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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Sagen wir mal ich möchte in meine zukünftige Garage eine Scherenhebebühne bauen. Der Plan wäre Doppelgarage mit einteiligem Tor, keine Zwischendecke, aber mit Satteldach, so dass man in der Mitte der Garage dieses positionieren kann: Auf die Art komme ich bei der Grundstücksgrenze nicht über 3m und durch das Satteldach habe ich halbwegs Platz nach oben. Wobei ich nicht weiß ob das Garagentor in der Mitte ohne Dachbefestigung auskommt. Vermutlich braucht man da ein Rolltor?! Aber wie sieht das überhaupt rechtlich aus. Ist das eine Zweckentfremdung einer Garage und damit genehmigungspflichtig? Muss man die Hebebühne regelmäßig vom TÜV abnehmen lassen? Oder gibt es noch andere Dinge z.B. Unfallschutz zu beachten? |
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Veteran Geschlecht: Fahrzeug: Civic (EG3) R.I.P. , Accord (CB7) , Austin FX4 Anmeldedatum: 29.04.2009 Beiträge: 642 Wohnort: Magdeburg | zitieren Soweit ich weiß brauchst du nur die Baugenehmigung für die Garage in NRW und musst die entsprechenden Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Wie du das Innere gestaltest, ist die allein überlassen. Die Bühne selbst braucht keine Baugenehmigung. Da du die Bühne (denke ich) nur für private Zwecke nutzt, ist auch keine Abnahme durch TÜV oder Ähnliches notwendig. Erst bei gewerblicher Nutzung ist eine Abnahme von ortsunveränderlichen Maschinen notwendig. Falls du genau so eine Bühne wie im Video haben willst, brauchst du halt nur entsprechende Fundamente, die die Last halten. Wie stark die sein müssen, sollte in der Anleitung der Bühne stehen bzw. beim Hersteller nachzufragen sein. Beim Thema Unfallschutz fällt mir nichts Spezielles ein. Da du nicht das erste Mal an Autos schraubst, sollten die normalen Vorsichtsmaßnahmen mit Maschinen und Co, ausreichend sein. |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Auf keinen Fall. Eine Garage muss eine Garage sein. Ansonsten wäre sie zweckentfremdet und das kann teuer werden: http://www.derwesten.de/wohnen/bei-dauerhafter-zweckentfremdung-der-garage-droht-strafe-id9091508.html Die Frage ist aber ob das eben eine Zweckentfremdung darstellt. Siehe auch hier: http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html Was ich schon mal gefunden habe ist die für NRW (und viele andere Länder) gültige "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten". Dort gibt es z.B. einen Paragraphen für Gruben: Das klingt ja schon mal so als sei das Arbeiten am Fahrzeug und die dauerhafte Herstellung einer Hebebühne erlaubt, die ja schließlich den gleichen Zweck verfolgt. |
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Veteran Geschlecht: Fahrzeug: Civic (EG3) R.I.P. , Accord (CB7) , Austin FX4 Anmeldedatum: 29.04.2009 Beiträge: 642 Wohnort: Magdeburg | zitieren Aber genau dafür willst du sie ja nutzen. Das Auto muss ja reinpassen, wenn du dran basteln willst. Und es soll ja auch so da drin stehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Falls dich einer ansch***t, würde ich die Bühne als Werkzeug deklarieren, was du ja in der Garage in begrenzter Menge lagern darfst. Die Bühne ist ja schließlich nichts anderes als ein ziemlich groß geratener Wagenheber. Das mit den Gruben ist meiner Meinung nach ja eine direkte baurechtliche Angelegenheit. Interessant wäre jetzt, ob eine Bühne auch zur Kategorie "Sonderbauten" gehört. |
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Veteran Name: Thorsten Geschlecht: Fahrzeug: Accord CU2 Daily; '10 Camaro SS :) Anmeldedatum: 23.12.2008 Beiträge: 976 Wohnort: 69242 Mühlhausen | zitieren Man kann sich zu diesem Thema wirklich dumm & dämlich suchen, denn eine genaue Deklarierung ob ja oder nein gibt's dafür leider nicht. Kommt immer auf die Gemeinde und ganz speziell auf deine direkte Nachbarschaft an. Ich hatte das auch vor, mir eine Hebebühne in die Garage zu stellen. Fundamente wurden entsprechend dafür ausgelegt und die Fertiggarage wurde auch in passender Höhe ausgelegt und vom Bauamt genehmigt. Zur Hebebühne gabs von unserer Gemeinde sowie auch vom Amtsleiter die Auskunft, solange es privat bleibt und ich die Bühne nicht gewerblich verwende, spricht gegen die Nutzung einer Hebebühne in der eigenen Garage nichts. Die Bühne muss nur jedoch so ausgelegt werden, dass das Auto noch in die Garage passt, da es sonst rein rechtlich nicht mehr um eine Garage handeln würde, da der geschaffene Stellplatz nicht als Stellplatz verwendet werden kann ! ( klingt komisch, is aber so ) ! Allerdings abgesichert