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Elite ![]() Name: Christian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: FK2 und FK3 Tourer Anmeldedatum: 24.12.2006 Beiträge: 1659 Wohnort: Gröditz | zitieren Hallo und zwar wurde ich angehalten und musste der Polizei dann hinter her fahren zu einer Tüvstelle die sie ausgesucht haben aber vorher haben sie noch frech einen Umweg gemacht um ihre Sommerräder montieren zu lassen. Als sie dann damit fertig waren sind sie noch einen riesen Umweg gefahren durch ganz Dresden bis zur DEKRA. Als wir dort angekommen waren sind die erstmal rein einen Kaffee trinken und haben mich draußen stehen lassen und haben drinnen schonmal alles beredet mit dem Prüfer den sie rein zufällig sehr gut kannten und haben meinen Ordner mit Gutachten unter die Luppe genommen. So als es dann endlich mal losgehen sollte musste ich weg und sie haben mein Auto ohne mein Beisei untersucht wobei ich sagen muss das ich leider noch nichts eingetragen hatte weil die Teile erst neu dran waren und noch Teile beim lackieren sind ( ich weis das es meine Dummheit war mit einem Auto zu fahren wo noch nicht alles eingetragen war also dazu bitte keine Kommentare mir geht schon so schlecht genug). Als ich dann wieder da war stand mein Auto schon draußen vor der Halle die Polizisten waren auch schon wieder verschwunden und dann bin ich rein zum Prüfer welcher mir sagte das mein Auto stillgelegt wurde wegen folgender Mängel: Frontschürze und Seitenschweller (waren die Aufkleber mit den Nummern noch nicht dran die lagen aber im Ordner also brauchte man die nur ankleben und eintragen), Front- und Seitenblinker hatten keine orange oder gelb farbenen Birnen drinn, beim Fahrwerk waren erst forne die Stoßdämper und Federn verbaut den Rest wollte ich gestern machen weil schon neuen Querlenkerbuchsen bestellt waren, dann noch die Alufelgen welche er bemängelt hat die aber eine ABE haben und mir gestern ein anderer Prüfer gesagt hat die muss man garnicht eintragen lassen, dann würden noch meine Sportsitze bemängelt da sie kein E-Prüfzeichen haben und auch da hat mir der Prüfer von gestern gesagt muss ich nicht eintragen weil sie klappbar sind und ich sie nach hinten und vorne verschieben kann also auch zweifelhaft das ganze, meine Schrothgurte hat er auch bemängelt obwohl die richtig befestigt waren und eine ABE haben die gültig ist für mein Auto und alles richtig verbaut war mit D-Punktadapter und so und zu guter letzt noch meine schwarzen LED-Rücklichter bei dennen sehe ich es ja auch ein da hat auch das Gutachten hier aus dem Forum nicht geholfen und da sagt der von der DEKRA solche Rücklichter könnte man nie im leben eintragen aber warum ist dann hier auch ein Gutachten wo die Teile von der DEKRA Dresden eingetragen wurden. Das sind die Mängel die er mir gesagt hat wenn noch welche sind konnte ich die ja nicht mal sehen da die Polizisten ja auch noch das erstellte Gutachten mitgenommen haben und ich keine Kopie oder soetwas bekommen haben was ja auch nicht rechtens ist. Dann habe ich gestern bei der Dienststelle angerufen ob ich das Gutachten den bekommen könnte sagte er mir am Telefon das der Kollege der mich angehalten hat frei hätte und er wörtlich zu mir gesagt hat "er hat keinen Bock seinen Kollegen wegen sowas belanglosen am Wochenende zu nerven". Und nun soll ich Montag dort anrufen ob er mir das Gutachten geben kann das ich endlich mal genau weis was ich denn jetzt überhaupt alles zu machen habe an meinem Auto! So nun meine Frage ist das so überhaupt alles richtig gewesen was die gemacht haben und auch der Prüfer? Weil er hat ja Zeug bemängelt was eigentlich laut Aussage eines anderen Prüfers erlaubt war. Ich hoffe ihr könnt mir in diesem Fall helfen? mfG Christian |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren Geh zum Anwalt und lass dich dort beraten....der kann Dir am besten sagen, ob Du irgendwie dagegen angehen kannst.... Um ne Strafe für nicht eingetragene Sachen, wirst Du nicht drumrum kommen aber der Rest hört sich für mich nach Behördenwillkür an Ich bin ganz ehrlich...in solchen Fällen ist es ratsam immer nen Anwalt an der Hand zu haben, denn die hätten mein Auto nicht untersucht ohne das ich vorher meinen Anwalt kontaktiert hätte |
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General Name: Stanley Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Type R EP3 Anmeldedatum: 28.01.2006 Beiträge: 4275 Wohnort: Hamburg | zitieren hat er recht das is ne komplizierte sache da wär ein anwalt hifreich. allgemein würde ich mich nich auf worte eins prüfers verlassen. jeder prüfer sieht die sachen anders. beispiel die tüv jungs von ttr-performance tragen ne invidia ein die drekra normalerweise nicht... mysteriös... ohne ne unterschrift hast du eh nix inder hand. |
