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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren Servus. Mal angenommen es kommt zu einem Strafverfahren wegen nicht eingetragener Sachen ->Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz. Straftatbestand siehe Zitat: Nun bietet die Verkehrsrechtschutz folgende Leistungen: http://www.adac.de/images/VRB%202006_tcm8-12332.pdf Ich möchte folgenden Absatz hervorben: Trifft das auf die oben geschilderte Situation zu? Habe ich mich vertan; Einen anderen Absatz nicht berücksichtigt? Deutet Ihr das selbe wie ich dadraus, dass wenn nachgewiesen wird, dass man mit Vorsatz dieses Teil angebaut hat (normal, oder?), was zum Erlöschen der BE und somit des VS geführt hat, die Rechtsschutz sich die durch das betreffende Verfahren entstandenen Kosten wiederholen kann? Steht das nicht im krassen Widerspruch zu folgendem Werbeversprechen? Quelle: http://www.adac.de/Versicherungen/Rechtschutz/Vorteile/default.asp?ComponentID=79560&SourcePageID=10376 |
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Elite ![]() Name: Thomas Fahrzeug: Duke 690 R , YFZ450 , Element Anmeldedatum: 22.10.2006 Beiträge: 1435 Wohnort: Zwickau | zitieren Hallöle also das Rechtschutzversicherungen sich da absichern is ja wohl klar ... also alles was du vorsätzlich begehst wirst wohl nich bezahlt bekomm... und warum steht das im wiederspruch zu dem versprechen ? eine rechtsschutzversicherung ist ja nich gleichzusetzen mit immer Recht bekommen ... denk mal drüber nach mfG Thomas |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren Ne Rechtschutzversicherung ist kein Anwalt, der die Augen zumacht, wenn es sein muss.... wie der Gep schon sagt.....bei Vorsatz zahlt die Vers. keinen Heller ![]() die wägen auch vorher ab, was machbar ist und was nicht |
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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren jo vorsatz ist doch bei tuningteilen immer, oder? ![]() einerseits sagen sie man muss nichts zahlen, wenn man nicht recht bekommt, behalten sich aber forderungen in dem fall vor. und das soll nciht widersprüchlich sein? ![]() |
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Spam-Master ![]() ![]() Name: Mirko Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EG2, BMW E61 530dA LCI Anmeldedatum: 28.09.2005 Beiträge: 10696 Wohnort: Weißenfels | zitieren es geht ja nicht um das Tuningteil ansich, sondern um eine Nichteintragung und die Worte: ''Wußt ich nich'' helfen Dir da nicht weiter....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ![]() |
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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren jep so ist dat leider. nichteintragung ->be erlöschen->vs erloschen->stafverfahren |
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Elite ![]() Name: Thomas Fahrzeug: Duke 690 R , YFZ450 , Element Anmeldedatum: 22.10.2006 Beiträge: 1435 Wohnort: Zwickau | zitieren jo jetz had ers ![]() |
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Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16866 Wohnort: Mandschouku | zitieren somit auch keine kostenfreie intervention seitens der rechtsschutz möglich, da mit vorsatz? |
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Elite ![]() Name: Thomas Fahrzeug: Duke 690 R , YFZ450 , Element Anmeldedatum: 22.10.2006 Beiträge: 1435 Wohnort: Zwickau | zitieren Ja genau ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Gilt Verkehrsrechtsschutz für nicht eingetragene Sachen?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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