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Senior Name: Robert Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 12.09.2007 Beiträge: 409 Wohnort: Schwandorf | zitieren Hallo Leute. Ich möchte demnächst ein Auto privat verkaufen. Ein ordentlicher Vordruck für den Kaufvertrag ist ja klar, aber was mach ich, damit sowohl für mich, als auch für den Käufer ein reibungsloser Ablauf möglich ist.
Für weitere wichtige Punkte, die ich vergessen hab, bin ich natürlich auch dankbar. Schonmal vielen Dank für eure Hilfe. Gruß, Robert |
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General Name: Matthias Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer Anmeldedatum: 28.08.2011 Beiträge: 3040 Wohnort: Elbflorenz | zitieren Zu 1.: Hast du Sorgen, dass der potenzielle Käufer bei der Probefahrt irgendne Dummheit begeht und dir ein Knöllchen ins Haus flattert? Erkläre mal bitte etwas genauer. Zu 2.: Wenn dies der Fall sein sollte, meldest du das Auto ab und stellst Auto entweder auf nem Privatgelände, Garage etc. ab. Dann kann der Käufer das Auto auf sich zulassen und mit seinen Kennzeichen abholen kommen. Falls dir dies nicht möglich sein sollte, musst du es angemeldet lassen, bis der Käufer es abholt. Wenn ers dann holt -> 3. 3.: Na du gibst ihm das Auto einfach mit und gut. Abmelden muss er das Fahrzeug im Anschluss sowieso, um es auf sich zulassen zu können, damit ist das Thema für dich erledigt. Vorher natürlich alles Hab und Gut aus dem Auto schaffen und bei Bedarf noch vereinbaren, dass er dir die Kennzeichen zuschick, falls du die sammeln magst. 1x bearbeitet |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2092 Wohnort: OF | zitieren Zu 1: wenn ich ein Auto verkaufe, bin ich bei der Probefahrt dabei. Und wenn der fährt wie ein Idiot gehts rechts ran und die Fahrt ist zu Ende. Auf jeden Fall vor Antritt zur Probefahrt den Führerschein zeigen lassen. Ohne Führerschein keine Probefahrt. Zeitraum der Probefahrt schriftlich festhalten. Und dann kann Dir da doch nix passieren. Zu 2: wenn der Käufer das abgemeldete Auto abholen will, kann er sich Überführungskennzeichen mitbringen. Alternativ dazu überweist er den Kaufpreis, Du meldest ab und sendest ihm die Fahrzeugpapiere. Dann kann er das Auto evtl. schon zulassen und kommt es mit den richtigen Schildern holen. Zu 3: wenn der Käufer vertrauenswürdig ist - Auto mitgeben. Übergabezeitpunkt schriftlich festhalten. Zusendung einer Kopie des neuen Fahrzeugscheines erbitten zum Nachweis der Ummeldung. Fertig. Ich hatte damit noch keinerlei Probleme. Wenn der Käufer nicht vertrauenswürdig ist oder Du irgendwelche bedenken hast - dann wird Punkt 2 ausgeführt. Mit dem Risiko, dass der Käufer dann abspringt. |
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General Name: Marcel Geschlecht: Fahrzeug: '13 MT09 + GS 430 - Hubraum statt Turbo Anmeldedatum: 07.10.2005 Beiträge: 2639 Wohnort: Mainz | zitieren Kannst du auch einfach mit Standard-Kaufvertrag machen, schreibst eben rein Privatverkauf, keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Rücknahmen, schreibst alle größeren Mängel auf. Wenn jemand mit deinen Kennzeichen auf der Heimfahrt geblitzt wird und du Post kriegst, dann gibst du dort an dass das Auto verkauft war und gibst die Adresse vom Käufer an, fertig. Im Kaufvertrag steht ja drin innerhalb von 3 Werktagen ummelden. Wenn er das nicht macht, gehst du zur Polizei. Wenn du unbedingt das Auto abmelden willst, musst du eben damit rechnen dass wenn jemand keine Probefahrt machen kann, er dir weniger anbieten wird, außerdem muss dann jemand mit Kurzzeitkennzeichen anreisen, je nachdem wo er her ist...ist oft kein Vorteil. Bei der Probefahrt lässt du dir eben den Ausweis zeigen und schreibst die Daten ab, wenn du Angst hast. |