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Elite ![]() Name: Christian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: FK2 und FK3 Tourer Anmeldedatum: 24.12.2006 Beiträge: 1659 Wohnort: Gröditz | zitieren aber ich habe nen polizisten gefragt der hat mir auch gesagt die dürfen mein auto nicht untersuchen wenn ich nicht dabei bin und die müssen mir wenigstens eine kopie von dem bericht geben wie soll ich sonst wissen was alles bemängelt wurde und mir kommt es auch komisch vor das die unbedingt soweit fahren wollte bis zur dekra und das sie den prüfer dort sehr gut gekannt haben aber um ne strafe wegen nicht eingetragener teile komm ich nicht rum das weis ich ja aber es waren ja halt auch legale sachen dabei wie die felgen und die sitze und über die dekra hab ich ja eh so meine meinung und zum anwalt werde ich noch gehen das auto ist ja auf meine tante angemeldet und die hat ja eine sehr gute rechtsschutzversicherung die dann auch eingeschaltet wird deswegen |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren ich sagte doch schon....hört sich für mich nach Willkür an..... aber da können wir auch nicht helfen....lass den Fachmann ran ![]() |
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Elite ![]() Name: Christian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: FK2 und FK3 Tourer Anmeldedatum: 24.12.2006 Beiträge: 1659 Wohnort: Gröditz | zitieren ![]() ![]() |
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Senior Geschlecht: ![]() Fahrzeug: ehemals Ej9 1.4iS +1,4i und Mercedes 190E sowie 28Gang Fahrrad Anmeldedatum: 07.01.2006 Beiträge: 230 Wohnort: Limburg | zitieren Aber erst einmal etwas grundsätzliches: Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen gehören nicht in den Straßenverkehr. Hieran gibt es keinen Zweifel. Für nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben erlassen wie hier zu verfahren ist. Zunächst muss erst einmal festgestellt werden ob Mängel (gering oder erheblich) oder sogar Verkehrsunsicherheit vorliegt. Hierfür sagt die Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes: Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist. Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Auf den Betroffenen kommen dann meist hohe Kosten zu. Aus dem Verkehr darf ein Fahrzeug nur dann gezogen werden, wenn Verkehrsunsicherheit oder eine große Umweltbelastung vorliegt. Typische Mängel, die eine hohe Umweltbelastung hervorrufen sind im allgemeinen hoher Öl- oder Kraftstoffverlust oder erheblich Lärmbelästigung. Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B -Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht. Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor. Wie darf die Polizei nun vorgehen wenn Mängel festgestellt werden: Hierzu ist dem Halter eine gemäß §17 StVZO Frist zu setzen um die Mängel zu beheben. In der Praxis wird dies durch Ausstellen einer Mängelkarte bewerkstelligt. In dieser ist dann die Beseitigung der Mängel durch TÜV oder DEKRA bestätigen zu lassen. Versäumt der Halter die Frist wird von seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Zwangsabmeldung des Fahrzeuges eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist meines Erachten sehr gut und ist auch rechtsstaatlich. Dummerweise wird gegen den Fahrer und den Halter eventuell noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Aber auch das ist im Sinne unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Öfters konnte aber auch folgende Verfahrensweise festgestellt werden. Die Polizeibeamten bedienen sich der Hilfe eines Sachverständigen. Meist handelt es sich hier um Mitarbeiter von DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstige Organisationen. In §17 StVZO steht geschrieben, dass ein Sachverständigengutachten zur Hilfe genommen werden kann. So weit so gut. Gemäß der Gebührenordnung im Straßenverkehr gibt es auch eine Gebühr. In der Anlage zu §1 der GebOSt Gebühren-Nr. 499 steht geschrieben: Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Prüfungen und Untersuchungen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Prüfungen für Untersuchungen der Gebührennummern 401 bis 460 erhoben werden. Letztendlich wird hier ausgesagt, dass Überprüfung nach §17 StVZO quasi identisch mit der Hauptuntersuchungsgebühr (ca. 45 Euro für PKW) einzustufen sind. Diese Untersuchungsart ist auch für die Feststellung der Mängeleinstufung vollkommen ausreichend. Ich konnte einen Blick in die Gebührenordnung der DEKRA nehmen und hier sind §17-Untersuchung mit den Hauptuntersuchunsgebühren gleichgestellt. Was erlaubt ist, ist der übliche Zuschlag für Feiertage und Nachtarbeit (Gebühren-Nr. 460, max. 120 Prozent). Aber bei diesen nächtlichen Kontrollen werden jedoch meist