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Name: Christian
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16.09.2013, 10:56
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Hallo Zusammen,

ich habe mich vor gut einem Jahr nebenberuflich selbstständig gemacht und zahle seitdem einen Haufen Steuern :suspekt:

Nun schaue und lese ich immer wieder von verschiedenen Dingen, die ich von der Steuer absetzen kann.
Arbeitsmaterial, Werbungskosten, Km-Pauschale usw sind ja offensichtlich.
Aber hinzu kommen ja so Dinge wie Reinigungskosten für Kleidung, die einem nicht sofort einfallen.

Gibt es da irgendwo eine detaillierte Auflistung an allen Punkten, die man absetzen kann und in welcher Höhe.

Mein erster Versuch letztes Jahr, dies über den Steuerberater laufen zu lassen, hat nicht wirklich funktioniert. Der hat nur das verwertet, was ich eingereicht habe. Wirkliche Tipps gab es von der Seite nicht :no:

Vielleicht kann ich hier noch ein paar gute Adressen erfahren?! Gibt hier ja auch den ein oder Anderen, der sich selbstständig gemacht hat.


ciao Chris:)


pn
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Name: Lars
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16.09.2013, 12:46
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Alle Kosten die das Fahrzeug betreffen mit dem die Selbstständigkeit ausgeübt wird(Sprit, Steuer, Versicherung, Reparatur/am besten mit Fahrtenbuch um zu ermitteln wie viele KM gewerblich und wie viele Privat sind).

Parkkosten, Kundenessen wenn du ihn zum essen einlädst(;-) ), wichtig hierbei Bewirtungsquittung bei Bezahlung fordern.
Es kann auch nur das Gericht des Kunden abgesetzt werden, nicht dein eigenes.

Ich kann zb keine Reinigungskosten oder Kosten für nicht Kleidung absetzen, da ich diese theoretisch auch im privaten tragen könnte.

Im Grunde kannst du jede Ausgabe die du machst hinterfragen und überlegen wofür du das Geld ausgibst.
Brauchst du ein Büro für deine Tätigkeit? Möbel Anschaffungen für das Büro,Laptop,Drucker usw. alles absetzen nach AFA Tabelle.

Selbst Kaffee den du verbrauchst kannst du absetzen(nur Teile, sonst rechnen die noch wie viel Kaffee du deinen Kunden theoretisch ausgeschenkt hast^^).

Mehr fällt mir spontan nicht ein.



Verfasst am: 16.09.2013, 12:48
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Edit sagt Altersvorsorge auch absetzen !
pn
Premium-Member 

Name: Christian
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16.09.2013, 16:47
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Danke, ich habe bis lang folgende Punkte:

  • Werbungskosten
  • Altersvorsorge und Rentenversicherung
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitskleidung
  • Mitgliedsbeiträge
  • Fortbildungskosten
  • Miete Anteilig (inkl. Nebenkosten)
  • Telefon/Internet (Anteilig)
  • Kontogebühren
  • Spenden
Ich hatte die Hoffnung, dass es irgendwo im Netz eine Seite gibt, die mir noch mehr Möglichkeiten nennt.
Aber natürlich kann man hier auch einfach alle Segmente sammeln.


pn
Premium-Member 

Name: Lars
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16.09.2013, 18:59
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Ich würde mich nach einem anderen Steuerberater umsehen, dafür dass man das maximale absetzen kann ist er da. Kostet ja meistens auch eine Stange Geld.

Das deutsche Steuerrecht ist leider sehr umfangreich.


pn
Premium-Member 

Name: Christian
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17.09.2013, 06:54
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Ohja, war erschrocken, als er mir sagte, was das kostet. Und daher habe ich mir überlegt, ob ich nicht schlussendlich besser damit fahre, wenn ich evtl. nicht 100% ausschöpfe, mir dafür aber eine Stange Geld spare.

pn
Gesperrt 
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22.09.2013, 14:08
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Zachan
Parkkosten, Kundenessen wenn du ihn zum essen einlädst(;-) ), wichtig hierbei Bewirtungsquittung bei Bezahlung fordern.
Es kann auch nur das Gericht des Kunden abgesetzt werden, nicht dein eigenes.

Stimmt nur bedingt. Das eigene Essen wird in der Regel mit 70% als Ausgabe gewertet. Es ist ja ein Geschäftsessen und der Eigenanteil kann nicht mit 100% rausgestrichen werden. Das Trinkgeld kann auch zu gewissen Teilen steuerlich abgesetzt werden.

Zachan
Ich kann zb keine Reinigungskosten oder Kosten für nicht Kleidung absetzen, da ich diese theoretisch auch im privaten tragen könnte.

Stimmt auch nicht so ganz, denn das Hemd, eine Jeans, selbst eine Jacke kann von den Reinigungskosten her abgesetzt werden. Eine Jogginghose wird schwer zu erklären sein.

Zachan
Selbst Kaffee den du verbrauchst kannst du absetzen(nur Teile, sonst rechnen die noch wie viel Kaffee du deinen Kunden theoretisch ausgeschenkt hast^^).

Der wird dann komplett als Geschäftsausgabe eingereicht und abgerechnet. Ist ja kein Problem, man sollte nur die etwaigen Bons dementsprechend aufheben, damit man den Kauf belegen kann. Ich lasse an der Kasse im Supermarkt getrennt meine Einkäuf (privat und gewerblich) kassieren.

