» Frage zum Zahnriemen

Karosse verzogen?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenSportfahrwerk = CE7
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Trainee 

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19.02.2007, 11:44
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funztnet
TomassinoAlso bei Honda-Fahrzeuge werden beim Zahnriemenwechsel grundsätzlich NICHT die Spannrollen getauscht,

ich sage ja nicht, dass es pflicht ist die grundsätzlich zu wechseln - sprich auf verdacht oder aus vorschrift nach xy km. ABER wenn die defekt sind, dann müssen sie die natürlich tauschen

Das ist natürlich klar, das versteht sich von selbst, deswegen ist es halt der Fehler der Werkstatt, die jetzt auch die Kosten für die Nachbesserung tragen muss.


pn
Beobachter 
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22.02.2007, 04:53
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War gestern in der Werkstatt, habe die 580,- gezahlt und gleich meine Sommerreifen abgeholt.
Wie es Aussieht war es ein Fehler der Werkstatt, nur das Nachzuweisen wird nicht einfach.
Ich habe mir die ausgewechselten Teile mit genommen, nun werde ich mal sehen wo ich damit hin gehe.
Honda Deutschland bestätigte mir das Spannrollen wechseln nicht zwingend vorgeschrieben ist und an Kulanz brauch ich nicht mal zu denken. Auto ist zu Alt, hat zu viele Km.
Ich habe noch nen ganz anderen Verdacht, der aufgetretene Schaden ist nicht durch den Bolzenbruch der Spannrolle entstanden, sondern durch den Bruch des Bolzen der Führungsrolle.
Dadurch konnte der Zahnriemen auch die beiden Verkleidungsteile durchschleifen.
Wenn das der Fall ist habe ich die Werkstatt bald am Ars....
Den Bolzen müssen sie lösen und danach mit 44 Nm wieder anziehen.
Also, ich melde mich wenn es was neues gibt.

Gruß Franky


pn
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22.02.2007, 04:57
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Drück dir die Daumen das alles so klappt wie du es hoffst!!!

pn
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22.02.2007, 09:13
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schatzimWar gestern in der Werkstatt, habe die 580,- gezahlt und gleich meine Sommerreifen abgeholt.
Wie es Aussieht war es ein Fehler der Werkstatt, nur das Nachzuweisen wird nicht einfach.
Ich habe mir die ausgewechselten Teile mit genommen, nun werde ich mal sehen wo ich damit hin gehe.
Honda Deutschland bestätigte mir das Spannrollen wechseln nicht zwingend vorgeschrieben ist und an Kulanz brauch ich nicht mal zu denken. Auto ist zu Alt, hat zu viele Km.
Ich habe noch nen ganz anderen Verdacht, der aufgetretene Schaden ist nicht durch den Bolzenbruch der Spannrolle entstanden, sondern durch den Bruch des Bolzen der Führungsrolle.
Dadurch konnte der Zahnriemen auch die beiden Verkleidungsteile durchschleifen.
Wenn das der Fall ist habe ich die Werkstatt bald am Ars....
Den Bolzen müssen sie lösen und danach mit 44 Nm wieder anziehen.
Also, ich melde mich wenn es was neues gibt.

Gruß Franky

also wenn du die rechnung bezahlt hast, hast du keine chance mehr die werkstatt für irgendwas haftbar zu machen, es sei denn du hast "unter Vorbehalt" auf die rechnung geschrieben. hast du das nicht getan, hast du juristisch gesehen die arbeit der werkstatt als fehlerfrei anerkannt. damit kannst du im nachhinein nicht mehr kommen und sagen da war was faul, auch wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte.


pn email
Fortgeschrittener 
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22.02.2007, 14:28
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funztnet
also wenn du die rechnung bezahlt hast, hast du keine chance mehr die werkstatt für irgendwas haftbar zu machen, es sei denn du hast "unter Vorbehalt" auf die rechnung geschrieben. hast du das nicht getan, hast du juristisch gesehen die arbeit der werkstatt als fehlerfrei anerkannt. damit kannst du im nachhinein nicht mehr kommen und sagen da war was faul, auch wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte.

Echt? Wenn das so wäre, dann hätte er ja überhaupt keine Möglichkeiten. Er hat ja nicht Probleme mit der jetzigen Arbeit für 580,- sondern mit dem ursprünglichen Kettenwechsel vor 13000 km, wofür er sicher schon vor langer Zeit bezahlt hat.