formlose freiwirtschaftliche Gutachten erstellt, die die Hauptuntersuchungsgebühr um ein mehrfaches übersteigen. Hier liegt nach meiner Rechtsauffassung eine dermaßen hohe Unverhältnismäßigkeit vor, dass ich schon von Betrug sprechen möchte. Hinzu kommt noch der Verdacht, dass dann eine Verkehrsunsicherheit herbeigeredet wird, nur um die hohe Gebühr zu rechtfertigen. Von Unbefangenheit und Neutralität kann dann schon längst nicht mehr gesprochen werden. Wie sollt ihr euch nun verhalten: 1. Fall: Die Polizei hat Mängel festgestellt, die Mängelkarte ausgestellt und eventuell Anzeige erstattet. Ob die Mängel berechtigt waren wisst ihr wahrscheinlich selber, nehmt es hin und passt beim nächsten mal auf, dass es nicht so weit kommt. 2. Fall: Die Polizei hat euer Auto als verkehrsunsicher eingestuft und die Weiterfahrt verboten und das Fahrzeug auf eure Kosten abschleppen lassen. Die Plaketten wurden abgekratzt und ein teures Sachverständigengutachten wurde erstellt. Überprüft ob an Hand der obigen Definition Verkehrsunsicherheit vorlag. Trifft diese nicht zu habt ihr gute Chancen die dadurch entstanden Kosten einzuklagen. Sprecht auch mit den Herren, die das teure Gutachten erstellt haben. Erklärt euch für bereit die Gebühr gemäß Gebührenordnung gemäßGebOSt zu zahlen. Wird auf die Zahlung des teuren Sachverständigengutachtens bestanden droht mit Strafanzeige wegen Betruges. Strafanzeige zu stellen, kostet euch übrigens keinen Cent. Begründet eure Betrugsanzeige einfach damit, dass man sich nicht an die Gebührenordnung gemäß GebOSt gehalten hat und euch eine teure freiwirtschaftliche Sachverständigendienstleistung in Rechnung gestellt habt, die ihr nicht in Auftrag gegeben habt. Auch die Sachverständigen und die Polizeibehörden sind an die Verhältnismäßigkeit der Mittel gebunden. Ich möchte nochmals betonen, dass sich der Einspruch in diesem Fall auf die festgestellte Verkehrsunsicherheit beziehen muss. Mängel wird das Fahrzeug wohl haben. Stellt Schadensersatz wegen der zusätzlichen Kosten, die euch durch die Mängelfehleinschätzung entstanden sind. Wenn der Richter eine Abweichung von der GebOSt feststellt, wittert er Befangenheit und wird er auch dazu geneigt sein festzustellen, dass die Mängeleinstufung nicht im Sinne der oben erwähnten §29-Richtlinie zur StVZO übereinstimmt. Dieser Kommentar zu Verkehrskontrollen ist nicht provokativ. Er enthält auch keine Beschimpfungen an eine gewisse Berufsgruppe. Druckt diesen Text aus und verteilt es an alle Fans der Tuning-Szene. Wollt ihr Einspruch einlegen gebt diesen Text auch eurem Rechtsanwalt, dann hat er sich schon mal eine Menge Arbeit gespart. So jetzt wünsche ich euch viel Spaß am Carfreitag und denkt daran bei Polizeikontrollen (diese Herren machen auch nur ihre Arbeit) stets ruhig und freundlich bleiben, schön die Papiere bereithalten und niemals einen Schluck Alkohol im Straßenverkehr. Ist keine Rechtsberatung!! Reine Fundsache aus dem weiten Web ;--)))))))))))) Gruß Michael Verfasst am: 06.04.2008, 08:27 zitieren Wie gings weiter??? Gibt es schon was neues. Gruß Michael p.s war mein Textbaustein hilfreich?? |
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Elite ![]() Name: Christian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: FK2 und FK3 Tourer Anmeldedatum: 24.12.2006 Beiträge: 1659 Wohnort: Gröditz | zitieren japp war sehr hilfreich der text! ich war ja dann noch bei dennen und wollte das gutachten haben was der prüfer gemacht hat aber leider habe ich keins bekommen sondern nur einen bericht was mängel aufgeführt sind und wo manches noch nichtmal zu bemängeln war bzw. man hätte mal richtig kucken müssen. jetzt warte ich erstmal ab was noch kommt an post und gehe dann in wiederspruch weil die haben sich nicht an die "spielregeln" gehalten und sind zu einem prüfer gefahren denn sie kannten und dann noch durch ganz dresden obwohl dort wo sie mich angehalten hatten auch einer in der nähe war |
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Senior Geschlecht: ![]() Fahrzeug: ehemals Ej9 1.4iS +1,4i und Mercedes 190E sowie 28Gang Fahrrad Anmeldedatum: 07.01.2006 Beiträge: 230 Wohnort: Limburg | zitieren Bei Hoheitlichen Massnahmen ist dem Betroffenen eine gewisse Einschränkung/Nachteil/Unbill unabhängig von einer Schuldfrage zuzumuten. Da es öffter über die Zumutbarkeit unterschiedliche Auffassungen gibt, landet so ein Fall öffter vor Gericht. Und einige Gerichte haben den Finanziellen Nachteil der zu erdulden ist so bei 25-30€ festgelegt!! Wäre für mich auch noch mal ein Interessanter Ansatz;-) Gruß Michael |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Frage zur Stilllegung meines Autos" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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