Autor | Nachricht |
---|---|
Veteran Fahrzeug: EP3 Anmeldedatum: 03.05.2006 Beiträge: 729 Wohnort: 79793 | zitieren |
▲ | pn |
Premium-Member Name: Sören Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Modell: CM2 Executive Motor: 2,4l 190PS Anmeldedatum: 17.07.2005 Beiträge: 2903 Wohnort: München Heimat : Dresden | zitieren Tja dann hilft halt nur anpassung ... is bei GfK Teilen eh meistens Pflicht Würde einfach die Ecke richtig ausschleifen und mir gegebenen Falls edelstahlbleche dahinter Nieten auf diese du aufspachteln kannst ... musst allerdings vorher leicht anbohren damit der Nieten kopf komplett verschwindet und von ausen nicht sichbal ist ... hab ich bei meiner Front so gemacht (MaxPower) und das Funktioniert top Lg |
▲ | pn |
Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Das stimmt sicher nicht, denn die meisten Teile kommen von den gleichen Herstellern. TSS, Maxpower und diverse niederländische Hersteller gibt es da zu benennen. Passgenauigkeit hat eher was mit Glück zu tun und wird in fast allen AGBs ausgeschlossen. Gruß Marc |
▲ | pn email |
Senior Name: Martin Fahrzeug: Honda Civic EG5 / EU7 Anmeldedatum: 21.02.2007 Beiträge: 482 Wohnort: Erfurt | zitieren so heute nach mittlerweile fast einem monat wartezeit kommt das "päckchen" mit meiner nicht umgetauschten schürze und den eigenltich umgetauschten schwellern zurück und siehe da die schweller sind die gleichen die ich hingeschickt habe. bin stinkend sauer und hab gleich angerufen da wurde mir versichert es handelt sich nur um ein versehn und natürlich werden die schweller getauscht leigen ja in der garantie. wers glaubt wird seelig und wer nicht .............. . auf jeden fall schick ich den rot*** jetzt schon wieder hin um nen monat zu a´warten das es wieder kommt. wenn man böses denkt könnte man meinen die machen das solange bis die 2 jahre garantie rum sind!!! einfach nur plamabel für so ein unternehmen. da stimmt defintiv preis und leistung nicht *mehr* und von service will ich garnicht sprechen |
▲ | pn |
Elite Name: steff & elke Fahrzeug: honda civic coupe em2, fiat punto 176c Anmeldedatum: 16.11.2006 Beiträge: 1382 Wohnort: kitzingen | zitieren hast auch bilder von nen paar schritten? sorry for spam |
▲ | pn email |
Premium-Member Name: Stefan Geschlecht: Anmeldedatum: 30.05.2006 Beiträge: 4197 Wohnort: oberpfalz | zitieren nen bekannter von mir studiert JURA... ICH war auf einer Wirtschaftsschule und habe alles rund um rücknahme,etc gelernt... hier meine meinung: Ganz einfach die geschichte: DU hast die Schürze im Dezember 2005 gekauft... also alles paletti... das ding ist, es handelt sich hierbei um einen "Versteckten Mangel", der nicht sofort zu ersehen ist, erst wenn man die Schürze anbaut! Die müssen die jetzt auchnoch in xJahren zurücknehmen, bzw tauschen, da du es ja reklamiert hast, diesen Beschaffenheitsfehler... und da du es schon einmal zurück geschickt hast "zur nachbesserung/austausch" und TSS dies nicht gemacht hat, kannst nochmal anrufen und mal auf das thema Versteckter Mangel hinweisen, bzw dich erstmal vorher bei google informieren, dass du selber bescheid weißt, da wirste dann nachlesen dass du, wenn TSS diesen Mangel beim näcshten einschicken immernochnicht behoben hat, du sogar Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hast, die entstandenen Kosten wie Versand/etc kannst den auch in rechnung stellen. Ich bin für sowas Rechtsschutzversichert, kostet ehh nur ca 100euro im jahr... und übergebe sowas immer gleich meinem anwalt................ ps: nicht alles was en Händler in die AGBs schreibt ist auch Rechtswirksam, wenn er zb schreibt, gewährleistung nur 3monate oder so, kannst drauf scheissen, er hat IMMER die Gesetzliche Gewährleistung von 2 JAHREN !!!!! LEUTE, wisst ihr überhaupt was Garantie und Gewährleistung ist? hier ein auszug: # Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden. Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. Verfasst am: 06.07.2007, 12:08 zitieren achja, da du ja im recht bist.... ich würde, wenn du beim nächsten telefonat wieder zu hören bekommst, die tauschen die schürze nicht um... GLEICH anwalt anrufen und geschichte schildern, der wird dir auch sagen, ja SPINNT TSS oder was... dem dann einfach die unterlagen vorbei bringen und der macht dann alles und rechnet dann mit TSS ab, es kann sein dass du noch paar euro zahlen musst... frag halt vorher genau nach wies abläuft... Geil wirds natürlich wenn TSS das nicht einsehen will und dein anwalt die dann erstmal schön verklagen wird, so dass du am ende, auch wenn es eigentlich garnicht deine absicht war...... egal ich sags besser nicht. mfg stefan |
▲ | pn |
General Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: FK8, Cu2, ex FK2R, ex FN2, ex-EM2 ;ex-ED 6 Anmeldedatum: 01.12.2005 Beiträge: 3967 Wohnort: Fulda | zitieren so sehe ich das auch! Wenn du das Rückgaberecht in Anspruch nimmst, dann schickst du deine Ware zurück ohne Angabe von Gründen und bekommst dein Geld wieder. Jedoch hast du auf der Ware ja auch noch Garantie, die du in Anspruch nimmst, wenn die Ware defekt ist; dafür bekommst du eine neue oder die alte wird repariert... Wenn das alles nichts hilft, musste einen Anwalt einschalten. da hilft alles nichts |
▲ | pn email |
Premium-Member Name: Stefan Geschlecht: Anmeldedatum: 30.05.2006 Beiträge: 4197 Wohnort: oberpfalz | zitieren hey, nicht böse gemeint, aber du hast den unterscheid zwischen garantie und gewähleistung auch nicht verstanden. und rückgaberecht ohne angabe von gründen ist nur 14 tage oder glaub seit neuem auch 30Tage... das ist ja aber uninteressant... Garantie ist wenn zb in deinem radio innerhalb von der jeweiligen garantiezeit irgendein kondensator oder so durchbrennt.. gewährleistung ist, wenn zb dein toaster einen fehler in der elektronik hat, der aber erst nach 1jahr ersichtlich wird, da durch diesen fehler deine bude abgefackelt ist.... anderes beispiel zu gewährleistung: du lässt dir nen bösen blick anschweißen inkl. Verzinnung, aber nach paar monaten kommt der rost durch und du stellst fest dass garkein zinn verwendet wurde! was hierzu passt ist, wäre das beispiel: du kaufst im baumarkt ne Glühbirne wo draufsteht E40 (fassung) und zuhause packst du sie nach 2jahren aus und siehst, dass sie eine E14-Fassung hat die birne... does everyone unterstand my jazz? 1x bearbeitet |
▲ | pn |
General Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: FK8, Cu2, ex FK2R, ex FN2, ex-EM2 ;ex-ED 6 Anmeldedatum: 01.12.2005 Beiträge: 3967 Wohnort: Fulda | zitieren ehrlich gesagt, habe ich mir deinen text mit der gewährleistung nicht durchgelesen das mit dem Rückgaberecht ist mir klar; Gewährleistung trifft in dem Fall mit der Heckschürze nicht zu , da der fehler von vornherein ersichtlich war und nicht erst nach einem jahr entstanden ist, oder nicht? |
▲ | pn email |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Rücknahme Heckschürze" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
▲ | |