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Senior Name: Robert Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 12.09.2007 Beiträge: 409 Wohnort: Schwandorf | zitieren Schon mal ein Danke für die ersten Antworten. Das hilft mir schon weiter. @MatzeDD.: Ja, ganau sowas. Ich möchte es nicht hoffen, aber bevor ich danach Ärger am Hals hab, wollt ich eben mal nachfragen, ob es da Möglichkeiten gibt, wie man sich schützen kann. Man hört ja immer wieder mal von solchen Fällen. Das heißt, ich kann ihm das Auto angemeldet mitgeben und er kann das dann mit Brief (Zulassungsbescheinigung Teil XY-S***egal) und Kaufvertrag mein Auto abmelden und bei sich wieder anmelden? Muss ich dann meiner Zulassungsstelle und Versicherung auch nochmal Bescheid geben? |
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Elite Geschlecht: Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2092 Wohnort: OF | zitieren Musst Du nicht. Macht die Zulassungsstelle. |
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Administrator Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52420 Wohnort: Lohmar | zitieren Du hast grundsätzlich die A-Karte gezogen, wenn der Wagen noch auf Dich angemeldet ist und irgendwas damit passiert. Man kann zwar die Haftung per Klage usw. umlegen, aber das heißt ja noch lange nicht, dass man auch sein Geld bekommt. Für die Probefahrt würde ich das auch so machen, dass er angemeldet bleibt und man mit fährt. Beim Verkauf sollte aber ein Kurzzeitkennzeichen voraussetzen. Das kostet nicht viel Geld und läuft auf den Namen des Käufers. Das kostet den um die 60,- EUR. Wenn der Wagen kaum was wert ist, also z.B. 500,- EUR, dann ist das natürlich schlecht für den Verkauf, aber gerade in der Preisklasse würde ich mir 2x überlegen den Wagen angemeldet zu verkaufen. Nur mal so: Versuch mal einen Wagen abzumelden, dessen Kennzeichen Du nicht hast. D.h. erst mal Anzeige wg. Diebstahl erstatten und in der Zeit fährt der Käufer lustig weiter. |
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Senior Name: Robert Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 12.09.2007 Beiträge: 409 Wohnort: Schwandorf | zitieren OK. Dann gibt es also keinen "richtigen" Weg, es geht nur darum, ob alle Dokumente richtig ausgefüllt sind und dann muss ich nach Bauchgefühl entscheiden, ob ich dem Käufer soweit vertraue und ihm das Auto mitgeb, oder ob ich es vorher abmelde. Vielen Dank für eure Hilfe. |
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General Name: Marcel Geschlecht: Fahrzeug: '13 MT09 + GS 430 - Hubraum statt Turbo Anmeldedatum: 07.10.2005 Beiträge: 2639 Wohnort: Mainz | zitieren Nach nem Kaufvertrag fragt auf der Zulassungsstelle keiner. Schilder + Brief + Schein reichen zum Abmelden, zum Anmelden dann Tüv-Bescheinigung + KFZ Brief |
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Senior Name: Alex Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ9 FL Anmeldedatum: 20.12.2008 Beiträge: 399 Wohnort: Lkr. Biberach / BW | zitieren Kann mir vorstellen dass meine Versicherung nicht so begeistert wäre, wenn da plötzlich jemand anders mit dem Auto fährt. Bei mir dürfen nur 2-3 festgelegte Personen damit fahren. Verkauft oder nicht - versichert muss das Auto ja trotzdem sein. Und der neue Besitzer hat in dem Moment ja sicher noch keine für den Wagen. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Autoverkauf - was beachten?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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selbst mit Motorswap.. hat der wagen nie und nimmer nur 4500km auf den Buckel :laugh: :laugh: :laugh:... [Auto]von Botte | 4 541 | 08.10.2006, 19:18 Botte | |
Nicht Aufgabe des Staates den Autoverkauf anzukurbeln Das sage nicht ich, sondern erstaunlicherweise Schäuble:
http://mobil.stern.de/news2/schaeuble-lehnt-kaufpraemie-fuer-elektroautos-weiter-ab-6670032.html
Es ist nicht die Aufgabe des Staates, beim Absatz von Autos behilflich zu sein
Hatte der zu Zeiten... [Politik & Nachrichten]von mgutt | 0 213 | 28.01.2016, 06:38 mgutt |