bist du durch das Wort des Bauamtes nicht, da dich ein "neidischer" Nachbar problemlos deswegen anzeigen kann, sei es wegen Lärmbelästigung oder auch wegen gewerblicher Nutzung, falls dein Kumpel oder Verwandter bei dir mal auf der Bühne steht. Dann musste dem Amt erstmal nachweisen, dass die Bühne nur privat genutzt wird und und und. Sollte es letztendlich dann vor Gericht gegen, entscheidet einzig und alleine die Laune des zuständigen Richters, ob ja oder nein. Is leider ne ganz knifflige Angelegenheit. Da wir mit unserem direkten Nachbar leider auf "Kriegsfuß" stehen, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis die Anzeige von ihm ins Haus flattert. Aus diesem Grund happerts bei uns aktuell noch mit der Entscheidung, ob Bühne ja oder nein. |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Sicher, dass nicht der Nachbar die gewerbliche Nutzung nachweisen muss statt Du das Gegenteil? |
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Veteran Name: Thorsten Geschlecht: Fahrzeug: Accord CU2 Daily; '10 Camaro SS :) Anmeldedatum: 23.12.2008 Beiträge: 976 Wohnort: 69242 Mühlhausen | zitieren Ja, sehr sicher sogar. Sobald er sieht, dass mehr als das/die eigenen Fahrzeuge in der Garage ein- und ausfahren, kann er die Vermutung einer gewerblichen Nutzung äußern und das zuständige Amt beachrichtigen. Die müssen der Sache nachgehen und werden wohl bei dir vorbeischauen. Dann bist du im Zugzwang und musst nachweisen, dass es die Fahrzeuge von Freunde / Familie waren. Wie gesagt, es gibt leider keine gesetzliche Vorschrift, ob ja oder nein, auch gibt es kein gesprochenes Urteil, welches klar sagt, du darfst oder du darfst net. Wenn du lockere Nachbarn hast, dann sprich das zuerst mal mit denen ab, was du vorhast. Am besten das dann auch schriftlich aufsetzen und unterschreiben lassen, dass von deren Seite "keine" Bedenken bestehen. Ev. will/kann/muss der ein- oder andere ja auch mal deine Bühne benutzen |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Das schließe ich mal aus, weil ich bei der Nachbarschaft regelmäßig neue Fahrzeuge sehe. Wenn dann nur einer und das hilft mir dann ja auch nicht wirklich weiter. Ich selbst will das auch gar nicht anderen zur Verfügung stellen, sondern nur für mich zum Reifen- / Bremsenwechsel nutzen oder was ich jetzt auch gerne selbst machen würde, wäre das Katblech zu ersetzen, was mit Auffahrrampen nervig ist. Eben arbeiten, die jeder Doof ohne viel Krach zu machen erledigen kann. Schweißen und Flexen ist z.B. gar nicht meins. Und die Kosten in Höhe von ca. 4000-5000 € (mit Einbauen usw.) sind denke ich schnell raus, wenn ich so sehe was ich in der Werkstatt für die jeweiligen Arbeiten bezahlen musste. Eine normale Bühne möchte ich zudem nicht haben, weil ich den Platz in der Garage in jedem Fall vollständig erhalten möchte und wer weiß ob ich doch mal wieder was mit ein paar cm Bodenfreiheit fahre Ich schlussfolgere aus deinen Äußerungen jedenfalls, dass so lange ich das wirklich nur für mich mache und bestenfalls dabei das Tor zu lasse auch wenig zu befürchten habe. Dann plane ich das jetzt mal budgetmäßig ein und fange dann nach dem Einzug mal an ein paar Anbieter abzuklappern. Ich denke mal die Garage selbst wird nämlich auch nicht billig, wenn die ohne Zwischendecke realisiert werden soll. Verfasst am: 11.06.2015, 12:32 zitieren Scheint doch bezahlbar zu sein. Die Firma Schierer macht Fertig-Wandelemente: http://bau.schierer.de/produkt-doppelwandelemente.html und in einem PDF habe ich genau so eine Garage gefunden: http://bau.schierer.de/downloads.html?file=tl_files/downloads/prospekte/fertiggaragen.pdf Allerdings sind die sehr weit weg. Müsste ich wenn jemanden aus meiner Nähe finden, aber zumindest weiß ich schon mal, dass es geht. 2015-06-11 14_30_50-fertiggaragen.pdf.png - [Bild vergrößern] 2015-06-11 14_31_00-fertiggaragen.pdf.png - [Bild vergrößern] |
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Veteran Name: Thorsten Geschlecht: Fahrzeug: Accord CU2 Daily; '10 Camaro SS :) Anmeldedatum: 23.12.2008 Beiträge: 976 Wohnort: 69242 Mühlhausen | zitieren Genau, solange du das für dich privat machst und deine Nachbarn kein Problem damit haben, sollte es da auch keine Probleme geben. Zu den Garagen: Respekt, das sind echt günstige Garagen, die du da rausgesucht hast. Da war unsere Einzel- Fertiggarage mit 3,15 Meter Innenhöhe deutlich teurer. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Hebebühne/Scherenbühne in heimischer Garage erlaubt/legal?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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