» Frage bzgl. Autoverkauf mit Mängeln

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Fortgeschrittener 
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09.01.2009, 23:17
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Hallo,

ein Freund von mir möchte seinen alten Citroen ZX Avantage verkaufen. An dem Auto ist irgendwas an der Achse gebrochen und das hintere rechte Rad steht leicht negativ im sturz. ein fahren ist zwar möglich aber wenn einer hinten sitzt dann schleift das Rad im Radhaus.
Er möchte das Auto nun unrepariert verkaufen. Wie stellt er das am Besten an? Das Auto hat noch 1,5 Jahre TÜV, und ist bis auf dieser Sache mit der Achse voll fahrbereit. Soll er den Schaden angeben, am Besten ja oder? und ist der Vorbesitzer dann haftbar für Unfälle die mit dem Auto passieren könnten?...

Hat vielleicht jemand Interesse das Auto zu kaufen ? ;)

über Antworten würde ich mich freuen

mfg C_C


pn
Administrator 

Name: Marc
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Beiträge: 52420
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Meine eBay-Auktionen:
18.01.2009, 17:30
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Hallo!

Bekannte Mängel muss man grundsätzlich angeben, ansonsten kann man der arglistigen Täuschung verfallen, was strafbar wäre. Weiterhin kann der Käufer dann problemlos den Kauf rückgängig machen und der Verkäufer müsste das Geld zurückgeben.

Das kann sogar Richtung Körperverletzung oder Totschlag gehen, wenn der Käufer einen Unfall deswegen baut!

Es hilft hier nur die bekannten Mängel in einem Kaufvertrag festzuhalten und das Fahrzeug als Bastelauto unter Ausschluss der üblichen Gewährleistung zu verkaufen.

Verkauft er es ohne den Ausschluss, kann er sonst für die Reparaturen der Mängel haftbar gemacht werden.

Bei kleineren Mängeln verschweigen Verkäufer gerne mal diese zu kennen. z.B. wenn der Auspuff nach dem Verkauf abfällt. Bei sowas ist es schwer zu beweisen, dass der Verkäufer davon wusste, aber da könnte man wiederrum den TÜV haftbar machen. Denn es kann ja eigentlich nicht sein, dass ein Auto, dass noch vor 6 Monaten TÜV bekommen hat, plötzlich mit eiem abgefallenen Auspuff kämpfen muss ;)

Also es kommt immer darauf an, was genau mit dem Auto ist, aber einen unfallfördernden Defekt, würde ich nie verschweigen. Ist ja auch eine Sache des gesunden Menschenverstands.

Gruß


pn email
Gast 
18.01.2009, 17:30
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