Reisen kannst du mitunter auch als Geschäftsausgaben deklarieren. Musst nur wissen, auf was zu achten wäre. Toilettenpapier für das Büro geht auch komplett als Geschäftsausgabe. Handykosten zu gewissen Teilen. Strom, Miete, Nebenkosten etc. auch zu gewissen Teilen, sofern du von zu Hause aus arbeitest und kein Büro hast. Wenn du ein Büro hast, gehen solche Kosten komplett als Ausgabe in die Buchhaltung.

Vielleicht gibst du doch etwas für einen vernünftigen Steuerberater aus, der nicht nur Dienst nach Vorschrift macht, denn am Ende kann sich das schon lohnen. Erreichst du irgendwann diverse Grenzen, sodass du Gewerbesteuer bezahlen müsstest, so wärst du froh, wenn durch den erhöhten Kostenaufwand durch den Steuerberater, eben diese Steuer gar nicht erst greift.

Deine Krankenversicherung ist auch eine Geschäftsausgabe. Wie viel genau absetzbar ist, weiß ich nicht, dafür habe ich einen Steuerberater.


 2x  bearbeitet
pn
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24.09.2013, 20:26
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straciers
Zachan
Parkkosten, Kundenessen wenn du ihn zum essen einlädst(;-) ), wichtig hierbei Bewirtungsquittung bei Bezahlung fordern.
Es kann auch nur das Gericht des Kunden abgesetzt werden, nicht dein eigenes.

Stimmt nur bedingt. Das eigene Essen wird in der Regel mit 70% als Ausgabe gewertet. Es ist ja ein Geschäftsessen und der Eigenanteil kann nicht mit 100% rausgestrichen werden. Das Trinkgeld kann auch zu gewissen Teilen steuerlich abgesetzt werden.

Fast...den Vorsteuerabzug kannst du komplett tätigen, vom Nettowert werden 30% als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gerechnet, was dann handelsrechtlich dein Gewinn schmälert aber nicht steuerrechtlich.

straciers

Zachan
Ich kann zb keine Reinigungskosten oder Kosten für nicht Kleidung absetzen, da ich diese theoretisch auch im privaten tragen könnte.

Stimmt auch nicht so ganz, denn das Hemd, eine Jeans, selbst eine Jacke kann von den Reinigungskosten her abgesetzt werden. Eine Jogginghose wird schwer zu erklären sein.

Blödsinn...das was du gerade beschrieben hast, betrifft ArbeitskleidungsANSCHAFFUNG. Die Reinigung wird nach einer simplen Tabelle berechnet. z.B. 2 kg Buntwäsche * 48 Wochen * 0,48 €. Dazu kommt noch die Trocknerpauschale.

straciers
Zachan
Selbst Kaffee den du verbrauchst kannst du absetzen(nur Teile, sonst rechnen die noch wie viel Kaffee du deinen Kunden theoretisch ausgeschenkt hast^^).

Der wird dann komplett als Geschäftsausgabe eingereicht und abgerechnet. Ist ja kein Problem, man sollte nur die etwaigen Bons dementsprechend aufheben, damit man den Kauf belegen kann. Ich lasse an der Kasse im Supermarkt getrennt meine Einkäuf (privat und gewerblich) kassieren.

Sehr lobenswert und eine große Erleichterung für deinen Bearbeiter, aber solange du keine Kapitalgesellschaft bist -> absolut unnötig.
straciers
Reisen kannst du mitunter auch als Geschäftsausgaben deklarieren. Musst nur wissen, auf was zu achten wäre.

Auf was sollte man da bitte achten? Reisen sind Reisen. Ein Fahrtenbuch ist extrem aufwendig und wird vom Finanzamt nur sehr selten anerkannt (vorallem seit 2012). Also entweder das Auto ins Betriebsvermögen und mit der 1%-Regelung leben oder du schreibst alle deine reisen auf und setzst diese mit der Pauschale ab, der Nachteil -> kein Vorsteuerabzug.
straciers
Toilettenpapier für das Büro geht auch komplett als Geschäftsausgabe.
richtig

straciers Handykosten zu gewissen Teilen.

Wenn du damit den Eigenverbrauch meinst, kann man diesen sehr einfach umgehen.
straciers
Strom, Miete, Nebenkosten etc. auch zu gewissen Teilen, sofern du von zu Hause aus arbeitest und kein Büro hast.

Ist zwar deutlich komplizierter, aber im Großen und Ganzen stimmts.
straciersWenn du ein Büro hast, gehen solche Kosten komplett als Ausgabe in die Buchhaltung.
straciers
Vielleicht gibst du doch etwas für einen vernünftigen Steuerberater aus, der nicht nur Dienst nach Vorschrift macht, denn am Ende kann sich das schon lohnen.
Ja und am Ende kommt der Betriebsprüfer und du darfst die Steuer nebst Zinsen nachzahlen...[/quote]
straciers Erreichst du irgendwann diverse Grenzen, sodass du Gewerbesteuer bezahlen müsstest, so wärst du froh, wenn durch den erhöhten Kostenaufwand durch den Steuerberater, eben diese Steuer gar nicht erst greift.
Hmm...§32 EStG Gewerbesteuer wird als Steuerermäßigung von der Einkommensteuer abgezogen. Das Bedeutet deine Steuerbelastung bleibt gleich.
straciers
Deine Krankenversicherung ist auch eine Geschäftsausgabe. Wie viel genau absetzbar ist, weiß ich nicht, dafür habe ich einen Steuerberater.
Blödsinn...Ist eine Sonderausgabe gem. § 10 Abs. 3 EStG. Diese kannst du nur "von der Einkommensteuer absetzen"

Falls du noch Fragen hast gerne PN @TreadErsteller


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
24.09.2013, 20:26
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