» maxrev Marke: Publicis Groupe S.A. hat Widerspruch eingelegt

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13.02.2012, 20:56
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Die Firma Publicis Groupe S.A. hat Widerspruch gegen unseren Markenantrag eingelegt:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=010334654&CURSOR=0
ZitatWiderspruchsnummer: 001968943
Eingangsdatum: 03.02.2012
Sprache des Widerspruchsverfahrens: Englisch
Name des Widersprechenden: Publicis Groupe S.A. 133, avenue des Champs-Elysees F-75008 Paris FRANCIA, FR
Vertreter: FIELD FISHER WATERHOUSE LLP 35 Vine Street London EC3N 2AA REINO UNIDO, GB

Wie berichtet sieht die Firma eine Verwechslungsgefahr zu MAXCESS.

OAMI (Marken- und Patentamt der EU) prüft jetzt den Widerspruch auf seine Gültigkeit:
ZitatAttached you find a copy of a notice of opposition, which was received by the Office on 03/02/2012.

It was given the following number of opposition: xxxxxxxxxx

At this stage, you receive the opposition for information only (Rule 16a CTMIR). The Office will first examine its admissibility. You are not expected to comment on the admissibility of the opposition.

Should the opposition be found admissible, you will be informed accordingly, and the Office will set the time limits for submitting observations.

Should the opposition be found inadmissible, you will be informed accordingly and you will receive a copy of the respective decision.

Übersetzt:
ZitatIm Anhang finden Sie die Kopie des Widerspruchs, den wir am 03.02.2012 erhalten haben.

Der Widerspruch hat die folgende Nummer erhalten: xxxxxxxxxx

Den Widerspruch erhalten Sie nur zu Ihrer Information (Rule 16a CTMIR). Wir prüfen zunächst die Zulässigkeit. Sie sind nicht aufgefordert die Prüfung zu kommentieren.

Sollte der Widerspruch zulässig sein, informieren wir Sie entsprechend über Abgabefristen.

Sollte der Widerspruch unzulässig sein, informieren wir Sie auch darüber und Sie erhalten eine Kopie der Begründung.

Hier die beigefügten Begründungen aus dem Widerspruch:
Zitat1.) The Opponent is the proprietor of earlier trade mark which is similar to the trade mark applied for. Because of the similarity of the trade mark applied for to the Opponent's earlier trade mark and the identity or similarity of the goods and/or services covered by the trade mark, there exists a likelihood of confusion on the part of the public in the territories in which the earlier trade mark are protected which includes a likelihood of association with the Opponent's earlier trade mark. Therefore the trade mark applied for offends the provisions of Article 8(1)(b) of Council Regulation (EC) No. 40/94 (CTMR). The Opponent relies also on the reputation of the earlier trade mark, as a result of which reputation, there will be an increased likelihood of confusion on the part of the relevant public between the earlier trade marks and the trade mark applied for.

Übersetzt:
ZitatDer Gegner (Publicis Groupe S.A.) ist Inhaber der älteren Marke (MAXCESS), die ähnlich der angemeldeten (MAXREV) ist. Wegen der Identität/Ähnlichkeit der Marke besteht in der Öffentlichkeit bei Waren und/oder Dienstleistungen in den Gebieten eine Verwechslungsgefahr, in denen der Gegner die ältere Marke geschützt hat und wo die Gefahr einer gedanklichen Verbindung zur älteren Marke besteht. Deshalb verletzt die angemeldete Marke die Bestimmungen von Artikel 8(1)(b) EC Nr. 40/94 (CTMR). Der Gegner verweist auch auf die Bekanntheit der älteren Marke und der Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit.

Zitat2.) Further, the Opponent is the proprietor of earlier trade mark and the Opponent's earlier trade mark has a substantial reputation in the European Union. As a result of the similarity of the trade mark applied for and the Opponent's earlier trade mark, the use without due cause of the trade mark applied for would take unfair advantage of, or be detrimental to, the distinctive character and/or repute of the Opponent's earlier trade mark. Therefore the trade mark applied for offends the provisions of Article 8(5) (CTMR).

