» Wann zahlt Versicherung, nach Unfall? Ermittlungen abgeschlossen, keine Reaktion!

Fahrzeug unabgemeldet verkauft mit Schein,Brief und Kennzeichen, was nun?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenKurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv und AU
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10.12.2014, 12:44
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Mal ein paar Fragen:

  1. Woher weißt du, dass der angebliche Unfallverursacher seinen Schaden mit der VK beglichen hat? Das wäre ja sehr dumm von ihm, gerad bei der Aussage das du Schuld hast.
  2. Warum sagt die Polizei schon am Unfallort, dass du Schuld bist? Muss ja dann ziemlich eindeutig gewesen sein.


pn
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11.12.2014, 07:49
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D.P.Mal ein paar Fragen:

  1. Woher weißt du, dass der angebliche Unfallverursacher seinen Schaden mit der VK beglichen hat? Das wäre ja sehr dumm von ihm, gerad bei der Aussage das du Schuld hast.
  2. Warum sagt die Polizei schon am Unfallort, dass du Schuld bist? Muss ja dann ziemlich eindeutig gewesen sein.

Ja genau das ist die Frage......
Grundsätzlich entscheidet ein Richter über Schuld oder Unschuld!!!
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nur über eine Anklage
Deswegen auch nie vorschnell auf Verwarngelder oder Busgeldbescheide eingehen.
Bei Verwarngelden besteht die Gefahr für etwas zu Zahlen was ÜBERHAUPT NICHT zu ahnden wäre...aber wenn bezahlt dann bezahlt.Ich habe nach einigen merjkwürdigen Unfällen eine Dash-Cam an Bord, die Muss nicht unbedingt als Beweismittel zählen sorgt aber mehr Sicherheit ( und Einsicht beim Unfallgegener wenn er sie sieht).
Und die sind nach BGH-Urteil zulässig, auch in Bayern (da hat die Rennleitung abkassieren wollen).

Gruß
Michael


pn
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11.12.2014, 07:56
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D.P.Mal ein paar Fragen:

  1. Woher weißt du, dass der angebliche Unfallverursacher seinen Schaden mit der VK beglichen hat? Das wäre ja sehr dumm von ihm, gerad bei der Aussage das du Schuld hast.
  2. Warum sagt die Polizei schon am Unfallort, dass du Schuld bist? Muss ja dann ziemlich eindeutig gewesen sein.
  • Weil ich bei der Versicherung gefragt habe, weil ich das Auto habe in der City fahren sehen. Darauf die Antwort VK!
  • Keine Ahnung! Habe erzählt wie es passiert ist. Mehr nicht.
    Irgendwie haben die was erfinden wollen.
    (Der andere hat ein parkendes Auto überhohlt fährt quasi auf meiner Seite und kommt auf mich zu. BUM. Obwohl er mich hätte sehen müssen, war ja gerade Straße. Das der Typ rauszieht dachte ich mir auch nicht).


  • pn
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    11.12.2014, 08:16
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    schuldfragen klären nicht nur staatsanwaltschaft und richter ,sondern auch versicherungen unter sich... zb wenns 2mal die selbe ist oder einfach nur schnell geregelt werden soll.

    wenn es dann zu deinem nachteil kommt weil es die versicherung so will...gibts 2 optionen!

    der versicherung den genauen vorgang nochmal erklären und das du mit der folglichen beitragerhöhung nicht zufrieden bist, weil du keine schuld hast, oder hast halt pech und die sagen bleibt so, dann bleibt das so! dann bringt zwar ein anwalt vll abhilfe, aber so rosig sehen da die Chancen nicht aus... und wenn du verlierst, die anwaltkosten zusätzlich dazu kommen!

    ne menge nerven verliert man damit auch!
    und zum thema polizei und schuldfrage...die polizei muss bei nem unfall den verursacher quasi zur kasse bitten wegen zb nicht angepasster geschwindigkeit oder gefährdung bla bla. Wenns hart auf hart kommt, dann kommt eh ein gutachter und betrachtet die schäden und waltet seiner kompetenz und das ist dann die vorläufige feststellung...die polizeiliche schuldzuweisung hat nicht wirklich einfluss auf die versicherung...schön wenn sie zu deinen gunsten sprechen aber auch kein nachteil wenn nicht...die versicherung klären das meistens!

