» Mahnbescheid bei privat gegen privat?!

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Elite 

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11.04.2012, 05:14
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wie ist das denn von privat zu privat?

ich kaufe etwas, zahle es an, trete vom kauf zurück und bekomm mein geld nicht wieder?


pn
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11.04.2012, 08:14
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Grundsätzlich ist das Zurücktreten nur eine Option. Du kannst erstmal auf die Lieferung bestehen. Das geht dann sogar soweit, dass wenn nicht geliefert wird, dass Du dann woanders kaufen kannst und falls das dort teurer war, dann die Differenz als Schadensersatz geltend machen kannst. Allerdings unter Berücksichtigung einer Schadensminderungspflicht ist klar.

Wenn Du nach Ablauf der Frist nicht mal das Geld zurück bekommst, dann ist das ja schon Betrug. Das sollte dann zur Anzeige gebracht werden.

Parallel dazu kannst Du dann einen Mahnbescheid beantragen:
https://www.online-mahnantrag.de/

Muss man zwar hier und da was googlen, aber sollte zu schaffen sein. Falls nicht, dann lass das einen Anwalt für Dich machen.


pn email
Elite 

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11.04.2012, 08:19
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das ist aber der fall wenn ich als privat im geschäft was kaufe oder?

mir geht darum das ich vom kauf von mir aus zurücktreten will bzw. es auch schon gemacht habe und ich deswegen auch mein geld wieder haben will.
der verkäufer sieht es aus bestimmten gründen nur nich ein mir das geld zurück zu schicken!


pn
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11.04.2012, 09:26
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Das ist egal ob privat oder gewerblich.

Die Frage ist, ob der Grund des Verkäufers haltbar ist. In der Regel dürfte das allerdings nicht der Fall sein. Wie lautet denn der Grund?


pn email
Elite 

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11.04.2012, 09:28
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1. Aufwandentschädigung und ich bau alles wieder selber zusammen
2. DU kommst vorbei und baust wieder alles an, dann bekommst du natürlich auch die Anzahlung wieder
3. du kommst den Motor einfach abholen, wie du es auch zugesagt hast


pn
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11.04.2012, 09:30
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Das ist jetzt etwas sehr grob. Ich verstehe nicht mal was gekauft wurde ^^

Ein Motor? Und Du hast ihn ausgebaut? Dann hast Du ihn doch bekommen?!


pn email
Elite 

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11.04.2012, 09:34
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ich hab ein motor hier gekauft. der motor war aber schon draußen was ich dich andere mails belegen kann...

hab den anbezahlt und wollte denn dann 2 wochen bzw. 3 wochen später abholen.

inerhalb des zeitraums haben ich dem aber gesagt das ich den motor nicht mehr kaufen kann und habe ihn gebeten mir mein geld zurück zu schicken...

daraufhin kamm dann ein klares nein bzw. von ihm vorgeschlagene optionen


pn
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11.04.2012, 10:05
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Naja Du sprichst ja von was ganz anderem. Du willst aus einem Kaufvertrag raus, obwohl der Verkäufer nichts falsch gemacht hat.

Mit dem Argument "habs mir anders überlegt" hast Du keine Chance.

Vertrag ist Vertrag. Wenn Du da raus willst, musst Du Dich schon mit dem Verkäufer einigen und das er Schadensersatz wg. evtl. entgangenem Gewinn und Zinsen oder aber auch wg. angefallener Kosten geltend machen will, kann ich auch gut verstehen.


pn email
Elite 

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11.04.2012, 10:07
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gibts da ein prozentsatz wie viel der verkäufer behalten darf?

pn
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11.04.2012, 10:18
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Nein. Er kann nur den entstandenen Schaden geltend machen.

pn email
Gast 
11.04.2012, 10:18
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