» Rücknahme Heckschürze

Jetzt bin ich auch geblitzt wordenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenEigenbau Stoßstange
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Name: Stefan
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06.07.2007, 12:26
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nein das ist es eben nicht, siehe oberen EDIT, oder hier nochn beispiel:

du kaufst dir kondome in der größe S, dann nach 3monaten hast endlich ne alte klar gemacht die mit dir poppen will, du packst die kondome aus, willst eines überziehen, merkst dann aber dass die kondome so groß wie nen 10L müllbeutel sind, also eher xxxxxxxxl aber auf jedenfall nicht die größe S,

(du verzichtest auf das kondom und bekommst aids und co, in usa könntest die firma dann wohl noch darauf verklagen, aber in Deutschland leider nicht! lol )

sorry hab grad nen kasper verschluckt


edit: beispiel zur heckschürze: du kaufst dir fürn winter schuhe in der größe 42, dann im winter willst die dinger anziehen und merkst dass die teile selbst deinem 15jährigen nachbarsjungen mit schuhgröße 45 viel zu groß sind....... (ich mein Füße sind ja immer unterschiedlich also nen bissl aber das beispiel passt sehr gut zur heckschürze)



kurz gesagt: garantie ist für fehler die im laufe der garantie zeit auftreten, gewährleistung ist für fehler die von vornherein vorhanden sind..

ich glaub ich schreib heute gerne beispiele: :yes:

du kaufst dir ne motorhaube fürn EG3, da du angst hast es könnte dieses ersatzteil bald nichtmehr geben, dann nach 1jahr setzt sich nen besoffener aufs auto und haut ab, keiner merkt was, nächsten tag siehste die beule dann inner haube, ausbeulen ist nichtmehr... du willst die neue haube montieren und merkst dass diese nicht passt, obwohl sie für den EG3 als passent angepriesen wurde.... ganz klar da greift das GEWÄHRLEISTUNGSRECHT !


pn
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07.07.2007, 03:31
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Moin zusammen
Hier greift das Vertragsrecht mit einer Verjährung von 30Jahren!!!!
Du hast einen Vertrag über eine passende Stoßstange und deine erfülltt diesen Vertragsbestandteil nicht.
So einfach ist das.
Die Verjährung kann im Vertrag auf 2 Jahre begrenzt werden, aber in deinem fall kommt das auch noch hin.
Also bedankst du dich für für das zu Verfügung gestellte Leiteil und vorderst Vertragserfüllung.
Umtauschen kannst du das zwar so nicht, hast aber eine passende
Stoßstange.
Gruß Michael
P.S so was Funktioniert, ich habe selber mal das Problem mit einer CPU
gehabt und erst nach 1.5 Jahren ( beim hochrüsten) festgestell das die 66´er und keine 100´er Frequenz hatte.
Die wollten das auch über abgelaufene Garantie abwiegeln aber :-))


pn
Gast 
07.07.2007, 03:31
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