» Wann zahlt Versicherung, nach Unfall? Ermittlungen abgeschlossen, keine Reaktion!

Fahrzeug unabgemeldet verkauft mit Schein,Brief und Kennzeichen, was nun?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenKurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv und AU
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09.12.2014, 07:53
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Hallo Leutz, wie ja einige wissen ist mein EJ9 Schrott da mir so ein Typ beim überhohlen reingefahren ist... Naja vor Ort wollten mir die Cops die Schuld mir in die Schuhe schieben. (Habe logischerweise nichts gesagt). Dann wurde ich von den Cops angezeigt wegen "Straßenverkehrsgefährdung". Warum auch immer.

So nun zum Thema: Nach unzähligen Telefonaten mit VHV & Hannoversche Direkt (gegner. Versich.) wann den nun mal der Schaden bezahlt wird, laut Gutachter Wiederbeschaffungswert 1900€. Konnte man mir nichts sagen da die Unterlagen bei der Polizei liegen und die nichts machen können. Naja, gut abgewartet wieder angerufen. Noch keine Akten da, aber der Anwalt der Versicherung kümmert sich darum. Naja ok. Wieder warten. Irgendwann wieder angerufen, aber nix keine Reaktion keine Akten. Da.
Ich also zur örtlichen Polizei angefufen und dort Druck gemacht! Erstmal kamm das Kommentar: SIE WAREN SCHULD! Jaja blabla, dann wurde mir gesagt das die unterlagen bei der Kripo liegen. Wegen Straftat usw. Aha ich also dort angerufen, und Druck gemacht. Der Typ wusste von nichts, bis er doch die Akte gefunden hat.
Na geht doch... JAJA ich sehe hier sie waren Schuld!
Ich sagte das dies nicht meine Frage war sondern wann die Unterlagen zur Versicherung gehen? Da muss erst der Staatsanwalt entscheiden, ich bekomme Post.
So dann kamm endlich Post von der Kripo, wo ich mich zum Unfall äußern soll, ich also das gemacht.
So und nun endlich am 27.11.14 kamm Post vom Staatsanwalt,
mit dem Ergebniss das dass Verfahren Eingestellt wird! Haha, was zu erwarten war.

Wer jetzt Schuld war/ ist weiß ich nicht. So aber wann meldet sich die Hannoversche?
Wie geht das jetzt weiter? Bis jetzt kamm keine Post usw. Wer weiß was?
Also für mich ist die ganze Sache eine große Verarsche!


pn
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09.12.2014, 09:09
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Dass das Verfahren eingestellt wurde sagt ja noch nichts darüber aus, wer den Unfall schuldhaft verursacht hat. Sondern erstmal nur, dass kein ausreichendes öffentliches Interesse besteht aufgrund dessen der Staatsanwalt handelt - mit anderen Worten: der hat besseres zu tun als sich um nen kleinen Blechschaden zu kümmern.

Wenn nun aber diverse Stellen übereinstimmend zu dem Schluss gekommen sind dass Du Schuld hast, dann ist ja wohl irgendetwas dran am Unfallhergang, dass man auf diese Idee kommen könnte. Und ganz ehrlich - und das hat nichts mit Verarsche zu tun - ich als Versicherung würde mich dem Urteil von Polizei und Kripo wohl auch anschließen. Und Du sicherlich auch wenn Du an deren Stelle wärst, oder?

