» Sitze Eintragung vor '96 - Aktueller Stand

Magnaflow ABE Ungültig.Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenFächer krümmer honda civic ej6
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Senior 

Name: Cedric (oder Rick, wenn ihr wollt)
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26.07.2016, 21:20
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Heyho,

bin im Begriff mir neue Sitze in meinem '93er EG2 einzubauen. Die, die in Frage kommen, sind jedoch ohne jegliche Gutachten/ABE/E-Zeichen oder ähnliches. Dank Google konnte ich herausfinden, dass es angeblich eine Regelung gibt, welche besagt, dass Sitze in einem Fahrzeug mit Baujahr vor '96 keinerlei Gutachten benötigen oder sogar eintragungsfrei sind - wenn diese gewisse Bedingungen erfüllen (Längsausrichtung, Verstellbarkeit der Rückenlehnen, sowie Fluchtmöglichkeit für Insassen).

Laut einigen Quellen (z.B. HIER) bedeutet diese Regelung, dass die Sitze in einem Fahrzeug vor '96 GAR NICHT eingetragen werden müssen - sprich, eintragungsfrei. Andere Quellen besagen, dass die Sitze sehr wohl eingetragen werden müssen, jedoch keinerlei Gutachten benötigen

Quelle dazu sind etliche Foren, darunter auch MaxRev (siehe oben).

Problem ist jedoch, dass sämtliche Beiträge, die ich dazu finden konnte, schon einige Jahre alt sind und sich bereits da die Meinungen spalteten...

Der TÜV-Prüfer meinte auf meine Nachfrage bloß, es sei "kompletter Bullshit"; eine solche Regelung hätte es nie gegeben und ich solle gefälligst aufhören so eine Sch***e zu reden...
(Nicht meine Worte, sorry!)

...seeeehr freundlicher Mann, der sich dann auch noch wundert, warum so viele in der Tuning-Szene den TÜV fürchten...

Naja, was soll's.

In sämtlichen Foren wird immer wieder deutlich auf die Website vom TÜV verlinkt, wo diese Regelung wortwörtlich vermerkt war. Diese Seite ist mittlerweile nicht mehr zu erreichen. Link sollte eigentlich sein: http://www.tuv.com/de/innenraum.html
Wie gesagt, die Seite ist down. HIER gibt es aber im untersten Beitrag ein PDF, das aus dem Cache der Seite entstand und diese daher 1:1 wiedergibt.

Alternativ könnt ihr das PDF auch direkt HIER betrachten.

Doch der TÜV-Prüfer meint immer noch, das sei "ein Hirngespinst der Honda-Fahrer"... und ich weiß jetzt natürlich nicht, auf wen ich hören soll. Gab es vielleicht irgendeine Änderung im Gesetz? Das würde immerhin erklären, warum die TÜV-Unterseite nicht MEHR zu erreichen ist, es aber mal war.

Ich brauche aber den aktuellen Stand!

Also kurz nochmal auf den Punkt gebracht: Benötige ich für Sitze, die hinsichtlich Längsrichtung und Rückenlehne großzügig verstellbar sind und den Insassen zu jedem Zeitpunkt eine Fluchtmöglichkeit bieten, auch dann eine Abnahme bzw. ein Gutachten, wenn mein Fahrzeug vor 1996 erstmals zugelassen wurde?

Macht mich echt kirre, dass in jedem Forum jeder was anderes behauptet... vielleicht kommt durch diesen Thread ja mal Klarheit in das Thema.

Weiß einer was?

Danke schon mal!

P.S: Mal nebenbei: Der TÜV-Prüfer meinte auch, dass mein Auto zwingend mindestens 8cm Bodenfreiheit haben muss. Das ist mir jetzt ziemlich neu; ich hab immer nur gehört, es gäbe da keine konkreten Vorschriften zu - zumal es ja genug Leute gibt, die mit ihren 3cm Bodenfreiheit durch die Gegend fahren und es scheinbar auch keinen kümmert. Wie ist da jetzt der aktuelle Status? Stimmt die Aussage des Prüfers nun tatsächlich?


pn
Veteran 

Name: Tom
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27.07.2016, 04:45
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ZitatDer TÜV-Prüfer meinte auf meine Nachfrage bloß, es sei "kompletter Bullshit"; eine solche Regelung hätte es nie gegeben und ich solle gefälligst aufhören so eine Sch*** zu reden...

typischer fall von beruf verfehlt.


