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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Hi, wie beantragt man als Deutscher einen Mahnbescheid gegen einen Ausländer innerhalb der EU? In meinem speziellen Fall geht es um die Niederlande. Einen Anwalt möchte ich im Sinne des Schuldners erstmal sparen. Aber natürlich nur, wenn man sowas auch auf Englisch machen kann, denn mein Niederländisch ist nicht so gut Gruß Verfasst am: 23.03.2012, 18:22 zitieren Ok, schon gefunden. Für Interessierte: Es gibt für grenzübergreifende Forderungen ein europäisches Mahnverfahren. Hier ein paar Infos dazu: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/auskuenfte/Vertrag/462730/Mahnverfahren.html Ich bin dann auf die Website des Amtsgericht Berlin-Wedding und habe den Ablaufplan auf dieser Seite gefunden: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/mahnsachen.html Über die Gerichtsseite folgte ich dann diversen Links: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/wedd/eumav/vordruck.html http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/epo_information_de.htm Bis ich dann schlussendlich auf dieser Seite landete, wo man das Formular für den "Europäischen Zahlungsbefehl" online ausfüllen kann: https://e-justice.europa.eu/dynform_intro_taxonomy_action.do?&plang=de Das ganze habe ich ausgefüllt und am Ende gab es ein schickes pdf. Das ausdrucken, unterschreiben und per Post zum Gericht nach Wedding schicken. Anbei auch der Scan von der 1. Seite des Zahlungsbefehl zur Info. antrag-auf-erlass-eines-europäischen-zahlungsbefehls-eu-mahnbescheid.png - [Bild vergrößern] verfahrensablauf-erlass-eu-zahlungsbefehl-gericht-frist-prozess.png - [Bild vergrößern] 2x bearbeitet |
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Premium-Member Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6120 | zitieren Ab wann darf man so ein Mahnverfahren starten? also nach welchem zeitraum und wegen welchen gründen? wie viele fristen muss ich setzen bzw wie viel mal muss ich vertröstet worden sein? mein beispiel: ich wurde 4mal vertröstet, nächste auslieferung laut Unternehmen ist Ende Mai! Also genau ein Jahr nach Bestellung. ich habe eine Frist bis zum 13.04 gesetzt! Ist aber die erste meinerseits! Sollte man so ein Mahnverfahren ankündigen? 1x bearbeitet |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren EU Recht kenne ich nicht, aber nach deutschem Recht ist es so (und das ist ja meist ähnlich), dass man:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lieferung#Lieferungsverzug Ich würde also eine Frist setzen bis wann Du die Lieferung erwartest und wenn die verfällt, dass Du dann vom Kaufvertrag zurücktrittst (oder Ersatz in anderer Form verlangst etc.). In jedem Fall muss klar sein was Du willst.Nachdem Du vom Kaufvertrag zurückgetreten bist, solltest Du noch das Geld zurückverlangen. Also noch eine Frist setzen mit der Angabe Deiner Bankverbindung. So ist klar, dass Du vom Kauf zurücktrittst und dass Du das Geld zurück haben willst. Für die Rücksendung des Geldes solltest Du 30 Tage ansetzen. Das passt auch zum Verzug laut BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html Das bei Wikipedia verstehe ich sogar so, dass man sich die 30 Tage sparen kann, aber genau ist mir das auch nicht klar. Aber zu viele Fristen setzen ist immer noch besser als zu wenige Falls Du das per Email machst, solltest Du an einen Freund die Mail in BCC senden, damit Du einen Nachweis hast. Und wenn Du nur Bahnhof verstanden hast such dir einen Anwalt 3x bearbeitet |
