» Deutsche Post-Filiale verweigert Paket weil kein Absender draufsteht

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19.09.2013, 14:35
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Hi,

ich versende im Jahr 100-200 Pakete. Bei meinen selbst frankierten Paketen geht alles automatisch über paket.de mit Absender etc. Allerdings sind auch Retouren dabei wie z.B. von Amazon Anzeige, wo dann kein Absender drauf steht. Und Ressourcen, Zeit, usw. sind mir schlicht zu schade um einen Absender hinzuzufügen. Ich mag faul sein, aber ist ja auch einfach meine Sache. Sollte Amazon umziehen, dann muss ich eben mit dem Schaden leben. Halte ich aber für mehr als unwahrscheinlich.

Heute fahre ich also erneut zur Filiale und eine Vertretung behütet den Tresen. Wie gehabt gebe ich meine Pakete ab, doch zwei davon tragen keinen Absender und diese könne sie nicht annehmen. Dann erwiderte ich, dass ich sicherlich keinen Absender hinzufügen werde, da Amazon nicht vor hat umzuziehen. Das ist ihr aber egal, denn der Absender sei Pflicht. Auf Wiedersehen. So dann verließ ich die Filiale und fuhr zur nächsten (ich habe drei in der Nähe, also von der Entfernung her egal).

Die Beschwerde an die Post ist gerade raus. Mal sehen ob die Kollegen ein Qualitätsmanagement besitzen.

Gruß


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19.09.2013, 15:13
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Kann dir gleich sagen, eine Beschwerde bringt rein garnichts.
Schon 100mal das thema mitta post!

Kanns sogar noch toppen!
Da ich nich zuhause war als der paketbote um 12uhr das paket zustellen
wollte und niemand anderes von 11mieter zu hause war, hinterließ er mir
ne abholkarte.
Komisch, ick wohn unterm dach und es gibt keine briefkästen.
Wie zum geier is der abholschein da hoch gekommen???
Stand bestimmt die Haustüre offen, um 12uhr und niemand is da...
Egal.
Bin also am nächsten tag in die post wo ichs abholen soll.
Gebe die karte ab und nu kommts:
Ihren Personalausweis bitte... hm... auf dem paket steht ihr nach name
aber kein vorname! Ich kann ihnen das paket nicht aushändigen!

What???

Daran gabs nix zu rütteln.habe das paket nach 30minuten diskusion
nicht bekommen.es ging an den absender zurück!
Ich durfte dann ein zweitesmal versand zahlen!!!


Habe bei der post beschwerde eingereicht.
Als antwort bekamm ich:
Unsere mitarbeiterin hat vollkommen korrekt gehandelt.
Durch fehlen des vornamens war der empfänger nicht eindeutig
zu bestimmen.


DHL= Drogen Handel Leipzig


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pn
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19.09.2013, 15:34
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mgutt......Und Ressourcen, Zeit, usw. sind mir schlicht zu schade um einen Absender hinzuzufügen. Ich mag faul sein, aber ist ja auch einfach meine Sache...
mgutt
...So dann verließ ich die Filiale und fuhr zur nächsten (ich habe drei in der Nähe, also von der Entfernung her egal).

Die Beschwerde an die Post ist gerade raus. Mal sehen ob die Kollegen ein Qualitätsmanagement besitzen.

Gruß

Das ist jetzt nicht dein Ernst???? :laugh:

In der Zeit hättest du deine Ressourcen lieber damit verbringen sollen einen Absender auf den Paketschein nach zu tragen! Einschließlich deiner "Ressourcen" ein Beschwerdebrief zu schreiben und diesen Beitrag zu verfassen! :dumb:

=>=>=>=> Das ist KEIN in Frage stellen deines besonderen rechtes Beiträge in deinem eigenen Forum zu verfassen, geht NUR um die Zeit die du mit dem Paket mehr verbracht hast!


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19.09.2013, 15:39
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Wieder was gelernt. Bei Briefen ist der Absender keine Pflicht laut Postgesetz:
ZitatDie Angabe des Absenders ist jedoch nach dem Postgesetz (PostG) nicht verpflichtend.

DHL setzt es aber für Pakete voraus:
Zitat2.3 EMPfäNGERANGABE
(1) Die Anschrift muss die Zustellanschrift des Empfängers kennzeichnen und von oben
nach unten geordnet die folgenden Adresselemente enthalten:
• den Namen des Empfängers,
• Straße und Hausnummer, nach Möglichkeit auch die Nummer des Stockwerks und ggf. die
Wohnungsnummer
• Postleitzahl und Bestimmungsort
Es sind keine Leerzeilen zwischen den Adresselementen einzufügen.
(2) Für den Versand in das Ausland sollte das Adressformat des Empfangslandes verwendet werden. Falls das nicht bekannt ist, sind die oben beschriebenen Adresselemente zu
vermerken sowie zusätzlich:
• Bestimmungsort mit Postleitzahl in Blockschrift und lateinischen Buchstaben
• Bestimmungsland in Blockschrift und lateinischen Buchstaben in der untersten Zeile der
Zustellanschrift auf deutsch sowie englisch oder französisch. Es sind keine Länderkürzel
anzugeben.
(3) Postfach-Adressen können nicht als Zustellanschrift verwendet werden.

