» Zeugenangaben auf Bußgeldbescheid

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13.02.2012, 12:02
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Hallo,
am Freitag habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten auf welchem eine ordendliche Summe zu zahlen ist und auch noch 3 Punkte in Flensburg angeboten werden. Ich soll ein Auto rechts überholt haben und dadurch noch jemanden gefährdet haben.
Ich bin mir dess nicht bewusst, außerdem ist es schon fast 3 Monate her. Ich kann mich also nicht erinnern. Am besagten Tag bin ich mit dem Auto in diesem Ort gefahren, das will ich nicht abstreiten, ist auch über ein Fahrtenbuch (Geschäftswagen) eindeutig nachweisbar.
Ich war allein und habe daher keine Zeugen. Auf dem Bußgeldbescheid steht ein Zeuge. Nun zu meiner Frage:

Wenn ein Zeuge auf dem Bußgeldbescheid steht handelt es sich dabei um einen Beifahrer der mein Vergehen angeblich gesehen haben will oder gilt auch der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs in diesem Fall auch als Zeuge. Dann würde ja Aussage gegen Aussage stehen.

Müssen alle Zeugen aufgeführt sein inkl. Fahrer und Beifahrer oder handelt es sich beim Fahrer um einen Betroffenen und nicht um einen Zeugen?

Falls ich hier im falschen Bereich bin, kann geren verschoben werden.


pn
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13.02.2012, 12:44
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Als Zeuge kann auch der Fahrer des betroffenen Fahrzeuges aufgeführt sein!
Ist das "Vergehen" genau 3 Monate her, oder in etwa drei Monate? Hast du zwischenzeitlich etwas bekommen, Anhörungsbogen etc...?


pn
Senior 
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13.02.2012, 13:44
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Angebliches Vergehen am 11.11.11 13:45 Uhr
Bußgeldbescheideingang 10.02.12


pn
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13.02.2012, 13:45
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Da kannst du mit etwas Glück gut rauskommen.

Mein Vater und ich haben mal einen angezeigt, der uns an einer echt gefährlichen Stelle mit Überholverbot überholt hat. Und dann noch Mittelfinger..
Wir beide waren Zeugen, haben das auch so in der Anzeige angegeben.

Zum Schluss kam raus:
Verfahren eingestellt. Wir konnten die Person nicht richtig sehen, sprich ist nicht sicher, dass der Halter gefahren ist.

Und noch viel geiler, seine Aussage dazu:"sowas würde er nieeee tun!!" :wall:


pn
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13.02.2012, 16:29
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xen_hbDa kannst du mit etwas Glück gut rauskommen.

Mein Vater und ich haben mal einen angezeigt, der uns an einer echt gefährlichen Stelle mit Überholverbot überholt hat. Und dann noch Mittelfinger..
Wir beide waren Zeugen, haben das auch so in der Anzeige angegeben.

Zum Schluss kam raus:
Verfahren eingestellt. Wir konnten die Person nicht richtig sehen, sprich ist nicht sicher, dass der Halter gefahren ist.

Und noch viel geiler, seine Aussage dazu:"sowas würde er nieeee tun!!" :wall:


Ist aber im Fall von Strater schlecht da er bestimmt als Fahrer im Fahrtenbuch eingetragen ist .
Viele sehen eben das rechts überholen als völlig normal an . Von daher könnte ich auch nicht sagen was vor 3 Monaten so passiert ist .


pn
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13.02.2012, 20:02
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da haben se dir einen Tag vor der Verjährung noch was geschickt....
somit ist das ganze gehemmt....

Wenn du aber ins Fahrtenbuch eingetragen bist, kann man net behaupten du wärst nicht gefahren...
such dir halt mal nen Anwalt oder sowas.... und lass dich am besten dort beraten!


pn
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14.02.2012, 21:46
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Bei so einem Schnapsdatum würde ich mich fragen ob das nicht ein fake ist :hrhr:
Fehlt nur noch um 11:11 Uhr...
Sorry für den Spam.


pn
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15.02.2012, 02:03
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Wenn du ein Fahrzeug INNERORTS rechts überholst, kann dir keiner was.

stvo
Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren — ohne die Markierungen nicht.

• § 7 Abs. 3

Gilt natürlich nur, wenn man die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.


 2x  bearbeitet
pn
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15.02.2012, 05:49
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WolFreeWenn du ein Fahrzeug INNERORTS rechts überholst, kann dir keiner was.

stvo
Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren — ohne die Markierungen nicht.

• § 7 Abs. 3

Gilt natürlich nur, wenn man die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.

Das stimmt so nicht ganz ! Wenn Du die linke Fahrspur benutzt und dann auf die rechte wechselst um jemanden zu überholen und dann wieder gleich auf die linke Spur wechselst können sie Dir wohl was ! was Du meinst ist ja im klassischen Sinn kein Überholen .


pn
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15.02.2012, 09:45
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Man könnte das ganze abstreiten und hoffen dass es irgendwann eingestellt wird weil Aussage gegen Aussage steht.

Das muss man aber selbst wissen, ob die beschriebene Fahrweise zu einem passt und man zu dem Vergehen steht, oder ob man wirklich unschuldig ist.


pn
Gast 
15.02.2012, 11:54
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