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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Wohnort: Offenbach am Main | zitieren also hatte den selben fall !! hab nen magna mit "E" prüfzeichen und hatte auch so ein komischen tettel auf english und spanisch ( da in spanien der auspuff für die EU freigegeben worde ist) doch unseren lieben beschützer "der schnittlauch" wollte unbedingt einen zettel sehen wo der Typ also in meinem fall "EJ9" drauf steht. der zettel hat mir natürlich gefehlt, die haben mir dann eine mängelkarte um dies nach zu zeigen hab mir dann die papiere hier im forum besorgt. also du brauchst einen zettel wo dein Typ drauf steht dann bekommst du auch keine probleme gruß |
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Veteran ![]() Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 15.11.2005 Beiträge: 746 | zitieren Magna hat auch kein E Zeichen Sondern eine ABE, darum ist der Auspuff mit Nummer auch nur mit dem entsprechendem Gutachten gültig. Mich haben sie auch mal angehalten deswegen, hatte die ABE dabei aber die Nummer noch net aufm Pott. Hat den aber nicht interessiert, war ein junger Kerl der wohl gedacht hat er kann mir eins reindrücken ![]() |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Bernd Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 1.4iS Anmeldedatum: 15.10.2005 Beiträge: 1789 Wohnort: Augsburg | zitieren das ist keine ABE sondern ein EG-Gutachten was n magna hat. und ohne die angebrachte plakette kann man probleme kriegen... kann man auch wenn man rumposaunt- ´die plakette habe ich hingeschweißt...´ ![]() Er sollte aber in dem fall keine probleme bekommen wenn der auspuff mit nem E-zeichen versehen is.Und mängelanzeige dürfen se da nich machen weil se anhand der E-nummer beim Kraftfahrtbundesamt die zulassung für das teil erfragen können.auch vor ort. |
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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Wohnort: Offenbach am Main | zitieren leider machen die aber net die arbeit von uns das müssen wir dann alles erledigen es gibt aber auch noch andere kriterien z.B. ein kleines "e" oder ein großes "E" da gibt es auch unterschiede aber danach könnt ihr in der suche euch umschauen gruß |
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Senior ![]() Name: Markus Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CIVIC EJ9 Anmeldedatum: 01.10.2005 Beiträge: 443 Wohnort: hemsbach (BW) | zitieren Hey, hab mich mal beim lieben Tüvler um die Ecke erkundigt. Eine Info die alle interresieren dürfte: "Sollte der Auspuff ein E-Prüfzeichen haben, sprich z.b E4......, ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Auto zugelassen ist. Heißt also, DIE müssen beim BKA anfragen, für welche Autos der Aupuff speziell zugelassen ist. Da das den meisten zu großer Akt ist, mach sie sich meist garnicht die Mühe. Papiere müssen in diesem Fall nicht mitgeführt werden." Hat mir der Chef des Tüv in meiner Nachbarstadt erklärt. ![]() Gruß Markus |
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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Wohnort: Offenbach am Main | zitieren das hört sich mal gut an danke für die mühe ![]() aber mal im ernst ich glaub wenn man das den grünen erklärt machen die sowieso was sie denken weil die meisten ÜBERhaupt keine ahnung haben (aus erfahrung) aber trotzdem danke gruß |
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Gesperrt Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 14034 | zitieren Hi, kram das Thema nochmal aus. Auf mein ESD steht e4 030464, also mit kleinem e. ist das das Gleiche wie E4, oder gibt es da einen Unterschied. Ich hab auch weder ne ABE noch EG-Genehmigung, bekomm ich jetzt Probleme mit dem Tüv/Polizei? Gruß Ronny |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Raimund (Ray) Geschlecht: ![]() Fahrzeug: VW Golf VI, BJ. 2009 Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 859 Wohnort: Franken | zitieren würde mich auch interessieren |
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Premium-Member ![]() Name: Daniel Geschlecht: ![]() Fahrzeug: MC2 Anmeldedatum: 23.12.2006 Beiträge: 15531 Wohnort: Mühldorf a. Inn | zitieren Wenn sonst nichts verändert ist an der Auspuffanlage reicht das Siegel. Siehe auch oben den Beitrag von CypressEJ9. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 17.01.2009 Beiträge: 1109 | zitieren Habe das selbe Problem gehabt und habe mich an das KBA gewendet und bekam Dies zurück. ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit. Der §19 der StVZO sagt aus, das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung, eine EG-Typgenehmigung oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden. Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt. Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein! Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt zusammen, sie beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem großen E in einem Kreis. Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat. Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw.. In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E4 die Niederlande. Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage www.kba.de verdeutlicht. Sie können dieses nachlesen unter: - www.kba.de - Über uns - FAQ - Typgenehmigung und Produktsicherheit Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von 08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung. Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe Mit freundlichem Gruß Silvia Lau Kraftfahrt-Bundesamt Silvia Lau Abt.Technik Sgb. 411 Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg Postanschrift: D - 24932 Flensburg Tel.: 0461 / 316 20 46 Fax: 0461 / 314 17 37 Internet: www.kba.de Wollte es nochmal genauer wissen ob ich was mitführen muß und probt kam die Antwort: vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mein vorangegangenes Schreiben besagt, daß Sie keine ABE mitführen müssen,wenn der Verwendungsbereich sichergestellt ist. Was der Verwendungsbereich der ABE besagt, erfahren Sie beim Hersteller des Sportauspuffs oder evtl. beim TÜV. Hoffe das es euch weiterhelfen tut. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Auspuff mit E-Zeichen aber ohne Papiere- was bei Kontrolle?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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