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Premium-Member Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6120 | zitieren Gut also meine frist läuft am 13.04 aus und dann trete ich vom vertrag zurück und verlange mein geld bis ende des monats.das sind zwar nur 17tage,aber wenn es bis dahin nicht da ist,setzte ich eben noch eine frist bis zum 13.05 und dann sind es auch 30tage. Und danke,dass mit dem nebenempfänger werde ich ab heute so machen. |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Also ich habe mehrere Fehler gemacht bei meinem Antrag. Mit dabei ein massiver Fehler. Das Amtsgericht Wedding ist nicht zuständig. Auch wenn kein Gerichtsstand in den AGB des Gegners vereinbart wurde, so ist erstmal grundsätzlich das Gericht zuständig wo der Antragsgegner lebt. Dumm gelaufen. Ich habe allerdings noch weitere Fehler gemacht. Beispielsweise hätte man noch angeben sollen welche Sprachen die jeweiligen Parteien sprechen, aber dafür gab es im Formular gar keine Auswahl. Wenn der Gegner kein Deutsch kann und das ist ja meistens der Fall, dann müssen die den Zahlungsbefehl entsprechend übersetzt zustellen. Außerdem hatte ich sowohl Zinssatz als auch Prozentpunkte über Basiszins ausgefüllt, weil ich dachte, dass das eine die Summe wäre. Aber man darf nur eins angeben. Dann hatte ich eine monatliche Zinsberechnung ausgewählt. Das war auch falsch, weil der Zinssatz sich immer auf diese Angabe bezieht. Und 5% über Basis wäre demnach 60% Zinsen pro Jahr und verboten. Zuletzt habe ich Geschäftsführer und Firma draufgeschrieben. Ich muss aber nur eins hinschreiben und dann bei einer Firma eben den, der die Firma vertritt. Es war also nicht ganz klar, ob ich nicht doch eine Privatperson anklagen will. Für die Aktion darf ich trotzdem Gerichtskosten tragen. Und zwar 52,50 EUR. Den Antrag in Berlin muss ich jetzt erstmal wieder zurückziehen. Zwischenzeitlich hat sich übrigens der Antragsgegner gemeldet. Er hat noch mal nach meinen Bankdaten gefragt. Ich werde daher noch mal bis Ende des Monats warten, bevor ich den Antrag auf der EU-Seite neu lade und diesmal als Ziel die Niederlande angebe. amtsgericht-wedding-anschreiben.png - [Bild vergrößern] eu-zahlungsbefehl-mängelliste-seite-1.png - [Bild vergrößern] eu-zahlungsbefehl-mängelliste-seite-2.png - [Bild vergrößern] 2x bearbeitet Verfasst am: 23.04.2012, 17:28 zitieren Hab eben noch mal das Formular mit dem Import gefüllt und wollte das korrigieren. Fazit: Geht nicht. Man muss beide Zinsfelder ausfüllen. Hab das gleich mal nach Berlin gefaxt. Macht ja keinen Sinn, wenn das als Mangel gesehen wird, aber das Formular es voraussetzt. Mal sehen ob die das ändern. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6120 | zitieren ich hole das jetzt nochmal hoch... marc hat sich bei dir noch was ergeben? wie sieht das nun mit den zinsen aus? |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Ja ich hatte den Antrag in die Niederlande geschickt, weil da der Gegner ist. Das hat mich 209,- EUR gekostet. Danach hat der Gegner eine Begründung abgeliefert, warum er nicht bezahlt hat (hat kein Geld und will in Raten zahlen ^^). Normalerweise ist sowas kein Grund und schützt nicht vor der Verurteilung, aber aus mir unerfindlichen Gründen hat das Gericht eine Verteidigung darin gesehen und für Anfang Dezember einen Gerichtstermin angesetzt. An dem Tag bin ich allerdings in Urlaub, weshalb ich eine Terminverschiebung beantragt habe. Dazu habe ich noch kein Feedback. D.h. abwarten und Tee trinken. Die versprochenen Raten sind natürlich auch ausgeblieben. |
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Premium-Member Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6120 | zitieren Zu heftig... da wird geredet, dass es in der EU alles einfach und schnell gehen soll. Das Firmen besser handeln und einen so abzocken können, geht voll klar...aber das die auch schnell verfolgt werden...das ist wieder fehl am platz! |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Mahnbescheid in der EU? Niederlande, Österreich, Polen, etc" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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