» Schlüsselübergabe: Restliche Miete zurück oder Verzicht auf Leistung?

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21.04.2013, 11:18
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Die Frage kam mir so zwischendurch. Kein konkreter Fall.

Gehen wir mal davon aus, dass jemand seinen Mietvertrag kündigt. z.B. zum 31.12. des Jahres, zieht aber schon zum 31.05. aus und übergibt an dem Tag auch den Schlüssel an den Vermieter.

Muss er nun die Miete für die restlichen 6 Monate zahlen weil er durch die Schlüsselübergabe auch automatisch auf die Wohnung als Leistung verzichtet hat oder hat der Vermieter mit Annahme des Schlüssels (konkludent) dem vorzeitigen Wegfall der Leistung zugestimmt?

Ich finde das interessant, weil ich a) nirgends was dazu finde und b) schriftlich ja nichts mehr fixiert wird. Viele machen noch ein Übernahmeprotokoll aber das war es dann auch. Da steht dann ja nicht drin, dass der Mieter explizit auf die Leistung verzichtet.

Ergänzend dazu könnte man sich auch fragen was ist, wenn der Vermieter einen neuen Mieter in der Zeit findet. Müsste er dann den alten Mieter erstmal fragen oder darf er dann schlicht davon ausgehen, dass ein Leistungsverzicht besteht und er doppelt kassiert?

Gruß


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21.04.2013, 11:21
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da kommts bestimmt auf die kündigungsfrist an die im mietvertrag vereinbart wurde.

pn
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21.04.2013, 15:15
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Geh davon aus, dass die Kündigungsfrist nicht unterschritten wird. Fakt ist, dass Du eine Leistung nur dann bezahlen musst, wenn Du sie auch erhälst außer Du verzichtest auf die Leistung. Ähnliches gilt z.B. wenn Du einen Handyvertrag hast. Raus kommst Du nicht, aber Du kannst Dich mit Leistungsverzicht "freikaufen". Die Frage ist aber ob in meinem Beispiel überhaupt ein Leistungsverzicht erfolgte. Denn der muss ja von Seiten des Leistungsempfängers aktiv gefordert werden. So glaube ich das jedenfalls.

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21.04.2013, 15:40
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Der Mieter muss die volle Miete (also inklusive Nebenkosten/Betriebskosten) bis zum Ende des Mietvertrags weiter zahlen ! Ob er ein paar Tage, Wochen oder sogar Monate vorher auszieht ist irrelevant. Solange er dem Vermieter keinen Nachmieter präsentiert oder der Vermieter einen Nachmieter findet ist der eigentliche Mieter bis Vertragsende verpflichtet zu zahlen ;)

Da ändert auch die Schlüsselübergabe etc. nichts dran, ein Vertrag muss eingehalten werden ! Anbei ein Link -->

http://www.rechtsurteile.com/allgemein/vorzeitiger-auszug-mieter-muss-bis-zuletzt-auch-alle-betriebskosten-weiterzahlen/


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21.04.2013, 15:59
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Im Gegenzug ist der Vermieter aber genauso verpflichtet die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Schließlich bezahlt man dafür.

Also meinst Du, dass mit der Schlüsselübergabe automatisch auf die Leistung verzichtet wird?

Laut der Rechtsprechung ist der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ja maßgeblich für die Erfüllung von § 546 BGB Satz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546.html
Zitat(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Der Punkt ist ja, dass das Mietverhältnis noch gar nicht beendet wurde. Es endet ja erst am 31.12.


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21.04.2013, 16:12
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Also ich verstehe das so das der Mieter welcher frühzeitig auszieht mit der Schlüsselübergabe quasi auf die Leistung (in dem Fall die Wohnung) verzichtet, ihn das aber nicht davon entbindet die Miete weiter zahlen zu müssen.. !

Edit : Mir fällt noch ein wenn der Mieter den Schlüssel erst bei Vertragsende zurückgeben wollen würde, was auch sein gutes Recht ist, so müsste er dennoch potenziellen Nachmietern welche der Vermieter eventuell auftreibt Zugang zur Wohnung gewähren. Insofern ist es ja eigentlich dann unproblematischer wenn man wie in Deinem Beispiel den Schlüssel auch sofort zurück gibt. Dies tut man ja wie gesagt freiwillig, es entbindet aber ja trotzdem nich von der Verpflichtung bis Vertragsende zu zahlen.
Sollte der Vermieter allerdings kurzfristig Nachmieter finden, so darf er natürlich nicht doppelt Miete kassieren und muss den alten Mieter verständigen bzw. davon in Kenntnis setzen. Und alles in allem kann man in der Regel vieles auf Kulanz regeln, etc.

Hab jetzt für das Letzte auch keine Quelle oder so, müsste man mal suchen. Kann mich aber noch an n ähnlichen Fall erinnern ;)


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
21.04.2013, 16:12
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