» Gebremst für Küken und nun lebenslang ins Gefängnis

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08.07.2014, 09:07
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Da fehlt doch nur noch die Todesstrafe:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/unfall-wegen-entenkueken-25-jaehrige-erwartet-gefaengnisstrafe-a-976825.html#ref=veeseoartikel
ZitatEine junge Frau ist auf einer Schnellstraße südlich von Montreal in ihrem Auto unterwegs, als sie mehrere Entenküken sieht, die über die Straße laufen. Sie stellt ihren Wagen auf der linken Spur ab, will die Tiere einsammeln, weil sie deren Mutter nirgends sehen kann. Hinter dem Wagen der Frau fährt ein Vater mit seiner 16-jährigen Tochter auf einem Motorrad, er kann nicht mehr ausweichen und kollidiert mit dem Auto. Vater und Tochter sterben.

Vier Jahre ist der Unfall her, inzwischen beschäftigt er die kanadische Justiz. Eine Jury sprach die heute 25-jährige Angeklagte einstimmig wegen zweifacher schwerer Fahrlässigkeit mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Allein der erste Tatbestand kann mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe geahndet werden, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge können bis zu 14 Jahre verhängt werden.

Nach deutschem Recht hätte ich eher einen Freispruch erwartet, da der Motorradfahrer ja offensichtlich keinen ausreichenden Abstand eingehalten hat.

Wobei mich die Sache mit dem "Sie stellt ihren Wagen auf der linken Spur ab" irritiert. Hat sie quasi auf einer 2-spurigen Schnellstraße geparkt? Was wäre wenn ein Deutscher das machen würde? Muss ich mit parkenden Autos auf der Autobahn rechnen?

Ich mein man sieht ja häufig Leute auf der Autobahn stehen, die sich im Stau angerempelt haben und da frage ich mich auch warum die so lebensmüde sind und nicht erst mal runter fahren.


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08.07.2014, 14:17
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Das passiert wenn Spiegel.de mal wieder irgendwelche Amateure recherchieren lässt. Da steht mal wieder nur die Hälfte drin...Die verkommen noch zu Bild.de :D

Die 25 jährige Autofahrerin ist auf einem Highway gefahren und sah dort ein paar Entlein. Weil sie sich selbst als Tierschützerin bezeichnet und die Mutter nirgends gesehen hatte, hat sie ihren Civic auf der linken Spur OHNE Warnblinker oder andere Beleuchtung abgestellt und lief einige Meter zurück um die Entchen einzusammeln. Es war ca. 19:30 und die Sonne ging wohl schon unter. Es waren auch nicht nur 1 Motorrad sondern 2 Motorräder. Auf dem einen saß eben der Vater mit seiner Tochter, auf dem anderen die Frau/Mutter der beiden. Der Vater ist wohl ca. 10 bis 20 Meilen zu schnell unterwegs gewesen, die Mutter/Frau langsamer hinterher. Sie hat wohl auch noch gesehen, wie ihr Mann der Civic-Fahrerin zugewunken hat in Richtung "Biste irre hier rumzulaufen". Dann ist er volles Karacho ins Heck vom Civic eingeschlagen, wohl so ziemlich ungebremst. Er verstarb noch am Unfallort, die Tochter wurde unter dem Civic eingeklemmt und verstarb im Krankenhaus. Die Mutter/Frau konnte noch ausweichen. Die 25 jährige wurde wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung verurteilt. Es steht noch nicht fest, ob und für wie lang sie hinter Gittern muss. Die Jury hatte nur mitgeteilt, dass sie es als Straftat sehen. Das Strafmaß wird wohl im Oktober oder November bekannt gegeben. Der erste Tatbestand würde allein wohl aber um die 14 bringen. Das mal 2 + die fahrlässige Tötung können sogar Lebenslang bedeuten.

Nein, du musst nicht mit parkenden Autos auf der Autobahn rechnen, jedoch sagt die STVO, dass du jederzeit mit Gefahren im Straßenverkehr zu rechnen und dementsprechend deine Fahrweise anzupassen hast. Sagt quasi alles und nichts aus.

Autofahrer die sich angerempelt haben, sei es nun auf der Autobahn oder im Stadt- bzw. Landstraßenverkehr MÜSSEN die Fahrbahn räumen solang ihre Kraftfahrzeuge bewegt werden können, es sei denn, es würde dadurch Gefahr für Leib und Leben bestehen, sprich wenn jemand bei dem Unfall schwer verletzt wurde. Ansonsten macht man sich nämlich der Fahrlässigkeit und der Gefährdung strafbar! Genau das durfte sich nämlich mal ein ältere Herr anhören, der meiner Freundin und mir hinter drauf geballert ist und sich keinen Meter mehr bewegen wollte, weil es ja beweisen könnte, dass er nicht schuld gewesen sein kann! Ich stand damals an einem Zebrastreifen weil jemand drüber wollte und der ist schön mit quietschenden Reifen hinten drauf. Hab ein paar Bilder gemacht, damit man sehen konnte wo ich stand und wo er stand und hab dann das Auto auf einen Parkplatz 50 Meter weiter gefahren...und er stand noch da und hat jeden der hupend vorbei gefahren ist noch dumm angepöbelt bis die Herren, damals noch in Grün, gekommen sind und den cholerischen Opa von der Fahrbahn geputzt und ihm das erstmal verständlich gemacht haben.


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08.07.2014, 16:45
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Also das war nicht die Gegenfahrbahn und auch kein Standstreifen, sondern die linke Spur von zweien.

Das es dunkel war / gedämmert hat, fehlt tatsächlich im Artikel. Jetzt macht die Fahrlässigkeit auch mehr Sinn.


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Gast 
08.07.2014, 16:45
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