    und gerichtlich wird meistens nur über das fahrverhalten geurteilt nicht über den schaden! das is versicherungssache!
    vll konnt ich ein bissl helfen...hab auch einiges durch dank bester fahrerischer leistung meiner nachbarn hier ! ;)



    Verfasst am: 11.12.2014, 13:38
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    wenn man vom teufel spricht....gerade passiert...MAL WIEDER :cry: :cry: :cry:

     
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    11.12.2014, 14:22
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    genau. der Papierkrieg wird für die Beamten nur einfacher wenn vor ort einer sagt das er schuld hat. deb Bullen geht's oft nur um nen unkomplizierten wasserdichten ablauf für sie selbst. :D

    pn
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    11.12.2014, 14:28
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    Interessieren Autounfälle die Polizei bei euch überhaupt noch? Bei uns in der Region sagen sie dir direkt am Telefon, dass man das Untereinander regeln soll und geben dir ein Aktenzeichen unter der bei der Versicherung angeben kannst, dass du angerufen hast und den Unfall gemeldet hast. Bei uns kommt bei kleineren Unfällen niemand mehr raus.

    Genau so bei uns mittlerweile bei Wildunfällen. Da kommt auch keiner mehr. Rufst an, die geben dir die Nummer vom zuständigen Forstwächter, den musst anrufen, der kommt raus und füllt dir einen Schein aus, auf dem steht, was war und was für ein Tier es war. Und dafür darfst vor Ort noch direkt 20€ bezahlen, sonst bekommst den Schein vom Oberförster nicht.


    pn
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    11.12.2014, 14:29
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    Michi123wenn man vom teufel spricht....gerade passiert...MAL WIEDER :cry: :cry: :cry:
    Na du hast ja Glück. Aber ist doch nichts... Kann doch nur an Nr. Schild.



    Verfasst am: 12.12.2014, 08:16
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    Alles cool hat sich erledigt. Der Check war gestern in der Post. Nah sieh an wie schnell alles auf einmal. Eins habe ich gelernt: NIE wieder Cops!
    pn
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    12.12.2014, 09:22
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    ansich schon...aber die lippe is vorne leicht gerissen im lack... nach dem winter sind die stellen dann dunkel wie spinnenweben und im sommer platzt es -.-

    ma schaun wie ich es regel! danke für eure anteilnahme :D


    zum thema cops kommen nicht...

    is der schaden noch so klein oder man als laie die schuldfrage nicht so klären kann, immer polizei holen, auch wenn die einen abwimmeln...da verlangste den vorgesetzten..und auch wenn du 2 std auf die netten herren wartest, ist das mehr als wichtig!

    denn es gab fälle, da wurde jemand ins auto gegurkt und am ende so gedreht, das er es selber war... oder die verursacher sagen das du schuld hast und das zu einem rechtsstreit kommt,weil aussage gg aussage! darum ist es vorab wichtig ein schuldigen erstmal zu haben, der diesen unfall verursacht hat! später kann das über versicherung anders gestaltet werden, aber somit seit ihr erstma auf der sicheren seite das euch unrecht getan wurde...ob ihr dann später selber anteilig schuld habt, is dann ma dahin gestellt,das muss dann bewiesen werden, aber somit kann sich der verursacher nicht rausreden oder es sogar leugnen, wenn vorerst sichtbar oder nicht sichtbar (am auto) nichts passiert ist!

    das wäre zb ein fall...ein fahrradfahrer knüppelt dir dein spiegel ab weil er an der ampel nach vorne will... im günstigsten fall er gibt es zu und das wars...aktenzeichen notieren von der polizei und seine versicherung informieren bla bla und fertig!

    ohne polizei´im schlimmsten fall:

    er knüppelt dir dein spiegel ab..legt sich auf die fre***...steht auf...ihr tauscht eure daten aus...er is ja immerhin schuld! nach 3std bekommst besuch von polizei...fahrerflucht begangen..der typ im krankenhaus..prellung arm...und sagt, du hast deine spur verlassen und ihn übern haufen gefahrn...kurz die daten getauscht und hast ihn liegen lassen!

    dann beweis ma das es nich so war...im normalfall wenn keine zeugen mehr auftauchen hast du mit dem pkw immer eine teilschuld...und bleibst noch auf deinen schaden wenn übel, sitzen!

    egal wie klein der schaden ist...holt die polizei, auch wenn die da rumheulen und angeblich besseres zutun haben lol


     1x  bearbeitet
    pn
    Gast 
    17.12.2014, 07:37
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