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Universal Gummilippe!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenHonda Händler aus Deutschland (Autohaus / Werkstatt)
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29.10.2014, 14:24
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wrath`-das kommt für mich irgendwie so rüber als ob das bei ihm routine hat. Welcher normale Käufer zitiert denn paragraphen ?!

ja frag ich mich auch sicherlich einen anwalt im freundeskreis nehm ich mal an


pn
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29.10.2014, 14:56
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Ja oder es ist seine Masche die er sich mal zurechtgelegt hat. Nimmt das Geld, lässt nix repariern und verkauft sie einfach weiter = gewinn.

pn email
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29.10.2014, 16:23
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zoun80danke für die schnelen antworten habe ihm bereits angeboten die felgen selber abzuholen und ihm des geld rückerstatetn was für mich ersichtlich biliger ist als ihm die reparatur zu erstaten .nur er meldet sich nich telefonisch am besten denk ich mal währe es per e mail zu antworten was währe die beste formulierung laut euch

Sehr geehrter Herr XXX,

nach §439 Abs. 3 BGB verweigere ich die von Ihnen gewählte Art der Nachbesserung, da eine Reparatur der Felgen für mich nicht in Frage kommt.
Da für Sie eine Minderung nach § 441 BGB in Höhe von 200€ nicht akzeptabel erscheint, biete ich Ihnen an, nach §323 Abs. 1, Abs. 2 BGB vom Kaufvertrag zurück zu treten. In diesem Falle würde ich Ihnen den vollen Kaufpreis in Höhe von 2000€ zurück erstatten. Die Transportkosten würde natürlich ich tragen, um Nachteile Ihrerseits auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

YYY


So in etwa würde ich es schreiben.
Im Grunde genommen kannst aber die Füße still halten. Das schlimmste was passieren kann, wäre ein Vergleich. Dann bekommt er sein Geld und du deine Felgen zurück. Also das was du ihm bereits anbietest. ;)

Aber als Vorwarnung: Ich bin kein Jurist. Recht hatte ich nur ein Semester, wobei es für diesen Quatsch noch reichen sollte. Sollte es schlimmer werden, hol dir Rat vom Fachmann ein.


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pn
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Name: Lars
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29.10.2014, 16:41
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Ich hatte mal ein ähnlichen Fall, suche später noch den ebay Anzeige user raus.

Dieser wollte mir im nachhinein Geld für etwaige Schäden abnehmen. Was Sascha schreibt habe ich damals auch als gültiges Recht herausgepuzzelt.
Auch als Privatverkäufer haftet man für etwaige Sachmängel. Das Angebot , die Felgen auf deine Kosten zurück zu nehmen und den vollen Kaufpreis zu erstatten(inkl. Versandkosten)wäre korrekt, habe ich damals auch angegeben.

Komischerweise waren bei mir damals schon die Felgen in der Aufbereitung. Sofern er selber etwas unternimmt ohne das mit dir korrekt abzustimmen ist das sein Ding ! In meinem Fall war angeblich der Vater Polizist und der Lieferant von GLS hätte ihn auf den Schaden hingewiesen.

Ende vom Lied , nix war, der Käufer hat den vermeintlichen Sachmangel akzeptiert.


pn
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29.10.2014, 16:47
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Ich heiße nicht Sascha... :P

Aber sonst gebe ich Zachan recht. Der macht jetzt gerade einen auf dicke Hose und nachher sieht es alles anders aus. ;)


pn
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29.10.2014, 17:41
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Ups...vertan vertan sprach der Hahn und stieg von der Ente :D.

pn
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29.10.2014, 17:53
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Dragon85
zoun80danke für die schnelen antworten habe ihm bereits angeboten die felgen selber abzuholen und ihm des geld rückerstatetn was für mich ersichtlich biliger ist als ihm die reparatur zu erstaten .nur er meldet sich nich telefonisch am besten denk ich mal währe es per e mail zu antworten was währe die beste formulierung laut euch

Sehr geehrter Herr XXX,

nach §439 Abs. 3 BGB verweigere ich die von Ihnen gewählte Art der Nachbesserung, da eine Reparatur der Felgen für mich nicht in Frage kommt.
Da für Sie eine Minderung nach § 441 BGB in Höhe von 200€ nicht akzeptabel erscheint, biete ich Ihnen an, nach §323 Abs. 1, Abs. 2 BGB vom Kaufvertrag zurück zu treten. In diesem Falle würde ich Ihnen den vollen Kaufpreis in Höhe von 2000€ zurück erstatten. Die Transportkosten würde natürlich ich tragen, um Nachteile Ihrerseits auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

YYY


So in etwa würde ich es schreiben.
Im Grunde genommen kannst aber die Füße still halten. Das schlimmste was passieren kann, wäre ein Vergleich. Dann bekommt er sein Geld und du deine Felgen zurück. Also das was du ihm bereits anbietest. ;)

Aber als Vorwarnung: Ich bin kein Jurist. Recht hatte ich nur ein Semester, wobei es für diesen Quatsch noch reichen sollte. Sollte es schlimmer werden, hol dir Rat vom Fachmann ein.

kan ich bei transportkosten hinzufügen das ich die felge auch selber abholen würde


pn
General 
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29.10.2014, 17:55
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Solange dem Verkäufer dadurch kein Nachteil entsteht würd ich das schon denken... Rückzahlungen aber nur gegen nachweis !

pn email
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Beiträge: 779
29.10.2014, 17:56
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hey ich mus nur sagen spitze wie einem geholfen wird ganz großer dank an Dragon85
was diese paragrafen geschichten angeht bin ich aufgeschmiesen :(


pn
Elite 
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Beiträge: 1067
29.10.2014, 18:08
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Ich würde es so stehen lassen. Es wird ja nicht ausgeschlossen dass du die selber transportierst. ;)
Es geht mehr darum, falls doch mal ein Rechtsverdreher drüber schaut. Wenn du noch die eigene Abholung mit rein wurstelst, sieht das nachher komisch aus.

Und die Hauptaufgabe der Mail ist ja nicht der Inhalt.
Die Hauptaufgabe ist, dem anderen mitzuteilen: "Pass auf Junge, den Schei$ hab ich auch drauf! Also mach mal nicht auf dicke Hose."

Alles andere hast du ihm ja schon direkt angeboten.


pn
Gast 
01.03.2015, 21:51
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