» *** WICHTIG*** Probleme mit Gutachten ......

Gilt Verkehrsrechtsschutz für nicht eingetragene Sachen?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenScheinwerferunterkannte ??
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Junior 

Name: Florian
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26.09.2007, 20:22
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Hey, erstmal hoffe ich das ich hier im richtigen Bereich bin .....

Mein Problem ....
Ich letzens aufm Weg zur Berufschule, dann hab ich an ner Ampel angehalten und so 5-10 sec später fährt mir ne Tus*** hinten drauf.

Es haldelt sich hierbei um einen 93èr EG5 der erst 101000km gelaufen hat. In super gutem Zustand bis auf Roststellen an den hinteren Radläufen.

So, ich am gleichen Tag in meine Firma und die haben dann den Gutachter gerufen der bei uns immer kommt (kommt aus Hamburg der Gutachter). Er halt die Karre inspizert und dann alles an die versicherung geschickt....

So heute hab ich denn auch mal was bekommen vom Gutachter.

Hier steht....
Reparaturkosten:3988,73€
Wiederbeschaffungwert:1900€ :dumb: :dumb: :dumb: :dumb: :dumb:
Restwert:500€

So und wie er mir das am letzen Donnerstag erklärt hat lese ich hieraus ... das ich 1400€ bekommen soll ....

Dann steht da noch
unter Sonstiges:
Wiederbeschaffungsdauer:12-14 tage (wie soll ich in der zeit für so wenig Geld ein so Top Auto wiederfinden .. da kann ich ewig suchen)
Zulassungskosten:100€
Umbaukosten:80€

und dann steht da noch irgendwo was von das ich 27€ pro tag ausfall bekommen soll oder so ... das verstehe ich jetzt nicht ganz ob ich das auch wirklich bekomme .... und ich bin der meinug das das vieeel zu wenig ist für ein super Auto .... leider hab ich im mom keine Pics .. das aber der EG in meiner Signatur ....

Über eure hilfe würde ich mich sehr freuen ... weil ich eigentlich mehr Geld dafür haben wollte ... und ich weiß nicht was ich jetzt machen soll .....

gruß Flo


pn
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26.09.2007, 22:30
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Frag ihn mal wie er auf 1900€ kommt.
Bei einem Honda kann das nicht der Marktpreis sein, denn die liegen fast immer über dem "Wiederbeschaffungswert"!

Du bekommst die 1900€ abzüglich des Erlöses vom Verkauf.
Du hast (so war's bei meinem Vater) 14 Tage Anspruch auf ein Mietwagen oder 27€ täglich. Aber nur, wenn du auch wirklich ein Auto brauchst.
Wenn du nur mal sonntags eine Spazierfahrt machst hast du keinen Anspruch. Wenn du ein Auto brauchst und du ein anderes benutzen kannst (Freundin, Frau, Mutter, Vater,...) solltest du mal ausrechnen, ob es vielleicht besser ist die 27€ zu nehmen und dann mit dem verfügbaren Auto zu fahren.


pn
Administrator 

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26.09.2007, 23:08
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Jo frag ihn mal. Bei Mobile.de kostet der billigste EG5 3500 EUR und der hat mehr gelaufen. 4000 braucht man mindestens um was gleichwertiges zu bekommen.

Gruß


pn email
Junior 

Name: Florian
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27.09.2007, 14:31
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Also ich habe keinen Mietwagen in anspruche genommen und fahre noch mit dem weiter ... aber das wissen die ja nicht. Dann würde ich ja die 27€ täglich ja schonmal bekommen oder????

Ich weiß auch das man so einen gut erhaltenen EG5 nicht unter (oder schwer) 3000-3500€ bekommt ... deswegen will ich mich mit dem Geld auch nicht zufrieden geben ......

Ich ruf da mal an .....

