» Ärger mit Ex-Vermieter

Woher bekommt man Paketklebebandzuschnitte bzw. wie heißen die?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenDeutsche Post-Filiale verweigert Paket weil kein Absender draufsteht
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28.07.2013, 09:31
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Moin, ich werde euch wenn die ganze Sache mal durch ist auführlich informieren.
Im moment steht die gute Frau auf stur, keinerlei einsicht.
Es scheint ihr spass zu machen und kommt mit neuen Forderungen. :puke:
Haben ihr ein sehr gutes Angbot gemacht. :dumb:
Denke nicht das sie übers Gericht mehr bekommt... :roll:


pn
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28.07.2013, 20:49
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Bezahl dein angebot,. Wie gesagt, klagen muss sie. Macht sie eh nicht.

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16.09.2013, 12:38
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stand heute ist, ich hab jetzt 680 € für das Tabezieren bezahlt und 600 € für Stromnachzahlung da vom Vermieter nicht abgelesener stromstände diese geschätzt wurden :no:

pn
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19.09.2013, 22:12
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Sag mal junge du bist wohl einer der jeden morgen aufsteht"""" ist jetzt nicht böse gemeint aber du lässt dich vom Vermieter doch einfach abzocken! Nach 9 Jahren was du drin gewohnt hast und evtl noch jemand vor dir ist laminat nix mehr wert! Zeitwert der Badewanne die früher mal 500dm gekostet hat dürfte sich bei nem Kasten becks einpendeln! Tapezieren musst du gar nix! Hier wird vom Vermieter einfach betrug betrieben! Wenn der Vermieter keine Firma zum stromablesen beantragt bzw keiner ablesen kommt ist das deine schuld? Wie geht sowas überhaupt was ist denn das für ein stromanbieter? Der hätte von mir einen Vogel gesehen mehr aber auch nicht!

Bin vor 2 Jahren umgezogen weil mein vermieter meinte Heizung Muss im winter nicht gehen bis er von meinem Nachbar einen übergebraten gekriegt hat weil der nach 12 Stunden Baustelle nicht Duschen konnte ;) so als kleines Beispiel am Rande da kann ich viele davon nehmen!

Beim Auszug habe ich die Bude ausgeräumt und von mir gemachte löcher in den Wänden mit Klopapier gestoppt und Farbe drüber! Die eingangstür habe ich zugespachtelt und mit autolack neu gespritzt weil ich die 2 mal eingetreten habe! Mehr habe ich nicht gemacht! Und ich habe sogar meine Kaution wieder!

Dein Vermieter würde von mir höchstens den Zeitwert der Badewanne Kriegen den rest kann er sich in die Haare schmieren! Oder kriegst du ein neues Auto wenn dir in jemand eine 20 Jahre abgeranzte Schüssel reinfährt? Wo gibt's denn sowas? Sag dem Vermieter der kann dich mal und lass den Klagen! Zu 99% bin ich mir sicher dass ders eh nicht macht! Das riecht für mich nach richtiger abzocke!


pn
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20.09.2013, 05:18
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Und Du bist ein richtiger Experte, was? Merkt man auch direkt ...

So einfach ist es nämlich durchaus nicht immer. Kennt hier irgend jemand die Formulierungen im Mietvertrag? Oder sonstige Umstände des Vertragsverhältnisses? Was hat der Vermieter mit dem Stromanschluss des Mieters zu tun? Der Stand wird bei Rückgabe gemeinsam notiert und dann kann der MIETER SEINEN EIGENEN STROMANSCHLUSS abmelden. Das ist weiß Gott erstmal nicht das Problem vom Vermieter ...

@Heiko: Du solltest Dich bitte nicht auf Aussagen des Internet verlassen in einer rechtlichen Angelegenheit, die rechtlich so unübersichtlich geregelt ist wie das Mietrecht. Jeder weiß was, nur keiner was Richtiges. Stammtischwissen eben ...


pn
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20.09.2013, 05:47
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Bin keineswegs ein Experte und der Beitrag ist wie gesagt nicht böse gemeint aber meiner Meinung nach will sich der Vermieter die komplette Bude neu vorrichten auf kosten des Mieters und das ist ne Frechheit, würde ich nicht mitmachen!

pn
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20.09.2013, 07:09
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phobosBin keineswegs ein Experte und der Beitrag ist wie gesagt nicht böse gemeint aber meiner Meinung nach will sich der Vermieter die komplette Bude neu vorrichten auf kosten des Mieters und das ist ne Frechheit, würde ich nicht mitmachen!

