» Eintragung der abgasanlage

EintragungenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenEintragungsfreie Sportsitze?
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Name: Stefan
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13.04.2013, 16:25
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Ich denke nicht dass du mit der Ummeldung auch das Eigentumsrecht überträgst.

pn
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13.04.2013, 16:33
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auto ummelden ist soweit ich weis , den fahrzeugbrief ummelden auf einen neuen fahrzeugbesitzter ... und dem fahrzeugbeitzter gehört dann auch die karre

pn
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Name: Stefan
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13.04.2013, 16:37
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Nein, Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Sachverhalte!
Aber ich hätte da auch Bauchschmerzen.


 1x  bearbeitet
pn
Veteran 

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13.04.2013, 16:50
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es gibt nur frz. beitzter und frz halter ... ich bin selber nur frz halter , besitzter ist mein stief vater. Somit steht im frz brief und frz schein der name vom meinem stief vater. wenn jedoch die vollmacht auf jemand anderen gehen soll , muss doch frz schein und brief auf den neuen besitzter umgeschrieben werden . Und ich sage mal so die peson die dan im geänderten frz brief steht hat auch die vollmacht und er kann dan auch es behalten weil ich nicht nachweisen kann das es so abgesprochen wurde ... oder verstehe ich das falsch ?

pn
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13.04.2013, 17:10
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Wenn für mich die Ummeldung der einzige Weg wäre an eine Eintragung zu kommen würde ich mich dahingehend von einem Anwalt beraten lassen. Beim ADAC geht das wohl sogar kostenlos.
Meine Meinung: Wer im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer. Eintragungen sind Brief/Schein sind unerheblich für das Eigentum.
Ich habe versucht im Netz eine klare Aussage zu finden aber da kommen nur Zitate aus dem BGB, was ich leider nicht 100%tig verstehe.


pn
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13.04.2013, 17:32
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Für kurze Zeit gehört dem das Auto. ;)
Aber der ist doch schon so lange dabei und jeder kennt den aus allen Importkreisen ... der wird sicherlich nicht sagen: hau ab, ist jetz mein Auto :D :D
Kann der sich doch garnicht erlauben.


pn
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Name: Dimitri ( Dima )
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13.04.2013, 18:03
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ok dadran ahbe ich nicht gedacht :D
gut kennt jemand den standort von RHD-Speedmaster ?nur damit cih weis wie weit ich fahren muss
werde ihn dan auch demnächst anschreiben


pn
Gesperrt 
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13.04.2013, 18:20
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Schonmal was von GOOGLE gehört??

www.gidf.de


pn
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13.04.2013, 18:24
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Auf dem neuen Brief steht doch extra drauf:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Mir wäre es das aber auch nicht Wert, wegen einer Eintragung 2 zusätzliche Haltereinträge im Brief zu haben, zumal das auf dem neuen Dokument ja nicht mehr nachvollziehbar ist.


pn
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13.04.2013, 19:59
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Naja, wenn man wie ich das Glück hat und die "Auflage" bekommt das alle Teile eingetragen werden müssen, sonst Stilllegung des Autos, sind einem auch die Haltereinträge im Brief egal.
Falls man irgendwann vorhat das Auto zu verkaufen kann man auch anhand den Papieren nachweisen woher die Einträge im Brief kommen.

Und abziehen wird RHD einen nicht, das is ne Firma und keine Privatperson oder irgendein Hinterhofschuppen.

Wegen Kontaktdaten schau am besten auf www.rhd-speedmaster.de

Da steht nur die Büroadresse, die Werkstattadresse ist ca. 20 Minuten entfernt.


pn
Gast 
18.05.2013, 12:37
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