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Premium-Member ![]() ![]() Name: Woll-E Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EH6 Anmeldedatum: 03.05.2009 Beiträge: 21228 Wohnort: Köln | zitieren Doch, ist es. Überholen heißt, durch schnelleres fahren an einem anderen Fahrzeug vorbeizuziehen. Egal ob vorher Spurwechsel oder nicht. Hier, ist ganz nützlich, daher hab ich auch die Info: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php |
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Senior Name: Martin Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EE9, EV1, CU3 Anmeldedatum: 12.06.2008 Beiträge: 335 Wohnort: Winnenden | zitieren Vielen Dank für die vielen Antworten. Das mit der Verjährung finde ich auch sehr schade, wegen dem einen Tag. Allerdings weiß ich nicht, ob die gilt. Bei mir war vor ca. 2-3 Wochen ein Beamter in der Arbeit und schilderte mir, was ich gemacht haben soll. Dieses Vergehen soll auf einer zweispurigen Bundesstraße gewesen sein, also außerorts. Damals habe ich schon gesagt, dass ich mich an nichts derartiges erinnern kann. Ist die Verjährungsfrist damit untebrochen, keine Ahnung. Das ist jetzt auch nicht so wichtig, da ich nur die Info wollte, wie das mit dem Zeugen aussieht, zwecks Aussage gegen Aussage. Im Bußgeldbescheid ist auch nicht die Bundesstraße angegeben auf der mir der Beamte das angebliche Vergehen geschildert hat, sondern eine Straße innerorts, auf welcher ich definitiv nicht gefahren bin. Ich werde heute mal meinen Anwalt fragen, wie ich in einem solchen Fall in der richtigen Form Widerspruch einlegen kann. Ich berichte weiter. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Zeugenangaben auf Bußgeldbescheid" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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