» Zeugenangaben auf Bußgeldbescheid

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Name: Woll-E
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15.02.2012, 10:03
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HondaCivic EP1
WolFreeWenn du ein Fahrzeug INNERORTS rechts überholst, kann dir keiner was.

stvo
Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren — ohne die Markierungen nicht.

• § 7 Abs. 3

Gilt natürlich nur, wenn man die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.

Das stimmt so nicht ganz ! Wenn Du die linke Fahrspur benutzt und dann auf die rechte wechselst um jemanden zu überholen und dann wieder gleich auf die linke Spur wechselst können sie Dir wohl was ! was Du meinst ist ja im klassischen Sinn kein Überholen .

Doch, ist es. Überholen heißt, durch schnelleres fahren an einem anderen Fahrzeug vorbeizuziehen. Egal ob vorher Spurwechsel oder nicht.

Hier, ist ganz nützlich, daher hab ich auch die Info:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php


pn
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15.02.2012, 11:54
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Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das mit der Verjährung finde ich auch sehr schade, wegen dem einen Tag. Allerdings weiß ich nicht, ob die gilt. Bei mir war vor ca. 2-3 Wochen ein Beamter in der Arbeit und schilderte mir, was ich gemacht haben soll. Dieses Vergehen soll auf einer zweispurigen Bundesstraße gewesen sein, also außerorts. Damals habe ich schon gesagt, dass ich mich an nichts derartiges erinnern kann. Ist die Verjährungsfrist damit untebrochen, keine Ahnung. Das ist jetzt auch nicht so wichtig, da ich nur die Info wollte, wie das mit dem Zeugen aussieht, zwecks Aussage gegen Aussage. Im Bußgeldbescheid ist auch nicht die Bundesstraße angegeben auf der mir der Beamte das angebliche Vergehen geschildert hat, sondern eine Straße innerorts, auf welcher ich definitiv nicht gefahren bin. Ich werde heute mal meinen Anwalt fragen, wie ich in einem solchen Fall in der richtigen Form Widerspruch einlegen kann. Ich berichte weiter.


pn
Gast 
15.02.2012, 11:54
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