» Xenon einbauen in sowieso schon illegalen Scheinwerfer? Steigert es die Strafe bei Kontroller?

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07.01.2013, 10:37
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G-Stylez
Zitatdie da wäre? genauer bitte für 92-95er Civics und für 96-00er Civics.
Retrofit Umbau zählt nicht, und die Angel Eyes mit Linse sind nicht für Xenon geprüft.

Jetzt bin ich ja mal gespannt...

Ich meine damit Scheinwerfer mit E-zeichen, das ist für mich legal in kombiation mit Xenon brenner usw. mit E-zeichen. Ob dafür geprüft oder nicht!

Der Scheinwerfer muss für die Verwendung mit Xenon freigegeben sein, dafür gibt es ein extra Prüfzeichen. :wall: Manche Leute....


pn
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07.01.2013, 11:19
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Steht bei den Angel Eyes sogar auf nem Aufkleber, das die nicht für Xenon zugelassen sind, ach ja es gibt auch Xenon für Reflektorscheinwerfer, siehe ältere Mercedes ;)

pn
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08.01.2013, 10:24
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G-StylezHattest du den zugelassene Scheinwerfer? also mit E-zeichen? möchte ja wissen ob sich die Strafe dann summiert oder so

Soweit mir bekannt darf mann die strafen nicht summieren sondern die teuerste wird da meistens geandet, so hat mir das nen polizist mal gesagt.

mfg


pn
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11.01.2013, 12:09
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@Shell@Castrol

was ist denn nun, wo steht denn bitte im Bußgeldkatalog etwas bezüglich falscher Leuchtmittel?


pn
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11.01.2013, 14:08
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Hi,

schnapp dir doch den nächsten Bußgeldkatalog und bletter selber durch, warum muss man hier eigentlich jedem das Essen Mundgerecht servieren? :no:

ZitatKraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht, Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler, seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten, zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchte, Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler, Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage, Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen

15€ Verwangeld !
Zu finden im VVwV 134

bzw.


Und nächstemal was freundlicher!

Ist doch klar das die Bußgeldstelle versucht euch mehr Kohle abzunehmen und allgmein immer schnell mit "Erlöschen der BE" kommt.
Da unsere Bußgeldstelle sich sowieso nie auf etwas "einlässt" und ziemlich arrogant in diesem Bezug ist, bitte ich eigentlich immer sofort um ein Gerichtstermin, sollen sich die armen Gerichte (die mit absoluter sicherheit was besseres zutun hätten) damit rumschlagen.
Kann ja nicht sein das sich die Bußgeldstelle über ihre Vorschriften setzt.

Gruß
Zitat"Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei
gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen *).

Verletzte Vorschrift:
§§ § 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat

Verwarnungsgeld: 20 Euro"


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pn
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11.01.2013, 18:57
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Shell@Castrol

15€ Verwangeld !
Zu finden im VVwV 134


Dabei heißt es doch immer, wenn man mit einem Xenonkit erwischt wird, man soll ca.150€ blechen und bekommt 3 Punkte.

Ist ja schon ein riesen Unterschied von einem Verwarngeld von läppischen 15-20€ oder gleich 150€ plus Punkte.

Kann das sonst jemand bestätigen, dass man "nur" ein Verwarngeld von ca. 20€ zahlen muss, wenn man mit Xenon erwischt wird?


pn
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11.01.2013, 19:52
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ich denke mal das is im Endeffekt Auslegungssache des Polizisten. Da wird dann noch Gefährdung etc. dazu kommen und wenn du ihm dann davon erzählst, dass fahren mit falschem Leuchtmittel laut Bußgeldkatalog mit nur 15-20€ Verwarngeld bestraft wird, dann wird dir bestimmt noch Vorsatz unterstellt....

 1x  bearbeitet
pn
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12.01.2013, 07:29
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Hi,

die Bußgeldstelle macht die Strafe, nicht die Polizei.
Ihr bekommt die Strafe ja auch von denen und nicht von der Polizei.

Bei einer Kontrolle wo ihr mit Xenon erwischt wurdet, haltet einfach die Beine still und wartet auf die Post. Äußert euch dann schriftlich zu dem Vorfall und erklärt der Bußgeldstelle das im fall vom Xenon keine BE-Erloschen ist da dies so garnicht im Bußgeldkatalog vorgesehen ist sondern nur ein Verwarngeld, nach meiner Erfahrung geht die Bußgeldstelle nicht auf sowas ein und schickt eucht ein Gerichtstermin.
Dort solltet ihr dann aber auch mit einem Anwalt vorbei schauen und ihm die Sachlage bezüglich Verwarngeld usw erklären.
Dann entscheidet das Gericht, wobei ich das sehr gute Chancen sehe das man mit einem Verwarngeld davon kommt (weils eben so niedergeschrieben ist im Katalog, und das zählt)

Sollte jemand wirklich in der Lage sein, dem kann ich gerne ein Aktenzeichen zuschicken wo ich das ganze vor Gerichtig geklärt habe.

Gruß


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pn
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15.01.2013, 13:52
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Deine Erfahrung bezüglich Xenon ist echt Hilfreich ;) Gut das manche Leute sich noch trauen auf ihr Recht zu bestehen auch wenn die Grünen etwas anderes sagen. In meinem Fall würde es aber nicht viel bringen, weil wenn ich Xenon nutzen werde, es ehe in einem Klarglassscheinwerfer einbau da mir das im OEM nix nützt da Streuglass. Und leider gibt es keine anderen Scheinwerfer für den del sol mit E zeichen als OEM daher hätte ich niemals eine BE.

Danke an alle die geholfen haben ;)


pn
Gast 
15.01.2013, 13:52
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