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Gesperrt Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 429 | zitieren Moin. Wurde gestern Abend von den Herren in blau angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle. Hab an meinen EG3 nen Powehrrohrtopf verbaut von TSS ,it den entsprechenden EG-Gutachten (der rote Wisch aus Luxemburg oder Belgien). Nun gabs dann ne heftige Diskussion bezüglich des E-Zeichen. Die 2 Beamten wollten mir weiß machen, das ich den Schalldämpfer trotz E-Zeichen eintragen lassen muss, da sich das Geräuschverhalten und die Abgaswerte ja ändern. Ich blieb auf meinem Standpunkt das dieser nicht eingetragen werden muss, da e-Zeichen. War heut bei der Dekra, die sagten mir dasselbe, nicht eintragungspflichtig da Zeichen am Auspuff. Nen Wisch wollten se mir aber net geben, erst wenn nen Mängelschein vorliegt. Nun ham die Beamten gestern abend noch gesagt, das se mich so noch mal wegkommen lassen, mir aber beim nächsten mal nen Mängelschein und nen Bußgeld aufbrummen, wenn der Pott nich eingetragen ist. Was issen nun richtig?? mfg Matze |
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Elite Anmeldedatum: 29.02.2012 Beiträge: 2135 Wohnort: 51xxx | zitieren nicht eintragungspflichtig. papiere sollte man trotzdem besser dabei haben außer man will sich auf dummes geschwätz einlassen. und denke dran. wenn se einmal was zu bemängeln haben, suchen die weiter |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Sollte die restliche Abgasanlage und Luftansaugung Serie sein muss der Auspuff nicht eingetragen werden. Gibt es noch andere Änderungen als den ESD verfällt die ABE des Endschalldämpfers. Schau die mal den Wisch von TSS genau an. Da müsste irgendwo vermerkt sein dass der ESD nicht eingetragen werden muss. |
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General Name: Martin Fahrzeug: Honda Civic EG B18C6 Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 2756 Wohnort: Paderborn | zitieren Die Aussage ist falsch, die Luftansaugung musst nicht Serie sein, außer es steht in den Papieren so drin |
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Gesperrt Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 429 | zitieren Der Wisch von TSS hilft einem nicht weiter, da es nichts deutsches ist.. |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Auch nicht in englisch? |
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Master Name: Dominic Geschlecht: Fahrzeug: VW Golf GTD Variant Anmeldedatum: 25.05.2009 Beiträge: 5004 Wohnort: Münster | zitieren kommt drauf an. wenn der "siegel" vom TÜV aus Östereich oder Deutschland ist, dann geht es... |
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Gesperrt Anmeldedatum: 08.08.2011 Beiträge: 1369 | zitieren |
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Elite Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Wenn E-Zeichen drauf ist, dann ist er nicht eintragungspflichtig, es sei denn es steht ausdrücklich in der ABE drin, das er abgenommen werden muss. An deiner Stelle würde ich einfach wie gehabt weiterfahren und sollten sie dich nochmal anhalten und du dann einen Mängelschein bekommen, dann nicht vor Ort zahlen und im vorgeschriebenen Zeitraum zur Dekra fahren und den Sachverhalt schildern. Dann einfach auf der Mängelkarte bestätigen lassen, das das Auto vorgeführt wurde und eine Eintragung nicht erforderlich ist, da nen E-Zeichen vorhanden ist bzw. die ABE dies nicht erfordert. Mein Bruder hatte das damals bei seinem EJ6 auch, SportESD dran mit E-Zeichen und in der ABE stand ganz groß drauf, das er eintragungsfrei ist. Hat dann trotzdem ne Mängelkarte bekommen, ist dann zur Dekra und die konnten es nicht fassen. Haben dann die komplette Nummer auf der Mängelkarte vermerkt und selbst nochmal druntergeschrieben, das er nicht eingetragen werden muss, da ein E-Zeichen vorhanden ist und es ebenso auch in der ABE steht. Diesen Wisch hat er dann den Freundlichen gezeigt und hat um eine Kopie gebeten, das er die auch noch zu seinen Unterlagen legen kann, wenn er mal wieder angehalten wird. Seitdem hatte er nie wieder Probleme damit. |
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