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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 07.02.2010 Beiträge: 5314 | zitieren Wenn die Beamten sich ein bisschen auskennen, reicht ja schon der Verdacht. Allgemeine Verkehrskontrolle und so. Den E36 gab es nicht mit Xenon. Heißt spontan für jeden Beamten dem ein E36 mit auffällig hellem, xenon-ähnlichen Licht daherkommt, dass da was geschummelt sein könnte. |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG5 for track, Vw T4 daily Anmeldedatum: 15.03.2010 Beiträge: 3114 Wohnort: Kleve | zitieren Ja so war es auch war halt recht weit weg von zu Hause. Denk mal hatten schon öfter mit Xenon Geschichten zu tun, haben bis auf die Scheinwerfer Sache das auto nicht weiter unter die lupe genommen, obwohl auch fahrwerk und ein paar andere kleinigkeiten verbaut sind |
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Veteran ![]() Name: Flo Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EK3 Lim ´99, Supra MK4 TT ´00, E39 FL, E91 VFL Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 920 Wohnort: Germering bei München | zitieren Mich wundert, dass hier der Punkt "Gefährdung" mit angegeben wurde. Gibt es dazu nähere Infos? Eine pauschale "Gefährdung" reicht hier doch nicht aus, oder? - es muss konkret zu einer Gefährdung gekommen sein. Beispiel Vorfahrt: Nehme ich jemandem die Vorfahrt und ich verfehle den Vorfahrtsberechtigten nur um ein paar cm oder er muss volle Kanne in die Bremse treten, damit kein Unfall passiert, würde zur Vorfahrtsmissachtung noch eine "Gefährdung" dazu kommen. Wie ist das in deinem Fall zu verstehen? Kamen dir die Cops vorher entgegen? 2x bearbeitet |
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Grand Master ![]() Name: G. Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10501 | zitieren Die Gefährdung würde ich in diesen Fall so sehen das leuchtmittel die nicht für diesen Scheinwerfer zugelassen sind verwendet worden sind und die mögliche Gefahr darin besteht das diese blenden können. Hier bei uns durfte man sich auch mit einen anschließenden Besuch beim TÜV zufrieden geben. Weiterfahrt wurde auch abends untersagt und in dem Falle das man dann doch noch normale mit hatte lag auch gleich der Vorsatz vor. Kenne zwar einen weg wie man da günstiger rauskommt aber habe einen groll gegenüber der Personen mit ihren China xenonbrennern und die können meinetwegen ne höhere Strafe zahlen! |
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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 07.02.2010 Beiträge: 5314 | zitieren Denke auch, dass der Tatbestand der Gefährdung darin begründet ist, dass es zu massiven Blendungen kommen kann. Wer selbst mal sowas erlebt hat, wird es verstehen. Schau mal versehentlich und ohne Vorwarnung in einen Xenon-Brenner. Du bist temporär blind... und bis sich das Auge wieder reguliert vergeht ne ganze Zeit. |
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Veteran ![]() Name: Flo Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EK3 Lim ´99, Supra MK4 TT ´00, E39 FL, E91 VFL Anmeldedatum: 19.06.2007 Beiträge: 920 Wohnort: Germering bei München | zitieren Das ist mir schon klar, aber das nach meiner Interpretation keine Gefährdung im Sinne der StVO; deswegen habe ich mich ja gewundert. Edit: Gerade gefunden: 214a Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 90 € Dadurch ist meine Frage beantwortet - keine "Gefährdung" (dafür hätte es eine konkrete Situation sein müssen und ist hier nicht anwendbar) sondern Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (das ist allgemeiner und auf jeden Fall zutreffend). 2x bearbeitet |
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Grand Master ![]() Name: G. Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10501 | zitieren Bin doch mal freundlich hoffe noch nix gezahlt. Also wenn nur der Tatbestand wegen dem xenon vorliegt und nix anderes such Dir den § raus was nicht geprüfte leuchtmittel Kosten. Habe den jetzt nicht im Kopf. Der spass beläuft sich auf 10€ Ist da schon aufgeführt Geht halt in den § darum mit der Nutzung nicht geprüfter leuchtmittel und die Strafe dazu beläuft sich halt auf 10€ Hoffe aber das Nutzen jetzt nicht irgendwelche Idioten als freifahrtsschein... Meine Meinung bleibt dazu bestehen. |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG5 for track, Vw T4 daily Anmeldedatum: 15.03.2010 Beiträge: 3114 Wohnort: Kleve | zitieren Ja das hatte ich wohl auch schon mal gesehen im bussgeldkatalog wäre naturlich echt ne Möglichkeit. Wie sollte man es denn dann machen? Einspruch einlegen mit den Hinweis auf den Paragrafen für ungeprüfte Leuchtmittel? Am auto wurde sonst nichts bemängelt, ist halt mein daily und das auto ist mir ziemlich egal Hauptsache es fährt ![]() |
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Grand Master ![]() Name: G. Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10501 | zitieren Würde das über den Einspruch machen und halt darauf verweisen und sachlich dabei bleiben. |
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Master ![]() Name: Floh Geschlecht: ![]() Fahrzeug: AUTO Anmeldedatum: 18.12.2010 Beiträge: 5581 Wohnort: Im Haus | zitieren Macht dich erstmal schlau welche Voraussetzungen für Xenon-Scheinwerfer lt. StVZO gelten: zwingende Voraussetzung für Xenon-"Licht" ist eine SWR und VORALLEM eine automatische Leuchtweitenregulierung. Diese regelt alle paar Milllisek. die Leuchtweitenhöhe um eben ein Blenden des Gegenverkehrs (was zu Unfällen führen könnte und somit eine Gefährdung darstellt) zu vermeiden... ![]() Gesteh' dir ein, dass du trotz besserem Wissens eine Regelwidrigkeit begangen hast, lass' deine Mutter das Verwarnungsgeld zahlen, so sparst du Geld und Punkte und bist für's nächste mal schlauer. ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Mit Xenon angehalten" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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