Also: erstmal nochmal den Unfall genau (und ehrlich zu sich selbst) rekonstruieren. Am besten auch mit ein paar Zeichnungen und Fotos von der Unfallstelle. Damit musst Du selbst eine möglichst unvoreingenommene Bewertung des Unfallhergangs erstellen mit der Frage: wie kommen die anderen darauf, ich sei schuld an dem Unfall? Vor allem die Polizei und die Kripo, die ja von dieser Feststellung nichts haben? (Beim Unfallgegner ist das klar, der ist ja auch nicht objektiv)

Und dann musst Du mit Deinem Ergebnis beurteilen, ob es sich lohnt mit der Versicherung in den Kampf ums Geld zu ziehen. Und Du solltest bei DEINER Versicherung mal nachfragen, ob vom Unfallgegner ein Regulierungsantrag vorliegt - wenn ich der Unfallgegner wäre und die Aussagen von Polizei und Kripo im Raum stünden dass Du Schuld hast, dann hätte ich direkt versucht Deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.


pn
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09.12.2014, 10:18
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Aha aha, also der andere hat seinen Schaden von der VK bezahlt. Da tut sich auch nix.
Und ja, Zeichnungen und Schilderung des Hergangs liegen beiden Versicherungen vor.
Und auf Nachfragen, kamm da immer nur... Wir warten auf die Polizeilichen Unterlagen.
Aber was ich nun wissen will, wie es nun weiter geht, nachdem die Ermittlungen eingestellt sind? Irgendwann muss ja mal was von der Versicherung kommen.
Das Ergebniss sei erstmal dahingestellt.


pn
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09.12.2014, 10:26
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ich hab ma über 1 jahr gewartet...weil mir ein ausländer ins auto rückwarts das nummernschild abgefahren hat und dann auf die andere strassen seite sein pkw gestellt hat....

ende vom lied....fahrerflucht auch wenn nur 5m woanders geparkt...verurteilt...von staatsanwaltschaft...dann urteilübergabe...ging wieder zurück...musste übersetzt werden...und dann nach 1 Jahr wars soweit...ich erhielt mein geld -.-



Verfasst am: 09.12.2014, 10:28
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un zwischenzeitlich anwalt eingeschaltet...der hat böse briefe verfasst wie das sein kann...und zack ging alles fix
pn
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09.12.2014, 12:01
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Um zu klären ob Du am Unfall überhaupt Schuld haben kannst würde ich einen unabhängigen Gutachter hinzu ziehen.
Diese können das anhand des Schadenbilds beurteilen. (Hat zumindest bei der Anwaltskanzlei geklappt bei der ich gearbeitet habe, haben das dort immer so gemacht).
Die Kosten musst Du erstmal tragen. Und setze Dich mit einem Anwalt in Verbindung, dieser wird Dir sagen können ob sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.
Ohne Rechtschutzversicherung könnte das im Falle dessen, dass Du den Prozess verlierst jedoch sehr teuer werden.


pn
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09.12.2014, 12:45
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ein gutachten ab 300€. ab einen schaden von 800€ bezahlt es die verursacherversicherung! sonst bitten die dich da mit zur kasse sagte mir ein gutachter unter umständen!

pn
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09.12.2014, 13:12
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Michi123ein gutachten ab 300€. ab einen schaden von 800€ bezahlt es die verursacherversicherung! sonst bitten die dich da mit zur kasse sagte mir ein gutachter unter umständen!
Ja genau Gutachter war über 500€. Das ist schon lange abgeschlossen.
Schaden war 6500€ bei mir. Wiederbeschaffung 1900€.
So und nun warte ich...


pn
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09.12.2014, 14:42
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Der Gutachter hat aber sicherlich nur die Schadenhöhe am KFZ beurteilt. Um die Schuldfrage zu beurteilen, würde wohl ein anderer Gutachter hinzugezogen werden müssen, der auch den Schadenhergang bewerten kann - das sind idR andere als die, welche den Schaden an KFZ beurteilen. Und das macht beim Schaden von €1900 wohl kaum Sinn.

pn
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09.12.2014, 15:43
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Meinen Gutachter hat die gegnerische Versicherung damals bei beiden Unfällen komplett bezahlt...
Müssen die ja auch wenn deren Versicherungsnehmer Schuld ist...

Was Du draus machst ist Dein Ding wollte nur behilflich sein...


pn
Gast 
17.12.2014, 07:37
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