Hier noch ein paar Pics ....











pn
Veteran 

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27.09.2007, 14:55
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Wenn du auf der Suche nach nem guten EG5 bist,dann meld dich mal.
Bin am Überlegen meinen zu verkaufen...ansonsten reparieren lassen würd ich mal sagen.


pn
Junior 

Name: Florian
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27.09.2007, 15:06
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Ich will eigentlich keinen EG5 mehr haben ... will nen EG6 oder EG2 ....
und wenn der repariert wird ... dann mach ich das selber .... :yes:

Alsoooo... der Gutachter war nicht selbst zu erreichen aber der Typ der da dran war sagte das das Fahrzeug nach der Schwacke liste 1600€ wert ist :dumb: :dumb: :dumb:

Ich glaube die haben den Schuss nicht gehört ... das Auto ist ja wohl doppelt so viel wert .... ich werde nochmal mit dem Gutachter selbst reden .. damit geb ich mich sicher nicht zufrieden. Ich muss doch so viel Geld bekommen das ich mir einvergleichbaren EG wieder kaufen kann oder was?????

Und dann müssten die mir schon min 2500-3000€ zahlen .....

Im moment bin ich ganz schön sauer ... weil sone dumme Tus*** mir hinten drauf fährt und ich überhaupt garnix dafür kann, weil ich ja schon 10 sekunden an der Ampel stand ..... :wall:


pn
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27.09.2007, 15:15
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naja so wie ich das sehe übersteigen einfach die reparaturkosten den fahrzeugwert, was so viel heisst wie dass du nur noch den fzg wert bekommst. zzgl natürlich dem nutzungsausfall, den unkosten etc aber auch abzüglich des restwertes.
denn du behälst ja den eg noch.
könntest den auch der versicherung anbieten, dann bekommste sofern die einen käufer finden nichts abgezogen. ist aber unsinn da er aufm markt bestimmt noch mehr als 500 bringt.

was allerdings blöd ist dass sofern der schwackepreis stimmt nicht allzu viel zu machen sein wird.
der gutachter kann noch pluspunkte für zustand un km vergeben, auch für umbaukosten legen die evtl noch was drauf.
also wenn an dem wert noch was zu machen ist dann denk ich nur auf der schiene.


guck doch mal selbst bei schwacke o.ä. nach, vllt haben sie sich auch verguckt in der modell reihe


pn
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27.09.2007, 15:23
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Bei solchen Fragen:

http://www.captain-huk.de/

http://www.captain-huk.de/forum/index.php

DAS Expertenforum schlechthin bei solchem Ärger - hat mit der HUK übrigens nix zu tun, sind eher deren ständige Gegner.

Es gibt da eine Klausel, nach der man seinen Wagen tatsächlich für mehr als den Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert reparieren lassen darf, wenn man
  • die Reparaturen tatsächlich in einem Fachbetrieb durchführen lässt und nach tatsächlich angefallenem Aufwand abrechnet
  • den Wagen anschließend (mind. 6 Monate lang) weiterhin nutzt.
Lies Dich einfach mal ein.


pn
Junior 

Name: Florian
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27.09.2007, 15:38
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Zitatnaja so wie ich das sehe übersteigen einfach die reparaturkosten den fahrzeugwert, was so viel heisst wie dass du nur noch den fzg wert bekommst. zzgl natürlich dem nutzungsausfall, den unkosten etc aber auch abzüglich des restwertes.
denn du behälst ja den eg noch.
könntest den auch der versicherung anbieten, dann bekommste sofern die einen käufer finden nichts abgezogen. ist aber unsinn da er aufm markt bestimmt noch mehr als 500 bringt.

das ist alles schon richtig so ... aber ich verstehe diese scheiß Schwackeliste nicht .... das kann doch wohl kaum sein das ein gut erhaltener EG5 1600 Euro wert ist .... dann sollen die mir mal einen für das Geld anbieten ... das werden die nieee schaffen. Ich muss doch zumindest genug Geld bekommen damit ich mir nen vernünftigen neuen kaufen kan ....... :x :x :x :x


pn
Administrator 

Name: Marc
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28.09.2007, 10:59
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Du siehst das vollkommen richtig. Da würde ich auch hart bleiben und bei Bedarf einen Anwalt konsultieren. Was interessiert ein Preis in irgendeiner Liste, wenn man effektiv dafür kein Auto bekommt?

Der Witz ist aber auch, dass man einen EG5 mit einem Restwert von 500 EUR ansetzt. Das bekommt man alleine für den Motor bzw. dafür bekommt man schon mehr.

Gruß
Marc


pn email
Gast 
11.10.2007, 15:31
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