§22a
stehen alle bauteile die bauartgenehmgungspfichtig sind
-> sitze sind dort nicht dabei

§35a
beschaffenheit von sitze
-> wie was wann wo nach richtlinie blablabla und haste nich gesehen

§72
übergangsvorschriften
-> hier is der wunderparagraph der besagt:

Zitat§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,
Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden

  1. Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
  2. abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.

heißt für den del sol KANN und DARF man noch die alte stvzo anwenden
und da stand im §35a, also vor 98!!!!
Zitat§ 35a (2)
Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).
Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

mehr stand dort nicht. nix mit abe, tg, bg oder irgendwelchen richtlinien! die hälfte davon fällt eh flach, da der sol keine hintere sitzreihe hat. rein rechtlich könnte man sich also gartenstühle anspaxen.

der stand ist von 2012! da die stvzo schrittweise alle paar jährchen durch die fzv ersetzt wird, steht es in zwischen etwas anders drin, aber §72 hat immer noch seine gültigkeit und erlaubt uns die alte stvzo anzuwenden.

und ja die sitzen müssen eingetragen werden. du brauchst nur kein gutachtengedöns, allerdings nörgel die rum, wenn weder nummer, modelltyp oder sonst irgendetwas vorhanden ist was man in den schein schreiben kann, notfalls machste dir'n aufkleber.
stand auch so auf der infoseite beim tüv ... nur war da immer die rede von 1996. k.a. wieso.

ZitatSitze sollten der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).

"Sitze sollten..." find ich gut. lol
heißt für mich soviel wie: "kann man machen, muss man aber nicht"


mit der bodenfreiheit hab ich mich noch nicht belesen. kenn das zwar so das scheinwerfer-unterkante bis boden 50cm sein müssen und 11cm von der unterkante schürze, bzw 8cm wenn noch ein gummiteil dran hängt.
mein sol war mit dem maxpower bodykit auch deutlich tiefer und das wurde vor zwei jahren alles so eingetragen samt dem 50/50 fahrwerk..... gibt da wahrscheinlich auch irgendwelche übergangsregeln oder man sagt halt nur 8cm.



Verfasst am: 27.07.2016, 05:03
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mal nen tipp schreib die dekra und tüv an mit deinem anliegen und geh dann mit den antworten zur abnahme.
und nochwas ich hab die erfahrung gemacht das "prüfer" die grad kein bock haben, tuner hater sind oder gar nicht die benötigten befugnisse dafür haben, siehe "amtlich anerkannter sachverständiger" direkt gleich abwinken anstatt zugeben zu müssen das sie davon keine ahnung haben oder die befugnisse fehlen
pn
Master 
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27.07.2016, 05:38
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War im Januar mit nem Stream Bj 11/ 2003 in der Dekra Niederlassung um u.a. Brembo Bremsanlage 18 Zoll Felgen und FN2 Sitze einzutragen alles ohne irgendwelche Papiere / Unterlagen wurde alles geprüft und eingetragen! Ausser die Sitze, da auch OEM Honda und ohne komischer Konsolen etc. Eintragungsfrei! Somit ek9 oder itr sitze im Sol sicher auch unproblematisch

pn
Master 

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27.07.2016, 06:13
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ZitatP.S: Mal nebenbei: Der TÜV-Prüfer meinte auch, dass mein Auto zwingend mindestens 8cm Bodenfreiheit haben muss. Das ist mir jetzt ziemlich neu; ich hab immer nur gehört, es gäbe da keine konkreten Vorschriften zu - zumal es ja genug Leute gibt, die mit ihren 3cm Bodenfreiheit durch die Gegend fahren und es scheinbar auch keinen kümmert. Wie ist da jetzt der aktuelle Status? Stimmt die Aussage des Prüfers nun tatsächlich?

Sowas hab ich auch mal gehört...

8cm Bodenfreiheit bei beweglichen Teilen ( Lippe ect. ) und 10cm bei unbeweglichen Teilen (Ölwanne, Krümmer... ).

Dazu kommt noch die Lichtaustrittskante des Scheinwerfers. Die muss auch eine bestimmt höhe haben, bzw. darf nicht zu tief sein.