Ob das eine Frechheit ist, oder ob die Umstände hier so liegen dass es (zumindest teilweise) gerechtfertigt ist, kann man schwer einschätzen. Das ist von vielen vielen Faktoren abhängig, zB:

  1. vom Mietvertrag
  2. von der Person des Vermieters (denn damit ist auch verbunden, ob es sich um einen sog. "Formularmietvertrag" handelt oder nicht)
  3. von der Nutzung und den Beschädigungen
  4. von den Handlungen des Mieters bisher
Und da sind auch 2 Mietverhältnisse niemals miteinander vergleichbar. Und selbst wenn man 2 vergleichbare Mietverhältnisse hätte, kann das in unterschiedlichen Amtsgerichtsbezirken im Streitfall zu unterschiedlichen Urteilen führen. Das ist ein schwieriges und vielschichtiges Thema und lässt sich nicht auf die Schlagworte reduzieren die jeder gehört hat und anwendet, wie zB:

  • man muss bei Auszug nicht mehr renovieren, entspr. Vereinbarungen im (Formular-)mietvertrag sind unwirksam. Aber weiß hier irgendjemand was unter "Formularmietvertrag" in diesem Fall zu verstehen ist?
  • man bringt 3 Nachmieter, dann ist man aus dem Mietverhältnis draußen. Auch so ein Irrglaube, mit dem Vermieter immer wieder konfrontiert werden.
Jeder Bürger/Mieter nimmt sich aus einem dicken Urteilsspruch über mehrere Seiten, der in einer bestimmten Sache gefällt wurde, das raus was ihm gefällt und stellt es als allgemeingültig dar. Was es in den meisten Fällen aber nicht ist.

Und falls nun die Frage auftaucht: ja, ich kenne mich glaube ich etwas in der Materie Mietrecht aus. Ich mache das seit fast 25 Jahren beruflich, und auch teilweise vor Gericht. Sowohl als Partei als auch in meiner Funktion als gerichtszugelassener Gutachter. Und nein, ich kann Heiko nicht zweifelsfrei helfen. Weil mir 1. nicht die vollständigen Informationen zur Verfügung stehen. Und weil es 2. den Umstand der "unerlaubten Rechtsberatung" gibt, wenn man in fremden Angelegenheiten rechtsberatende Hilfe leistet. Und deshalb sollte auch jeder Privatmann in einem Forum vorsichtig sein mit konkreten Tipps in Rechtsdingen. Das kann ein Boomerang werden ... sowohl für den Beratenden als auch für den Beratenen ...

@Heiko: wenn Du Zweifel daran hast, dass es richtig ist wie das abgelaufen ist, dann solltest Du wirklich eine Prüfung bei kompetenter und erlaubter Stelle anstreben. Hier das alles bringt Dir nichts!

Um die Stromabrechnung wirst Du Dich aber doch selbst kümmern können, mit dem richtigen Zählerstand (der ja hoffentlich gemeinschaftlich abgelesen wurde?) kannst Du ja eine neue Abrechnung vom Versorger anfordern.


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20.09.2013, 08:30
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Der Mietvertrag ist doch völlig irrelevant. Dass man Tapezieren nicht bezahlen muss ist quasi Gesetz:
http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html

Wie man dort lesen kann, ist selbst eine gültige Klausel in diesem Fall ungültig, denn es geht hier um den Auszug und da ist es in jedem Fall ungültig die Renovierungskosten zu verlangen. Außer er wohnt seit 10 Jahren da und hat nie renoviert, aber wie will der Vermieter das belegen bzw. wer ist schon so dämlich und geht das Risiko ein vor Gericht zu verlieren.

Und wenn der Stromzähler nicht abgelesen wurde.. ist eben die Frage wer dafür verantwortlich war.

Ich bleibe daher bei meinem Vorschlag. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht würde ich eine Summe X bezahlen und das wars dann. Den Rest kann der Gegner wenn er unbedingt will einklagen. Dann kann man immer noch zu einem Anwalt gehen.


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20.09.2013, 08:56
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"Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren." steht ja in Deinem Link schon drin.

Außerdem hat Heiko ja schon Arbeiten gemacht - damit hat er ja eh schon manches ausgehebelt.

Wie er vorgeht ist ja eh seine Sache, ich wollte nur drauf hinweisen, dass es kein einfaches Thema ist und im Einzelfall durchaus anders sein kann als die landläufige Meinung (und auch der Mieterbund hat nicht immer recht, das ist eine Pro-Mieter orientierte Interessengemeinschaft - mit dem Ziel ein streitiges Verfahren vor Gericht zu führen. Nur so verdienen die Geld). Und ich wollte darauf hinweisen, dass sich eher mal keiner zu weit aus dem Fenster lehnen sollte mit rechtlichen Tipps.

Wer Recht hat oder nicht - entscheidet im Zweifel das Gericht ;-)


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20.09.2013, 09:17
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Du musst auch weiterlesen:
ZitatUnwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren, immer nach seinem Auszug zu renovieren, oder die zusätzlich das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, oder das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden verlangen.


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20.09.2013, 15:10
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