2.4 ABSENdERANGABE
(1) Alle Sendungen müssen eine korrekte und vollständige Absenderangabe tragen. Die
Absenderangabe muss einen Ort in Deutschland bezeichnen, um im Falle der Unzustellbarkeit oder sonstiger Unregelmäßigkeiten eine Rückbeförderung und Nachfragen an den Absender zu ermöglichen. Die Absenderangabe soll in der Anordnung und in den Bestandteilen
der Anschrift (Abschnitt 2.3) entsprechen. Die Absenderangabe darf nicht unterhalb der
Empfängeranschrift stehen.
(2) Bei inländischen Sendungen kann auf die äußerliche Angabe des Absenders verzichtet
werden, wenn
• eine Sendung den Vermerk „Wettbewerbsarbeit, Absenderangaben in der Sendung“ trägt
und die Absenderangabe tatsächlich dem Inhalt der Sendung zu entnehmen ist,
• bei einer mit Freistempelabdruck freigemachten Sendung der Freistempelabdruck den
Namen des Absenders, die Zustellangabe und die Bezeichnung des inländischen Wohn-
bzw. Geschäftsorts enthält.

Naja, hat die andere Filiale aber wie gesagt auch nicht interessiert bzw. hat noch nie irgendeinen interessiert.


dhl-versandbedingungen-paket-national-international-09-2010.pdf [164,7KB]



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19.09.2013, 15:45
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beides vollkommen korrekt von der post.

der absender hat dort draufzustehen. bei ner retoure kann man natürlich auch n auge zudrücken, aber im Prinzip ist das so und man sollte es doch auch so tun.
man stelle sich vor das Etikett wird auf dem empfängerteil unleserlich(aus welchen gründen auch immer: Zettel abgerissen, Wasser draufgeschüttet, beim transport beschädigt....) dann kann man wenigstens den absender ermitteln.
jetzt schmipfst du über die post, da sie es nicht annehmen wollte, würdest aber genauso schimpfen wenn einer der oben genannten fälle eintritt und das paket nicht ankommt und dann verschollen ist.
klar ist das sehr unwahrscheinlich, aber auch das kann passieren.

zu dem 2ten: kein fehler der post.
dein bruder oder dein vater oder sonst wer mit deinem Nachnamen hätte das abholen können, was nicht korrekt ist.
stell dir vor du lebst in einem mehrgenerationenhaus und bei euch heißt jeder Müller.
woher soll die frau am schalter wissen für wen das ding jetzt ist?
eindeutig ein fehler des Absenders.
ich hätte das ding direkt auf " nicht AGB Konform" gescannt und es zurückgeschickt, ohne es auf die filiale zu bringen. das war evtl n fehler vom Zusteller.
aber der fehler entsteht zuerst durch den Absender, das ist Fakt


pn
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19.09.2013, 16:04
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D-HZSDIn der Zeit hättest du deine Ressourcen lieber damit verbringen sollen einen Absender auf den Paketschein nach zu tragen! Einschließlich deiner "Ressourcen" ein Beschwerdebrief zu schreiben und diesen Beitrag zu verfassen!

Der "Brief" wurde per Kontaktformular abgesendet. Das war eine Sache von 2 Minuten. Der Beitrag im Forum hat länger gedauert. Aber stell Dir Deinen Tag ohne meinen erheiternden Beitrag vor. Das wäre echt langweilig geworden :D

Übrigens stelle ich selbst häufig Retouren-Scheine aus, wo ich Absender und Empfänger bin. Ist bestimmt auch verboten. :hrhr:



Verfasst am: 19.09.2013, 16:04
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NUMMA EINSman stelle sich vor das Etikett wird auf dem empfängerteil unleserlich(aus welchen gründen auch immer: Zettel abgerissen, Wasser draufgeschüttet, beim transport beschädigt....) dann kann man wenigstens den absender ermitteln.

Da wäre ich mit einverstanden, allerdings steht meine Adresse im Paket. Ich lege immer den Versandmüll von Amazon Anzeige mit rein. Wenn man da einmal bestellt, bekommt man ja gleich 5 Umschläge, 2 Kartons und das von 3 Versandunternehmen. Also mindestens 1 Paketschein mit meiner Adresse ist immer drin. Dazu liegt dann noch ein Retourenschein drin, auf dem "Amazon Rücksendezentrum" steht.

Wenn müsste also die Empfängeranschrift, die Paketnummer und der Barcode kaputt gehen und dann noch der Inhalt verschwinden, damit man das niemanden mehr zuordnen kann. Nur will man mir dann einen zerfetzten Karton ohne Inhalt zurücksenden oder wie :D

Und ja, dann rege ich mich drüber auf. Denn schlussendlich würde dann auch mit Absender immer noch der Inhalt fehlen :P

Schlussendlich bleibt es aber dabei. mgutt was owned by Bürokratie. Muss ich mit leben ;)
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19.09.2013, 16:11
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[quote="mgutt"]
D-HZSDIn der Zeit hättest du deine Ressourcen lieber damit verbringen sollen einen Absender auf den Paketschein nach zu tragen! Einschließlich deiner "Ressourcen" ein Beschwerdebrief zu schreiben und diesen Beitrag zu verfassen!

Ja schon :D Aber ganz unrecht habe ich ja nicht mit dem Grundgedanken ;)


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19.09.2013, 18:06
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@numma eins

Son quark... schonmal die rückseite gesehen von nem paketschein?
Da kann hinz und kunz sich sich eintragen das er das paket abholen soll.


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20.09.2013, 14:33
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@mgutt: das öffnen des Pakets sollte die allerletzte lösung sein, schließlich geht es keinen was an, was du da bestellst ;)


@mat: hinz und kunz kanns, du scheinbar nicht.
hättest du deinen vornamen hinten draufgeschrieben wären deine chancen wohl besser gewesen.
fakt ist, es hat vor und Nachname dort zu stehen.
klar hört sich das kelinlich an, aber im prinzip ist das Ankommen bei der richtigen person durch das fehlen von angaben nicht gewährleistet.


pn
Gast 
21.09.2013, 11:22
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