Genauso wie das Kennzeichen.

100% bestätigen kann ich es aber nicht, da ich zu denen gehöre denen es egal ist :)

Ich fahre so tief, wie es fahrbar ist und da ist mir der rest egal.


pn
Elite 
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27.07.2016, 06:30
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Zur Bodenfreiheit:

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. […]
    (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
    Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In dessen Anhang II, Absatz 5.1.9, steht:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie wenig Bodenfreiheit er zulässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

Im Ünrigen wird in Deiner Umgebung wohl niemand mit 3cm Bodenfreiheit fahren, selbst mit 8cm kommst Du ja schon nicht mehr problemlos überall hin.

Zu den Sitzen möchte ich sagen: nur weil sie von Honda in Modell A eingebaut worden sind, sind diese Sitze (oder jedes andere Teil) nicht zwangsläufig ohne Probleme und ohne Genehmigung in jedem anderen Modell montier- und fahrbar. Aber problematischer als bei Sitzen ist das wohl bei Rädern, da hört man auch immer wieder "ist doch OEM, also erlaubt".


pn
Master 
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Wohnort: Aargau
27.07.2016, 10:22
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Ich schreibe meine Erfahrungen zu den Sitzen so wie ich sie erlebt habe Punkt! Besser als irgend welche Texte dahergelaufener die mal irgendwas irgendwo gehört haben, und es ging ihm Primär um die Sitze denk ich..

pn
Senior 

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28.07.2016, 19:51
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So, habe heute mal mit der Zentrale vom TÜV Rheinland geschrieben... das hier kam zurück:

ZitatSehr geehrter Herr ***,

bei Änderungen an Fahrzeugen gilt in der EG das Subsidiaritätsprinzip; hier gilt folglich nationales Recht. In Deutschland müssen Sitze müssen gewissen Anforderungen entsprechen, die Sie z.T. auch angeführt haben.

Ein wesentlicher Punkt ist der Nachweis der Festigkeit für die Verankerungspunkte der Sicherheitsgurte. Für den Fall, dass z.B. das Gurtschloss am Sitz befestigt ist, werden im Falle eines Unfalles die Gurtkräfte über den Sitz in die Sitzkonsole, und von dort über die Sitzschienen in die Karosseriestruktur eingeleitet. Da wir hier über Belastungen im Bereich von 20g reden, sind die Anforderung anspruchsvoll und nicht allein durch „Inaugenscheinnahme“ (Gucken) zu überprüfen.

Ist das Sitzschloss also am Sitz montiert, sind entsprechende Prüfzeugnisse für den Sitz bzw. die Sitzkonsole zwingend erforderlich. Die entsprechende EG-Richtlinie datiert aus dem Jahr 1976, gilt also auch für Ihr Fahrzeug mit 93er Baujahr.


Freundliche Grüße

Ich hab jetzt nicht wirklich das Gefühl, an die kompetenteste Person geraten zu sein (man betrachte zum Beispiel den zweiten Satz im ersten Absatz... "In Deutschland müssen Sitze müssen..." joa)

Trotz allem scheint der gute Herr sich in seiner Aussage sicher zu sein. Jetzt bin ich natürlich erst recht irritiert, da mir so noch gar nicht bekannt war, dass auch die Position der Gurtschlösser dabei eine Rolle spielt... ist zwar im Endeffekt logisch, so wie er das darstellt, aber dennoch...

Was meint ihr dazu?


pn
Master 
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28.07.2016, 19:55
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Ab zum nächsten,drei Ärzte drei verschiedene Krankheiten so ist es auch mit den Tüvi's gottseidank gibt's von beiden genug auf der Welt😀

pn
Senior 

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28.07.2016, 20:11
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Dachte ich mir auch... genau deshalb hatte ich ja extra die Zentrale angeschrieben, anstatt die konkrete Prüfstelle :D

Was soll ich denn als nächstes tun?

ZitatSehr geehrte Mitarbeiter des TÜV-Rheinland,

bitte lassen Sie die folgende Mail nicht vom Angestellten XYZ bearbeiten, sondern leiten Sie sie an jemanden mit mehr Kompetenz weiter!

...oder wie? lol


pn
Gast 
28.07.2016, 21:28
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