» Bescheid Feststellung: Einheitswert berechnen?

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13.01.2012, 12:14
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Ich habe für ein Baugrundstück den Bescheid zur Feststellung des Einheitswerts erhalten. Dieser dient ja bekanntlich als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Nun wundere ich mich, dass der Wert vom Vorbesitzer übernommen wurde, obwohl ich weniger bezahlt habe. Also eigentlich ist ja der Wert gesunken. Allerdings habe ich mittlerweile herausgefunden, dass es gar nicht so einfach ist diesen Wert nachzuvollziehen. Irgendeiner berechnet das am Computer und dann ist es eben so. Wenn ich jetzt keinen Widerspruch einlege, muss ich auch für immer damit leben (zumindest solange es keine Erhöhung gibt).

Das Finanzamt unterscheidet zwei Verfahren der Ermittlung des Einheitswertes, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren. Und welche Formel man dabei anwendet konnte ich bisher überhaupt nicht herausfinden. "Anleitungen" im Netz gibt es dazu irgendwie nicht und einen Onlinerechner habe ich auch nicht gefunden. Ich mein irgendwie muss man doch bitte nachvollziehen können wie sich so ein Wert ergibt, wenn man schon in die Lage versetzt wird dagegen vorgehen zu können. Deutsches Steuerrecht sage ich nur.

Es geht ja irgendwie nach möglichen Mieteinnahmen. Aber welche Miete soll denn die Grundlage für ein unbebautes Baugrundstück bilden. :hmm:

Ich weiß natürlich, dass die Wertermittlungen auf Tabellen beruhen, die schon uralt sind, aber für mich gilt nur der Vergleich mit der Nachbarschaft. Also wie viel zahle ich im Vergleich zu anderen im gleichen Ort. Da fehlt mir schlichtweg die Transparenz.



Verfasst am: 13.01.2012, 12:38
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Da scheint wohl jemand gegen den Einheitswert zu klagen:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8424547,00.html?dr=1
ZitatAchtung Hausbesitzer: bis zum Jahresende sollte man wegen der Grundsteuer einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes beim Finanzamt stellen. Denn das Bundesverfassungsgericht muss erst noch klären, ob die Grundsteuer, basierend auf Einheitswerten, überhaupt zu Recht erhoben wird. Schließlich wird die Grundsteuer nach völlig veralteten Einheitswerten berechnet. Kippt das Gericht die Einheitswerte rückwirkend, bekommen Hausbesitzer ihr Geld zurück. Aber nur, wenn sie sich vorher gegen den Einheitswert gewehrt haben.

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Viele Gemeinden verbinden die Erhebung der Grundsteuer mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Benutzungsgebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung, heißt es beim Bundesministerium für Finanzen. Die Grundsteuer beruht auf sog. Einheitswerten, die vom Finanzamt festgestellt werden. Bei bebauten Grundstücken gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gehört sie zur Miete.

Leider gibt es neben dem Aktenzeichen keine sonstigen Informationen wann mit einem Urteil zu rechnen ist. Vielleicht wurde das ja schon gefällt.

 1x  bearbeitet
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Gast 
13.01.2012, 12:38
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