geschlecht: Fahrzeug: Honda CRX Del Sol EH6 Anmeldedatum: 13.03.2006 Beiträge: 680 Wohnort: Ruhrgebiet | zitieren Bei mir hats.. Gerichtsverhandlung gegeben. Im normalfall 3 Punkte , Mängelkarte und 80€ Strafe. Oder Stilllegung. kommt auf den Bullen drauf an. Gruss Marc |
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Senior Geschlecht: Fahrzeug: Civic ej2,Im Winter AG Civic Anmeldedatum: 24.04.2006 Beiträge: 417 Wohnort: Fürth Bay | zitieren danke für die antworten! @honda fan warum gerichtverhandlung, spinnen die!? |
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Elite Name: Daniel Geschlecht: Fahrzeug: MB W203, Nissan 200SX S13 Anmeldedatum: 05.06.2006 Beiträge: 2048 Wohnort: 76855 Annweiler | zitieren mich hats damals alles 3000€ gekostet ... Münchner Polizei halt |
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Gesperrt Anmeldedatum: 13.02.2007 Beiträge: 41 | zitieren also deshalb dürfen sie dir das auto nicht stilllegen, hab mich da selber auch mal informiert. stillgelegt werden darf das auto nur wenn das auto nicht verkehrssicher ist, oder durch irgendwelche teile eine gefährdung besteht. solang der auspuff nur zu laut ist dürfen sie nicht stillegen, sondern wie schon gesagt ne anzeige oder mängelkarte |
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