Übersetzt:
ZitatWeiter ist der Gegner Inhaber der älteren Marke und diese hat einen wesentlichen Ruf in der EU. {der 2. Satz ist mir eine Nummer zu hoch}. Deshalb verletzt die Marke die Bestimmungen des Artikels 8(5) (CTMR).

Zitat3.) Further, the Opponent's earlier trade mark is well-known within the meaning of Article 6bis of the Paris Convention. Because of the similarity of the trade mark applied for to the Opponent's earlier trade mark, the use of trade mark applied for is liable to cause confusion on the part of the relevant public. Therefore, the trade mark applied for offends the provisions of the Paris Convention and may be prevented in accordance with Article 8(1)(b)(CTMR).

Übersetzt:
Zitat{fehlt noch}

Zitat4.) Further, the Opponent is the proprietor of earlier signs, consisting of or containg the mark MAXCESS and MAXCESS (Stylised) which has been used in the course of trade throughout the European Union as indicating the goods of the Opponent. The use of the Opponent's signs confers on the Opponent the right to prohibit the use of the trade mark applied for under the laws of passing-off or unfair competition in the national territories of the Community.

Therefore, the trade mark for offends the provisions of Article 8(4)(CTMR). With regard to the national territories of the Community, the trade mark applied for offends at least the following national laws:

{lange Liste mit Verweisen auf länderbezogene Markenrechte z.B. Absatz 4(4), 12, 14 und 14(2) MarkenG}

Übersetzt:
Zitat{fehlt noch}

Zitat5.) The Oppenent requests the refusal of the trade mark applied for.

6.) In the alternative, the Opponent request refusal of that part of the Application for which it is shown that grounds for refusal of the Application exist.

7.) The Opponent also requests an award of costs in these proceedings in favour of the Opponent.

Übersetzt:
Zitat5.) Es wird beantragt die Markenanmeldung (MAXREV) abzulehnen,

6.) ersatzweise die Dienstleistung "Werbung in elektronischen Medien und speziell im Internet." aus Klasse 35.

7.) Weiterhin wird beantragt die Kosten für den Widerspruch dem Antragsteller (MAXREV) aufzuerlegen

Sofern der Widerspruch zulässig ist, werden wir uns einen Fachanwalt suchen und die Kosten ermitteln.

Die Firma Publicis Groupe S.A. hat seine Tochtergesellschaft Maxcess Managed Markets im Jahr 2008 gegründet und im Jahr 2009 den Namen markenrechtlich schützen lassen.

Da wir bereits seit 2004 geschäftsmäßig mit dem Namen maxrev unterwegs sind werden wir im Fall der Fälle versuchen in die Offensive zu gehen und einen Löschung der Marke Maxcess veranlassen. Wir lassen uns das jedenfalls nicht bieten.

Dazu kommt, dass wir mit unseren zahlreichen Websites in Amerika und der EU aktiv sind (maxrev.co.uk, maxrev.at, maxrev.eu 2006-2009, maxrev.us, usw.) und der Gegner eigentlich nur eine amerikanische Website besitzt, aber damit argumentiert innerhalb der EU einen besonderen Ruf zu besitzen.


 
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13.02.2012, 21:06
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Ich versteh das alles eh nicht.

Ich habe Maxrev noch nie mit MAXCESS verwechselt keine Ahnung vllt. weil es ander geschrieben wird oder sich komplett anders anhört mhh wer weiß also ich drücke die daumen das du die Maxcess kacke da fertig machst :D ^^


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13.02.2012, 23:22
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shit just got serious, get them Marc :)

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14.02.2012, 21:37
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Die Gründe für den Widerspruch sind jetzt per Post eingegangen. Habs im 1. Beitrag editiert.

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15.02.2012, 09:30
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mguttDa wir bereits seit 2004 geschäftsmäßig mit dem Namen maxrev unterwegs sind werden wir im Fall der Fälle versuchen in die Offensive zu gehen und einen Löschung der Marke Maxcess veranlassen. Wir lassen uns das jedenfalls nicht bieten.