Tobias


pn
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22.02.2007, 15:39
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Tobias Schlegl
funztnet
also wenn du die rechnung bezahlt hast, hast du keine chance mehr die werkstatt für irgendwas haftbar zu machen, es sei denn du hast "unter Vorbehalt" auf die rechnung geschrieben. hast du das nicht getan, hast du juristisch gesehen die arbeit der werkstatt als fehlerfrei anerkannt. damit kannst du im nachhinein nicht mehr kommen und sagen da war was faul, auch wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte.

Echt? Wenn das so wäre, dann hätte er ja überhaupt keine Möglichkeiten. Er hat ja nicht Probleme mit der jetzigen Arbeit für 580,- sondern mit dem ursprünglichen Kettenwechsel vor 13000 km, wofür er sicher schon vor langer Zeit bezahlt hat.

Tobias

das ist genaugenommen richtig. deswegen sollte man ja eine rechnung nie blanko unterschreiben/bezahlen. man müsste versuchen mit einem versteckten mangel zu argumentieren. nur wenn er den entstandenen schaden nun zusätzlich auch noch blanko unterschreibt wird eine argumentation erst richtig schwierig


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22.02.2007, 20:05
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Er kann ja sagen, dass er sich mit solchen Gesetzen nicht auskennt und nur Leihe ist. Jetzt müsste man natürlich mal schauen, was im BGB steht.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würd ich mal nen Anwalt zur Beratung dazu ziehen. Der kann dir das ja schließlich ganz genau sagen.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er das Geld, wenn die schlechte Arbeit geleistet haben, trotzem zurückfordern kann, und zwar das vom Zahnriemenwechsel und das von der Reparatur danach.

1. Da es sich bei der Reparatur, die wohl nicht ordnungsmäßig durchgeführt worden war, um einen versteckten Mangel handelt, der nicht sofot erkennbar war, kann der Kunde diese Arbeit rügen. Er hat das Recht, Minderung des Preises zu verlangen oder Rücktritt, sodass der gezahlte Preis zurückgezahlt wird. Dann kann er noch nachträglich Schadensersatz geltend machen, denn schließlich ist ihm ja ein Schaden entstanden ( die Reparatur in Höhe von 580,--€ ), die er dann zurückfordern kann.

Ich mein, dass das so gehen müsste, bin aber halt auch kein Spezialist.
Mit dem Bezahlen der Rechnung in Höhe von 580,-€ hat er ja nur die Arbeit akzeptiert, die dann durchgeführt wurde, und die scheint ja in Ordnung gewesen zu sein. Wie gesagt muss in erster Linie erst der Zahnriemenwechsel gerügt werden.


pn
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22.02.2007, 22:26
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nein die schlussfolgerung denke ich ist nicht zulässig. er hätte die rechnung - den schaden - nicht kommentarlos zahlen dürfen. allein dass er kein jurist ist schützt ihn da nicht.

krasses beispiel. irgendwer will ohne anspruch geld von dir. er beantragt einen gerichtlichen mahnbescheid. das gericht führt diesen aus und man bekommt diesen zugestellt. wenn man dann nicht binnen der frist widerspricht, hat man den anspruch automatisch akzeptiert und muss dann theoretisch auch für dinge zahlen die man nie in anspruch genommen hat oder sonstiges.

gesetze sind halt manchmal von vorteil für einen mal zum nachteil...

ich bin in der materie aber auch nicht mehr so genau drin. wenn der threadsteller will kann ich mich aber mal schlau machen :)


pn email
Trainee 

Name: Thomas
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23.02.2007, 16:22
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Ja das ist schon echt ne schwere Kiste jetzt. Aber ich glaube, dass er ohne einen Gang zum Anwalt das eh nur ganz ganz schwer hinbekommt, die Kohle zurückzufordern.

Bin mal echt gespannt, wie die Sache ausgeht. Aber wie will er denen den beweisen, dass der Schaden durch die Spannrollen von der Werkstatt zu verantworten ist? Das einzige, was er machen kann, ist doch nen Gutachter einzuschalten. Aber der kostet auch schweinegeld. Also am besten zum Anwalt.


pn
Beobachter 
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27.02.2007, 11:09
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Leider habt ihr Recht, wenn ich mein Geld wieder haben möchte muß ich nen Gutachter einschalten. Danach steht dann der Weg zum Gericht an und ich glaube das lohnt den ganzen Aufwand nicht. :(
Gebrochen war der Bolzen der Spannrolle und da die Werkstatt da beim Zahnriemenwechsel nicht ran muß, wird es schwer ihr irgendwas anzulasten. :suspekt:
Muß ich mit Leben, aber eines steht Fest. :!:

Nach Ablauf der Garantie nie wieder ne Fachwerkstatt. :wall:

Gruß Franky


pn
Gast 
28.02.2007, 09:55
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