» Blitzeraufnahmen laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig!

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02.09.2009, 17:59
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neues urteil!

BildUnter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.




UPDATE:

http://www.gmx.net/themen/auto/verkehr-service/346vodu-freispruch-fuer-alle-raser


pn
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02.09.2009, 18:26
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Das ist ja geil :hrhr:

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02.09.2009, 18:34
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Ok, das ist echt mal genial.

pn
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02.09.2009, 18:49
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keep on movin´... :drink: :tuev1: :rock:

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02.09.2009, 18:58
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Ich bin kein Jurist, aber

dieses Urteil ist kein Freifahrtschein für Temposünder!

Nur die dauerhafte Videoüberwachung stellt lt.dem Urteil ein Verstoss gegen das GG dar.

Also praktisch alle Geräte die 24h durchfilmen und dann nachher bei der Sichtung festgestellt wird, das ein Tempoverstoß begangen wurde.

Wenn ihr also ganz normal geblitzt werdet, seid ihr dran.
Eine Videomessung durch hinterherfahren ist ebenso rechtens, da der Verstoß erstmal anhand des Tachos des folgenden Fahrzeugs festgestellt wird und die Kamera nur der Beweissicherung dient.


pn
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02.09.2009, 22:26
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In dem Text wird ein Rotlichtverstoß erwähnt. Da wird keine Videokamera im Einsatz gewesen sein. Das Urteil ist meiner Ansicht nach einleuchtend. Denn die Kameras werden vorher nicht angekündigt.

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02.09.2009, 23:41
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Schöne News, nur glaub ich nicht, dass das mit diesen "Musterverfahren" Bestand hat.
Würde mich net wundern, wenn die Gesetzeslage mal fix angepasst/umformuliert wird, um dem ganz schnell einen Riegel vorzuschieben... :cry:

Wo kämen wir auch hin, wenn auf einmal alle wegen ihrem verletzten Persönlichkeitsrecht gegen Messungen klagen? :twisted:


pn
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03.09.2009, 07:44
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Wo kämen wir hin, wenn deswegen plötzlich das Grundgesetz geändert würde? Dann würde ich aber auf die Barrikaden gehen.

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03.09.2009, 08:27
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das ist ja mal echt ein geiles urteil

pn
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Name: Stefan
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03.09.2009, 16:54
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nicht streiten :)

also ich finde es auch eher interessant für jemanden der durch nen blitzer etc seinen lappen abgeben muss/etc, wegen 20-60euro strafe denke ich nicht das sich der anwaltliche aufwand lohnen würde.


pn
Gast 
10.11.2010, 17:59
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