Wenn das passiert, dann setzte ich den Thread höchstpersönlich in den maxrev Bash! :D :D


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15.02.2012, 19:00
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finde ich auch schwachsinn, es gibt doch so viele marken die noch ehnlicher sind wie z.B. KitKat (schokolade) und KiteKat (katzenfutter).

Americaner :wall: :wall:


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15.02.2012, 19:31
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was für ne erbsenzählerrei !!! das kann ich selbst mit 2 promille noch unterscheiden^^ naja jeder versucht dem anderen eins reinzudrücken...

pn
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15.02.2012, 19:55
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ImportTuner133was für ne erbsenzählerrei !!! das kann ich selbst mit 2 promille noch unterscheiden^^ naja jeder versucht dem anderen eins reinzudrücken...


Richtig... bei smartphones wird nur noch vor Gericht entschieden wer das nächst best(verkaufteste) modell hat...

Wann weiß man denn mehr ob Maxrev als marke durchkommt?


pn
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15.02.2012, 19:59
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Kann mir mal bitte erklären wie groß Maxrev eigentlich ist?! o.O bis heute bin ich dvon ausgegangen, dass es ein einfaches forum ist. dass es maxrev.at, irgendein opel-forum auch noch vom marc gibt, ist mir bewusst, aber warum machen die so ein stress wegen der marke?! warum soll der name überhaupt geschützt werden? wie kann es da zu verwchslungen kommen? maxrev verkauft doch nix oder macht sonst irgendwie geld oder? klar maxrev hat sponsoren,aber die zahlen doch server und sowas oder macht marc das hauptberuflich?!

pn
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15.02.2012, 20:40
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Natürlich möchte ich das irgendwann auch mal hauptberuflich machen. Nur programmieren macht auch keinen Spaß :P

Es geht nicht darum, dass wir ganz viel Geld mit Werbung machen, was wir natürlich nicht ablehnen würden, sondern dass wir nun mal hauptsächlich mit Werbung den Betrieb der Community sichern. Das macht es nötig, dass wir diese Dienstleistung schützen lassen.

Den Namen selbst wollen wir uns auch schützen lassen, damit ihn kein anderer verwenden kann. Sei es Merchandising, Domains, Accounts bei Facebook & Co. usw. Fast überall musst Du was Schriftliches in der Hand haben.

Sieht man ja auch an dem Widerspruch. Die Firma gibt es nicht so lange wie uns, aber die behaupten älter zu sein. Können sie auch erstmal. Schließlich waren die so schlau und haben bereits 2009 eine Marke beantragt.

Falls die gewinnen dürfen wir übrigens keine Werbe-Dienstleistungen mehr anbieten, denn dann verstoßen wir ja gegen die Rechte der Firma.

Einfaches Beispiel: Die haben Kunden aus der Gesundheitsbranche z.B. Krankenkassen. Nehmen wir nun an, dass wir eine private Krankenkasse als Kunden für eine Werbekampagne gewinnen, dann gibt es ganz eindeutig Berührungspunkte. Natürlich vorausgesetzt, dass die beiden Marken wirklich verwechselt werden könnten.

Und bei der Markenanmeldung geht es nicht explizit um die Gesundheitsbranche, sondern um das Werben im Internet. Wir können, selbst wenn wir wollten, die Gesundheitsbranche nicht ausschließen, denn wenn hier jemand über seine Erfahrungen mit seiner Krankenkasse berichtet, dann wird automatisch passende Werbung ausgeliefert.

Also selbst wenn wir nur 1 Cent durch Werbung verdienen würden, so wäre die Dienstleistung schützenswert. Jetzt wird uns das strittig gemacht und ich denke es ist klar, dass wir passend antworten werden.

Aktuell habe ich Kontakt zu zwei verschiedenen Kanzleien aufgenommen und lasse mir Kostenvoranschläge machen.


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13.02.2013, 23:46
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